Weitsicht der Belegschaft ?
Wir als BR haben unserer Geschäftsleitung wegen nicht genehmigter Sonntagsarbeit (hinterm Rücken des BR) auf die Füße getreten. Heute rief der Chef die Belegschaft zusammen und verkündete dass keinerlei Überstunden mehr gearbeitet werden......"Bedankt euch beim Betriebsrat"......und.......natürlich sind jetzt auch alle sauer auf den BR.
Ich weiß, ihr könnt mir da auch nicht helfen. Wollte nur mal meinen Frust hier Kund tun.
Community-Antworten (10)
05.09.2012 um 14:39 Uhr
Es ist Euer Recht, dem AG auf die Füße zu treten ! Gut gemacht.
Nun würde ich Öffentlichkeitsarbeit in Eurem Sinne betreiben und die Belegschaft aufklären, um was es da genau ging und dem AG untersagen, die Mitbestimmungsrechte des BR so dermaßen zu untergraben. In so einem Fall ist eine Einstweilige Verfügung gegen den AG sehr gut - das geht ihm nämlich bei Nichtbefolgung an die Geldbörse. Laßt Euch nicht einschüchtern - nur: Auch wenn es schwer fällt, immer freundlich bleiben!
05.09.2012 um 14:47 Uhr
Hier wäre zuerst einmal die Frage: Gab es einen Ersatzruhetag lt. ArbZG?
Hatte der AG von der zuständigen Aufssichtsbehörde die Erlaubnis der Sonntagsarbeit?
Dann wie o. geraten die AN aufklären über das Warum des BR, Hintergrund und dass es hier um die Wahrnehmung von Schutzrechten der AN geht.
Sollte der Ag keine Erlaubnis der Behörde für die Sonntagsarbeit haben, dann dem AG nochmals auf die Füße treten und ihm klarmachen, dass der BR nun hier dann auch die Behörde noch nachträglich einbinden könnet, wass sehr unangenehme Folgen für den Ag haben könnte.
Der AG aber durch eine ebensolche Erklärung gegenüber den AN hier den BR ggf milde stimmen könnte.
05.09.2012 um 15:19 Uhr
"gut gemacht" würde ich in dem Fall nicht sagen
eher "nicht sorgfältig genug überdachter Schnellschuß mit absehbaren, und deshalb vermeidbaren unerwünschten Folgen"
05.09.2012 um 15:23 Uhr
Ach was Watschenbaum. Wir (der BR) hätten ja auch wegschauen können, oder wie ?
Zu der obigen Frage. Diese Abteilung arbeitet von Montag-Freitag . Gelegentlich auch mal Samstags auf Überstunden. Es liegt keine Sondergenehmigung für Sonntagsarbeit vor ! Das mit der Öffentlichkeitsarbeit ist ja man so ein Problem. Nicht umsonst heißt das Thema "Weitsicht der Belegschaft" (oder so)
Denn damit ist es nicht all zu weit her. Ist das Endergebnis gut ist der BR ziemlich OK.......ist das Endergebnis schlecht ist auch der BR schlecht. Momentan ist das Ergebnis (erst mal) schlecht , aber nicht durch den BR sondern durch Anweisung des Chefs, aber so weit blickt die Belegschaft nicht. Leider
Danke ansonsten für die Antworten.
05.09.2012 um 15:31 Uhr
wer als BR "blind" nach Gesetzeslage ohne Fingerspitzengefühl gegen die eigene Belegschaft arbeitet, wird seine Quittung bekommen
die Eitelkeit befriedigt zu bekommen , "der AG muß uns fragen", fordert hat dann seinen Tribut
hättet ihr zugestimmt, wenn ihr gefragt worden wäret ?
wenn ja, dann hätte man die Eskalation vermeiden können
05.09.2012 um 16:18 Uhr
Sicher gibt es auch "blinde" BRs und es gibt auch solche, die alles versuchen und halt Arbeitgeber haben, die nach Möglichkeit aber gerne die BRs raus lassen - nach dem Motto: was die nicht wissen, macht die nicht heiß! Nur die AGs vergessen, dass die BRs auch Mitarbeiter sind und auch mit ihren Kollegen sprechen. Und früher oder später kriegen wir sie alle(!). @ Paddy es geht hier nicht gegen Eure Belegschaft - so habe ich es nicht gelesen. Also Aufklärungsarbeit leisten. Auch wenn der Ag eine Genehmigung der Behörde gehabt hätte, wäre der BR zu fragen. @ Watschenbaum Der AG hat gemacht und der BR hatte keine Chance, zuzustimmen, weil er nicht gefragt wurde!Ist das Eitelkeit?
