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Urlaub nicht zugestehen - kann man die Kollegen zwingen an Weihnachten zu arbeiten?

D
Donna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! In unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub.

  1. Diese beinhaltet, dass Anträge für zusammenhängende Urlaubszeiten von den Mitarbeitern in eine Urlaubsliste eingetragen werden müssen. Dies passiert jeweils halbjährlich, es wird verlangt, mindestens 10 Urlaubstage bis zum 15.01. bzw. zum 15.07. zu verplanen, damit der AG planen kann. Man kann auch mehr eintragen, dies ist aber freiwillig (Gesamturlaubstage pro Jahr=30). Urlaub soll grundsätzlich mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen beantragt werden.
  2. Ein weiterer Paragraph der BV besagt, dass der AG ein Einsruchsrecht gegen den Antrag einzelner Mitarbeiter binnen 4 Wochen nach Schließung der Urlaubsliste beim Betriebsrat einlegen kann, dem Mitarbeiter muss eine schriftliche Begründung zugehen. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, gilt der Urlaub als genehmigt.

Soweit die BV. Nun ist folgendes Szenario entstanden: Es sind zu viele Urlaubsanträge für die Weihnachtsfeiertage eingegangen (Callcenter mit 7-Tage-Woche). Es wurde bisher kein einziger davon genehmigt oder kommentiert. Die Personalabteilung zitiert nun jeden einzelnen Mitarbeiter ins Büro, um ihn dazu zu überreden, auf den Urlaub zu verzichten. Zweitens werden Kollegen, die keinen Urlaub beantragt haben, aufgefordert, sich festzulegen wie sie an Weihnachten und Silvester arbeiten möchten. Normalerweise findet eine Zeitenabsprache bei uns immer eine Woche vorher und individuell statt. Kann man die Kollegen zwingen an Weihnachten zu arbeiten? Im Arbeitsvertrag steht lediglich die zu leistende Stundenzahl, und dass die Schichten nach Absprache getätigt werden. Müssen die anderen Kollegen tatsächlich auf ihren Urlaub verzichten, obwohl sie ihn rechtzeitig beantragt haben? Danke für eure Hilfe, donna.

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Community-Antworten (3)

KH
Kleine Hexe

19.09.2006 um 10:43 Uhr

Ich lese: Es sind zu viele Urlaubsanträge für die Weihnachtsfeiertage eingegangen ...

Das der Arbeitgeber jetzt klären will, wer wann an Weihnachten/Silvester arbeitet um damit festzustellen wem er Urlaub genehmigen kann ist durchaus sinnvoll.

Kollegialität zeichnet sich bereits dadurch aus, dass bei der Urlaubsplanung bereits geklärt wird, wer in dieser Zeit arbeitet bzw. Vertretung macht. Mit wem wollen sich die verbleibenden Kollegen denn absprechen wenn ein Großteil der Kollegen gar nicht da ist?

Der AG hat vermutlich jetzt das Problem, dass er laut eurer BV den Urlaub eigentlich genehmigt hat da er dem Urlaubsplan nicht widersprochen hat.

Hier sollten AG, BR und MA eine tragbare Lösung suchen, d.h. auch evtl. Urlaubsverzicht Einzelner und erstellen des Arbeitsplanes für diese Urlaubszeit um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisen.

Was ich nicht ganz verstehe: Erstellen eines Urlaubsplanes, automatische Genehmigung der Zeiten wenn nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird ABER Urlaubsantrag muß 6 Wochen vorher gestellt werden. Ist der Urlaubsplan nun verbindlich für beide Seiten oder nicht?

F
Fayence

19.09.2006 um 16:30 Uhr

Ich verstehe die Aufregung nicht!

Wenn der AG aufgrund der eingegangenen Urlaubsanträge überblicken kann, dass die Besetzung der Arbeitsplätze nicht gewährleistet ist, ist es doch sein gutes Recht, seine Interessen wahren zu wollen.

D
Davinci

19.09.2006 um 21:42 Uhr

Hier sollten doch die Anträge die der Betriebsverbarung entsprechen beforzugt werden,wobei man den Sozialen aspekt dera die Familien haben besonders zu berücksichtigen sind. Das der Arbeitgeber seine Interese waren möchte ist sein gutes Recht,dennoch muß man hier sagen das es in diesem Betrieb, wo es davon gehe ich aus ,die Besetzung so sein sollte das ein Reibungsloses Arbeiten gewährleistet ist.

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