Hallo zusammen,

meine Frau ist mit einer halben Stelle in einem Krankenhaus nach AVR als Intensivkrankenschwester beschäftigt. Seit gut drei Wochen weiß ihr Arbeitgeber, das sie Schwanger ist. Nachtschichten fallen seit dem weg und die reguläre Spätschicht bis 21:00h wurde/ muß auf 20:00h verkürzt werden.

Diese eine Stunde, welche im Spätdienst wegfällt wirdvon ihrem Plusarbeitszeitkonto abgezogen. Quasi entsteht ihr durch die Schwangerschaft ein Nachteil.

Ich finde im Internet nicht wirklich eine Regelung dazu. Empfinde diese Art und Weise jedoch als nicht richtig. Im MuSchG erlese ich nichts hilfreiches. Der 615ner§?

Könnt ihr mir helfen?