Krankentage auf Lohnzettel vermerkt
Hallo,
seit neuestens sind auf unserem Lohnzettel die Krankentage vermerkt. Ist dies überhaupt zulässig?
Ich sehe da ein großes Problem. Wenn man bedenkt, wofür man vllt überall den Lohnzettel vorzeigen muss. z. B. Kredite, Wohnung etc. Dabei ist es nicht hilfreich, wenn auf dem Lohnzettel vermerkt ist, das man 14 Tage krank war. Was soll das eigentlich...
Alle Mitarbeiter waren erschrocken, das dies von jetzt an vermerkt ist. Müsste dazu nicht der BR vorher informiert werden, eh dies einfach vermerkt wird?
Grüße BRMelli
Community-Antworten (4)
13.11.2011 um 16:17 Uhr
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG.
Eure Gehaltsabrechnung läuft doch sicherlich über Datenverarbeitung. Und da gibt es doch eine volle Mitbestimmung. Habt Ihr eine BV?
Wenn nicht (oder auch wenn, der Punkt aber nicht geregelt ist) fordert den AG auf, nicht einseitig Änderungen vorzunehmen. Gleichzeitig fordert Ihr ihn auf, seine Bewerggründe für diese Änderung darzulegen und äußert Eure Bedenken gegen die neue Regelung.
13.11.2011 um 21:30 Uhr
""""Wenn man bedenkt, wofür man vllt überall den Lohnzettel vorzeigen muss. z. B. Kredite, Wohnung etc. Dabei ist es nicht hilfreich, wenn auf dem Lohnzettel vermerkt ist, das man 14 Tage krank war. """""
Ich sehe das Problem nicht. Dafür reicht doch wohl eine Verdienstbescheinigung.
14.11.2011 um 11:50 Uhr
da stimme ich Lernender zu.
"....das man 14 Tage krank war." auch wenn es so wäre, eine Krankheit kann man nicht voraus planen und verhindert bestimmt nicht einen Kredit etc.
14.11.2011 um 11:58 Uhr
@BRVLH Naja. Wenn selbst eine gewöhnliche Adresse darüber entscheidet, ob für einen Konsumkredit bis zu 0,75% mehr oder weniger bezahlt werden müssen, dann kann man als Banker (z.B. bei ganz vielen Krankheitstagen) bei entsprechenden Aussagen der Lohnbescheinigung von noch ganz Berechnungswerten zehren.
ELENA ist ja nicht mehr; deswegen würde ich den AG dringend bitten, die Krankheitstage entsprechend nicht aufzuführen.
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