Hallo!
In unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub.
1) Diese beinhaltet, dass Anträge für zusammenhängende Urlaubszeiten von den Mitarbeitern in eine Urlaubsliste eingetragen werden müssen. Dies passiert jeweils halbjährlich, es wird verlangt, mindestens 10 Urlaubstage bis zum 15.01. bzw. zum 15.07. zu verplanen, damit der AG planen kann. Man kann auch mehr eintragen, dies ist aber freiwillig (Gesamturlaubstage pro Jahr=30). Urlaub soll grundsätzlich mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen beantragt werden.
2) Ein weiterer Paragraph der BV besagt, dass der AG ein Einsruchsrecht gegen den Antrag einzelner Mitarbeiter binnen 4 Wochen nach Schließung der Urlaubsliste beim Betriebsrat einlegen kann, dem Mitarbeiter muss eine schriftliche Begründung zugehen. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, gilt der Urlaub als genehmigt.

Soweit die BV. Nun ist folgendes Szenario entstanden: Es sind zu viele Urlaubsanträge für die Weihnachtsfeiertage eingegangen (Callcenter mit 7-Tage-Woche). Es wurde bisher kein einziger davon genehmigt oder kommentiert. Die Personalabteilung zitiert nun jeden einzelnen Mitarbeiter ins Büro, um ihn dazu zu überreden, auf den Urlaub zu verzichten. Zweitens werden Kollegen, die keinen Urlaub beantragt haben, aufgefordert, sich festzulegen wie sie an Weihnachten und Silvester arbeiten möchten. Normalerweise findet eine Zeitenabsprache bei uns immer eine Woche vorher und individuell statt. Kann man die Kollegen zwingen an Weihnachten zu arbeiten? Im Arbeitsvertrag steht lediglich die zu leistende Stundenzahl, und dass die Schichten nach Absprache getätigt werden. Müssen die anderen Kollegen tatsächlich auf ihren Urlaub verzichten, obwohl sie ihn rechtzeitig beantragt haben?
Danke für eure Hilfe, donna.