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Minusstunden durch Schwangerschaft Mutterschutz

G
GerdL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

meine Frau ist mit einer halben Stelle in einem Krankenhaus nach AVR als Intensivkrankenschwester beschäftigt. Seit gut drei Wochen weiß ihr Arbeitgeber, das sie Schwanger ist. Nachtschichten fallen seit dem weg und die reguläre Spätschicht bis 21:00h wurde/ muß auf 20:00h verkürzt werden.

Diese eine Stunde, welche im Spätdienst wegfällt wirdvon ihrem Plusarbeitszeitkonto abgezogen. Quasi entsteht ihr durch die Schwangerschaft ein Nachteil.

Ich finde im Internet nicht wirklich eine Regelung dazu. Empfinde diese Art und Weise jedoch als nicht richtig. Im MuSchG erlese ich nichts hilfreiches. Der 615ner§?

Könnt ihr mir helfen?

5.600023

Community-Antworten (23)

M
Maclogic

07.09.2012 um 00:16 Uhr

@GerdL,

die Sollarbeitszeit kann doch einfach angepasst werden. Ist bei uns im Betrieb (ebenfalls ein Krankenhaus) gar kein Problem.

N
Nubbel

07.09.2012 um 08:35 Uhr

mutterschutzgestz §11 Abs 1 ist zu beachten! nix abzug von stunden, sondern der durchschnitt der letzten 13 wochen vor eintritt der schwangerschaft ist zu zahlen!

H
Hoppel

07.09.2012 um 18:37 Uhr

@ GerdL

Ich halte es für ein Unding, dass eine schwangere Krankenschwester überhaupt auf einer ITV -Station eingesetzt wird. Diverse Punkte des § 4 MuSchG sprechen dagegen.

Ein Nachteil kann und darf aus einem Beschäftigungsverbot jedenfalls nicht resultieren.

K
Kölner

07.09.2012 um 18:38 Uhr

@Hoppel 'Ich halte es für ein Unding, dass eine schwangere Krankenschwester überhaupt auf einer ITV -Station eingesetzt wird. Diverse Punkte des § 4 MuSchG sprechen dagegen.'

Was ist das für ein Quatsch?

G
Galaxy

07.09.2012 um 21:39 Uhr

@hoppel die KRS ist auf der ITV mit Sicherheit besser aufgehoben, bevor Sie auf einen normale Station wechselt. Der "Schlüssel" Patient/Pflegekraft ist deutlich besser, sie kennt mit Sicherheit ihre Aufgaben und weiss, was sie tun darf und was nicht. Auf einer normalen Station ist es für die betroffene deutlich schwieriger. sie kennt das Team nicht und diverse andere Sachen. Welche Punkte aus dem §4 MuSchg sprechen dann gegen eine Beschäftigung auf ITV?? Und wie kommts du auf Beschäftigungsverbot, der TE hat nix davon gepostet !!! @GerdL Da es ein KH nach AVR ist sollte es dort eine MAV geben. Deine Frau soll sich an diese wenden. Ich unterstelle mal, dass es auf der ITV nicht nur die klassischen FD,SD und ND geben wird sondern auch "Zwischendienste" um "Behandlungsspitzen" ab zu decken. Wenn es die gibt, kann sie ja vielleicht diese besetzen. Außerdem kann deine Frau, wenn sie es denn möchte, eine Ausnahmegenehmigung gemäß §8 Abs.6 MuSchG beantragen um den Spätdienst bis 21:00 Uhr zu absolvieren. Wer die Aufsichtsbehörde ist, kann evtl. je nach Bundesland anders geregelt sein, das weiß ich nicht so genau, ich vermute mal es dürfte das Gewerbeaufsichtsamt sein. Ich wünsche deiner Frau und Dir eine komplikationslose Schwangerschaft

Gruß Galaxy

N
Nubbel

07.09.2012 um 22:01 Uhr

warum wollt ihr der frau geld vorenthalten? schlicht der durchschnitt, da sind dann sogar die nachtschichtzuschläge mit drin!

G
GerdL

07.09.2012 um 23:23 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten.

Nochmal etwas mehr an Infos- hoffe Diese machen es eventuell verständlicher. Meine Frau erhält ein Grundgehalt plus Schichtzulagen. Ihr wird lediglich eine volle Stunde der Spätschicht abgezogen. Sie arbeitet nur noch bis 20:00h anstatt bis 21:00h. Diese eine Stunde wird ihr, zur Zeit, von ihrem Plusstundenguthabenkonto abgezogen. Und genau dieser Knaxus ist unangenehm. Sie hat noch einige Spätdienste zu arbeiten-dadurch rutschen einige Plusstunden "weg".

