Erstellt am 05.09.2012 um 08:16 Uhr von Xantippe
Erst mal den Chef anmahnen.
zu 2. Das Arbeitsamt zahlt höchstens für 3 Monate Insolvenzgeld in voller Höhe des entgangenen Lohnes. Danach nichts mehr.
Erstellt am 05.09.2012 um 09:02 Uhr von Mundwerker
Wobei die Arbeitsagentur dieses Insolvenzgeld erst NACH Verstreichen der drei Monate auszahlt. In der Praxis kriegt das ein Insolvenzverwalter aber in der Regel irgendwie vorfinanziert, z. B. durch eine Bank, die eine Abtretungserklärung auf das Insolvenzgeld erhält.
Ich muß an dieser Stelle aber noch auf ein weiteres ernsthaftes Problem hinweisen:
Erhält ein AN seinen Lohn verspätet, hat er ja Kenntnis darüber, dass der AG in Zahlungsschwierigkeiten ist. Dadurch wird er zu einem Gläubiger wie jeder andere.
Ein Insolvenzverwalter stellt als erstes mal alle Zahlungen der letzten Monate in Frage, lässt Lastschriftabbuchungen der letzten sechs Wochen rückabwickeln (einfach nur weil es technisch möglich ist), macht Lohnerhöhungen rückgängig usw.
Und damit kein Gläubiger (z. B. AN) vor einem anderen bevorzugt wird (z. B. Lieferant) werden auch (verspätete) Lohnzahlungen in Frage gestellt!
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/insolvenzanfechtung-mitarbeiter-muessen-gehalt-zurueckzahlen_aid_364568.html
In der Praxis machen das aber nicht alle Insolvenzverwalter, kommt wohl darauf an, ob die Masse locker seine Kosten deckt, oder ob es knapp wird...
Also unbedingt sofort handeln, eine einmalige, verspätete Lohnzahlung wird kein Problem sein, aber wenn das jetzt monatelang so geht...
Erstellt am 05.09.2012 um 12:03 Uhr von Mundwerker
Ach so, nach der Höhe des Insolvenzgeldes hattest du ja auch gefragt:
Das volle (Netto-)Gehalt! Aber natürlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zusätzlich ergibt sich außerdem noch ein kleiner Steuervorteil bei der Steuererklärung. Insolvenzausfallgeld ist steuerfrei, unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
Ergibt unter'm Strich ein kleines Plus, und wenn in dem Steuerjahr noch arbeitslose Monate dazukommen, sowieso.
Alles Gute!
Erstellt am 05.09.2012 um 12:44 Uhr von Watschenbaum
bis ein AN das Recht hätte, seine Arbeitskraft zurückzuhalten (§ 273 Abs.1 BGB nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung)) bzw. fristlos zu kündigen( § 626 Abs.1 BGB nach vorheriger Abmahnung des AG) bzw. sich arbeitslos zu melden, ohne arbeitslos zu sein (Gleichwohlgewährung von ALG, § 143 Abs.3 SGB III))
müssten nach gängiger Rechtssprechung mindestens 2 Monatsgehälter "offen" sein
Erstellt am 05.09.2012 um 13:06 Uhr von Mundwerker
Noch ein guter Hinweis, Watschenbaum!
Aber @ vomhofe:
Zu zwei Monaten Ausstand solltet ihr es erst gar nicht kommen lassen. Der AG muß jetzt Farbe bekennen! Normalerweise hat die Lohnzahlung in einem Unternehmen die höchste Priorität! Bevor man seinen Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlt, bleiben i. d. R. erst mal die fälligen Lieferantenrechnungen liegen und die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr abgeführt. Letzteres kostet zwar 1% Säumniszuschlag, schlägt aber nicht auf die Stimmung der Belegschaft durch.
Was ich damit eigentlich sagen will: Eurem AG steht das Wasser wohl schon bis zum Hals.
Erstellt am 05.09.2012 um 16:34 Uhr von Kölner
@all und Spekulanten
Insolvenz ist ja nicht bewiesen...nur mal so am Rande.
Und:
Schon einmal vom arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren wegen ausstehender Lohnzahlung gehört?
Erstellt am 05.09.2012 um 17:23 Uhr von Mundwerker
Nein, natürlich nicht bewiesen, steht bei der Sachlage aber definitiv im Raum! Steht in der Überschrift nicht was von "wirtschaftlicher Schieflage"?!
Wie schon gesagt, bevor man die Löhne seiner Belegschaft nicht mehr zahlt, lässt man erst mal alles andere liegen. Und wenn es schon soweit ist, ist es bis zur Insolvenz nicht mehr weit, ich spreche da aus Erfahrung, nicht nur als Finanzbuchhalter, auch als Insolvenzerfahrener...
Und @ vomhofe:
Für den BR böte sich hier eine Betriebsversammlung an, auf der der AG Farbe bekennen muß!
@ Kölner:
Ja, klar ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren wird den AG sicher zum Einlenken bewegen, denn eigentlich könnte er die Löhne ja zahlen, tut es nur aus reiner Boshaftigkeit nicht!
(Ein arbeitsgerichtl. Mahnverfahren bietet sich in anderen Fällen eher an, z. B. wenn ein AN einen Betrieb verlassen hat und der Ex-AG tatsächlich bloß nicht zahlen WILL, weil man sich im Streit getrennt hat, oder so.)