05.09.2012 um 16:21 Uhr
Mal eine dumme Frage:
Werden bei Euch Überstunden abgebummelt oder wird da auch gearbeitet?
Was ist denn das für eine Aussage: "dass keinerlei Überstunden mehr gearbeitet werden" ???
Und wer macht jetzt die arbeit? Wird zusätzlich Personal eingestellt, oder wie theoretisiert sich Euer Chef das so zurecht? Wenn er einfach so, Schnipp, auf Überstunden verzichten kann, dann waren die auch niemals notwendig. So einen AG möcht ich auch, der fürs Zeitungslesen Überstunden bezahlt.....
Im Ernst: Überstunden macht eine Firma nicht um den AN was gutes zu tun, sondern weil sonst die Arbeit nicht fertig wird. Wenn die Aussage also überhaupt einen Sinn haben soll, dann doch den: Die Auftragslage ist mau im Vergleich zu vorher, der Chef hat sowieso vorgehabt die Überstunden abzusetzen und nutz die Chance das dem BR in die Schuhe zu schieben.... So was sollte man den Kollegen doch dann mal sagen, oder?
Kleines EDIT: Sollten die Überstunden notwendig gewesen sein und sich daran nichts geändert haben, wird das "es gibt keine Überstunden mehr" von kurzer Dauer sein. Wenn die Verzüge dem Chef über den Kopf wachsen oder er Aufträge wegen Mangelkapazität ablehnen muß (=weniger Umsatz) führt er mit 99%iger Sicherheit die Überstunden wieder ein.
05.09.2012 um 16:26 Uhr
@ Watsche Es ist nicht das erste mal dass der AG versucht uns zu übergehen.
Wenn ich deine Denkweise hätte hieße das ja schlußendlich dass wir erpressbar wären. Denn wie würden wir dann handeln wenn der AG von uns Überstunden verlangt und sagt "Wenn ihr nicht wollt dann werde ich dafür die Belegschaft leiden lassen" Das würde uns zu "Ja"-sagern machen. Es ging hier ganz klar (nicht das erste mal) darum dass der AG den BR mit eizubeziehen hat.
Es kann wohl nicht verkehrt sein, wenn der BR für seine Rechte einsteht.
05.09.2012 um 16:29 Uhr
manchmal, wenn es nur darum geht "du hättest aber fragen müssen"
man sollte vielleicht mal überlegen, daß in der heutigen Zeit viele AN darauf angewiesen sind, ihren kärglichen Verdienst durch ein paar Überstunden aufzubessern
kein betroffener AN hat Verständnis dafür, wenn ihm diese Möglichkeit durch den BR genommen wird, mit dem Hintergrund " weil wir nicht gefragt wurden"
deswegen fallen sie noch lange nicht tot um, weil mal ein paar Stunden mehr anfallen (soviel zum immer wieder gebrachten Argument, der BR müsste die AN "schützen") es gibt Branchen, in denen wird ganz legal und regelmässig um die 220-240 Std/Monat gearbeitet, und die haben auch keine höhere Krankenquote/Sterblichkeit als die üblichen +/- 40 Std/wöchler
natürlich ist der BR zu beteiligen, und natürlich soll er dies auch durchsetzen, wenn es missachtet wird, aber es kommt halt darauf an, wie man es geschickt anstellt
ist man auf dem Klavier der BR-Möglichkeiten noch beim Ein-Finger-HänschenKlein und wird vom AG gegen die Wand gespielt oder spielt man ein Konzert nach eigenen Noten
zum Wohle der Belegschaft
05.09.2012 um 18:13 Uhr
Ich bin auch der Meinung, dass die Aktion des BR o.k. war.
Mit der Öffentlichkeitsarbeit hapert es bei Euch noch ein wenig. Wurde hier ja auch schon gesagt. Laßt Euch nicht durch die Arbeitgeberpolemik ins Abseits drängen. Es ist an Euch, die Mitarbeiter aufzuklären.
Ich gehe auch davon aus, dass der AG seine Geschäftsaktivitäten nicht wirklich einschränken wird, nur um keine Mehrarbeit mehr machen lassen zu müssen, wenn sich diese bisher gerechnet hat. Und die Beteiligung des BR kostet ja nichts zusätzlich (es sei denn, man hat den Mitarbeitern bei Nacht- und Nebelaktionen nicht das gezahlt, was ihnen zugestanden hätte).
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