MuSchG §11 Absatz 1 greift da in meinen Augen nicht. Hab mir das jetzt fünf mal durchgelesen. Schwarz auf weiß habe ich jedoch noch nichts gefunden oder ich interpretiere es falsch.

@ galaxy

Es gibt in der Tat nur Früh- Spät- und Nachtschichten.

MAV (Mitarbeitervertretung) ist natürlich vorhanden. Jedoch geht man eine solche Thematik lieber mit nem "da steht das, und warum ist das nicht so" an, anstatt unwissend zu fragen. Ist imho "angenehmer":-)

Btw. Die Arbeit auf einer Intensivstation ist für werdende Mütter bei weitem "gesünder", als auf einer peripheren Station. Ihr werden ja ansonsten auch keinerlei Steine in den Weg gelegt. Es geht nur um diese eine Stunde der Spätschicht, welche ihre Plusstunden verschlingt.

[quote="galaxy"]Ich wünsche deiner Frau und Dir eine komplikationslose Schwangerschaft[/quote]

Danke dir :-)

N
nicoline

07.09.2012 um 23:46 Uhr

schlicht der durchschnitt, da sind dann sogar die nachtschichtzuschläge mit drin! Korrekt, aber, hier geht es um Minusstunden und nicht um den Verdienst.

Ihr wird lediglich eine volle Stunde der Spätschicht abgezogen. Sie arbeitet nur noch bis 20:00h anstatt bis 21:00h. Diese eine Stunde wird ihr, zur Zeit, von ihrem Plusstundenguthabenkonto abgezogen. Deine Frau hat (hoffentlich) einen Arbeitsvertrag, in welchem eine Arbeitszeit vereinbart ist. Im Umfang dieser Arbeitszeit hat der AG sie zu beschäftigen und das kann bei einer Schwangerschaft nicht an starr festgelegten Schichtarbeitszeiten scheitern. Entweder er ermöglicht ihr, früher anzufangen, damit sie die volle Schicht bis 20:00 Uhr arbeiten kann, oder, er befindet sich im Annahmeverzug! Die werdende Mutter unterliegt einem Beschäftigungsverbot in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr gem. § 8 Abs. 1 MuSchG und dadurch dürfen ihr keine Nachteile entstehen.

N
Nubbel

07.09.2012 um 23:48 Uhr

ja tust du:

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.

heisst: sie darf wegen §8 nicht mehr nacht und nach 20h arbeiten..... ergo bekommt sie mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. nix ist mit stunden abziehen, wenn er die stunde will kann er sie ja früher anfangen lassen

W
Watschenbaum

07.09.2012 um 23:51 Uhr

die Frage meinerseits wäre, ob sie wirklich "früher anfangen " müsste

ob der AG einfach hergehen könnte, und die geschuldete Arbeitszeit einseitig in einen Zeitraum legen kann, der vom Beschäftigungsverbot nicht erfasst wäre

und ob die Betroffene verpflichtet wäre, dem nachzukommen ?

G
GerdL

07.09.2012 um 23:53 Uhr

Also doch eher BGB 615?!

Richtig?!

Im Arbeitsvertrag ist ihre Sollarbeitszeit geregelt und ihre Funktion als Intensivkrankenschwester auf einer Intensivstation. Die Anfangszeiten der Schichten sind dort natürlich nicht geregelt/ beschrieben.

N
Nubbel

07.09.2012 um 23:57 Uhr

liest du was man hier für dich schreibt?

N
nicoline

08.09.2012 um 00:02 Uhr

watschenbaum, ich weiß nur, dass es herrschende Meinung, zumindest des BMI ist, dass der AG die AN auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzen kann, natürlich ohne finanziellen Verlust für die AN, wenn er sie wegen des Nachtarbeitsverbotes auf dem alten Arbeitplatz nicht mehr beschäftigen kann. Das würde ich so interpretieren, dass es ihm auch erlaubt ist, den jetzigen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er die volle arbeitsvertraglich geschuldete Zeit abrufen kann, jedoch ohne gegen das Nachtarbeitsverbot zu verstossen!

Nubbel, liest Du, was man hier schreibt? Nochmal, Gerdt L geht es um die Arbeitsstunden, nicht um den Durchschnittsverdienst!

N
Nubbel

08.09.2012 um 00:07 Uhr

nicoline, ja, nur merkst du nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat

G
GerdL

08.09.2012 um 00:09 Uhr

Natürlich lese ich was man hier für uns schreibt- nicht vor sechs Uhr darf sie arbeiten- §8- deine Worte

Du schreibst- nix ist mit stunden abziehen, wenn er die stunde will kann er sie ja FRÜHER anfangen lassen- deine Worte

Wie soll/darf ich das verstehen?!

Sie hat einen Jahresdienstplan welcher ihre Schichten vorgibt. Soll sie nun sämtliche Spätdienste mit ihren Kollegen in Frühdienste tauschen oder auf was willst du hinaus?

N
nicoline

08.09.2012 um 00:10 Uhr

GerdL, im Arbeitsvertrag ist ihre Sollarbeitszeit geregelt Ja, genau, und genau diese Zeit hat der AG sie auch zu beschäftigen!

Die Anfangszeiten der Schichten sind dort natürlich nicht geregelt/ beschrieben. das ist mir schon klar, davon war auch nicht die Rede. Diese Arbeitszeiten werden innerbetrieblich zwischen den Betriebsparteien (AG / Interessenvertretung) vereinbart und festgelegt.

N
Nubbel

08.09.2012 um 00:14 Uhr

neee , aber man kann ne spätschicht auch früher beginnen, oder sie macht ne mittelschicht oder oder oder. das kann der arbeitgeber alles machen, wenn er das nicht will kann er aber auch nicht die stunde ständig abziehen!

wenn du das nicht verstehen kannst oder willst, kann man dir auch nicht helfen

N
nicoline

08.09.2012 um 00:16 Uhr

Sie hat einen Jahresdienstplan welcher ihre Schichten vorgibt Ja und?

Soll sie nun sämtliche Spätdienste mit ihren Kollegen in Frühdienste tauschen oder auf was willst du hinaus? Nein, natürlich nicht. Aber, wenn die Spätschicht ohne Schwangerschaft von z.B. von 13:00 - 21:00 Uhr gehen würde, dann dürfte sie mit Schwangerschaft eben nur von 12:00 - 20:00 gehen, ist das so schwer zu verstehen? Deine Frau wird doch nicht die erste und einzige Schwangere in Eurem Krankenhaus sein, wie ist es denn sonst gehandhabt worden? Sind alle "Schwangeren" ins Minus gegangen?

G
GerdL

08.09.2012 um 00:21 Uhr

Nubbel, nicht so "gemein/ pauschal" schreiben. Ich will verstehen, nur klappt das just irgendwie nicht so recht.

Und ob man mir/ uns helfen kann.

Ihtr habt mir mit den weiteren Angaben/ Tips viel Licht ins Dunkle gebracht.

Dankeschön für die Mühe:-)

N
nicoline

08.09.2012 um 00:23 Uhr

Dankeschön für die Mühe:-) Gerne, melde Dich doch mal, wie es weitergegangen ist.

N
Nubbel

08.09.2012 um 00:23 Uhr

in diesem kh wird es doch auch eine mitarbeitervertrtung geben... habt ihr die schon mal gefragt?

W
Watschenbaum

08.09.2012 um 00:24 Uhr

wenn ein Jahresdienstplan besteht, halte ich es für äußerst fragwürdig, daß der AG einseitig berechtigt wäre, die Dienstzeiten schwangerschaftsbezogen anzupassen, um die volle Arbeitsleistung abrufen zu können, die laut diesem Jahresdienstplan nicht möglich wäre

zusätzlich hat der BR hat Mitbestimmung bis zur Verteilung der einzelnen Schichten auf den jeweiligen AN

N
nicoline

08.09.2012 um 00:32 Uhr

watschenbaum, den Jahresdienstplan zeig mir mal, der von Erstellung bis zum Ablauf in der einmal geschriebenen Form eingehalten wird. Und ich bleibe dabei, dass der AG das im Falle einer Schwangerschaft sehr wohl kann.

zusätzlich hat der BR hat Mitbestimmung bis zur Verteilung der einzelnen Schichten auf den jeweiligen AN Ach, wirklich? Und die MAV in diesem KH würde bestimmt die Arbeitszeitänderung ablehnen, damit die Schwangere eine Stunde weniger arbeiten muss und der AG in Annahmeverzug gerät!

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