Wirtschaftliche Schieflage, ausbleiben der Gehaltszahlungen
Hallo liebe Helfende, habe einige Fragen zum oben angezeigten Thema.
- Wie lange muß ein AN arbeiten ohne Lohn zu bekommen ? ( aktuell 5 Tage Verspätung )
- Falls es zu einer Insolvenz kommen könnte, wie hoch ist ein Konkursausfallgeld des Arbeitsamtes ? Bitte wenn möglich Auskünfe mit nachlesbaren Gesetzen oder so, dazu ? L.G. vom Hofe
Community-Antworten (7)
05.09.2012 um 10:16 Uhr
Erst mal den Chef anmahnen. zu 2. Das Arbeitsamt zahlt höchstens für 3 Monate Insolvenzgeld in voller Höhe des entgangenen Lohnes. Danach nichts mehr.
05.09.2012 um 11:02 Uhr
Wobei die Arbeitsagentur dieses Insolvenzgeld erst NACH Verstreichen der drei Monate auszahlt. In der Praxis kriegt das ein Insolvenzverwalter aber in der Regel irgendwie vorfinanziert, z. B. durch eine Bank, die eine Abtretungserklärung auf das Insolvenzgeld erhält.
Ich muß an dieser Stelle aber noch auf ein weiteres ernsthaftes Problem hinweisen: Erhält ein AN seinen Lohn verspätet, hat er ja Kenntnis darüber, dass der AG in Zahlungsschwierigkeiten ist. Dadurch wird er zu einem Gläubiger wie jeder andere. Ein Insolvenzverwalter stellt als erstes mal alle Zahlungen der letzten Monate in Frage, lässt Lastschriftabbuchungen der letzten sechs Wochen rückabwickeln (einfach nur weil es technisch möglich ist), macht Lohnerhöhungen rückgängig usw. Und damit kein Gläubiger (z. B. AN) vor einem anderen bevorzugt wird (z. B. Lieferant) werden auch (verspätete) Lohnzahlungen in Frage gestellt!
In der Praxis machen das aber nicht alle Insolvenzverwalter, kommt wohl darauf an, ob die Masse locker seine Kosten deckt, oder ob es knapp wird...
Also unbedingt sofort handeln, eine einmalige, verspätete Lohnzahlung wird kein Problem sein, aber wenn das jetzt monatelang so geht...
05.09.2012 um 14:03 Uhr
Ach so, nach der Höhe des Insolvenzgeldes hattest du ja auch gefragt: Das volle (Netto-)Gehalt! Aber natürlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zusätzlich ergibt sich außerdem noch ein kleiner Steuervorteil bei der Steuererklärung. Insolvenzausfallgeld ist steuerfrei, unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Ergibt unter'm Strich ein kleines Plus, und wenn in dem Steuerjahr noch arbeitslose Monate dazukommen, sowieso.
Alles Gute!
05.09.2012 um 14:44 Uhr
bis ein AN das Recht hätte, seine Arbeitskraft zurückzuhalten (§ 273 Abs.1 BGB nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung)) bzw. fristlos zu kündigen( § 626 Abs.1 BGB nach vorheriger Abmahnung des AG) bzw. sich arbeitslos zu melden, ohne arbeitslos zu sein (Gleichwohlgewährung von ALG, § 143 Abs.3 SGB III))
müssten nach gängiger Rechtssprechung mindestens 2 Monatsgehälter "offen" sein
05.09.2012 um 15:06 Uhr
Noch ein guter Hinweis, Watschenbaum!
Aber @ vomhofe:
Zu zwei Monaten Ausstand solltet ihr es erst gar nicht kommen lassen. Der AG muß jetzt Farbe bekennen! Normalerweise hat die Lohnzahlung in einem Unternehmen die höchste Priorität! Bevor man seinen Arbeitnehmern keinen Lohn mehr zahlt, bleiben i. d. R. erst mal die fälligen Lieferantenrechnungen liegen und die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr abgeführt. Letzteres kostet zwar 1% Säumniszuschlag, schlägt aber nicht auf die Stimmung der Belegschaft durch. Was ich damit eigentlich sagen will: Eurem AG steht das Wasser wohl schon bis zum Hals.
05.09.2012 um 18:34 Uhr
@all und Spekulanten Insolvenz ist ja nicht bewiesen...nur mal so am Rande.
Und: Schon einmal vom arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren wegen ausstehender Lohnzahlung gehört?
05.09.2012 um 19:23 Uhr
Nein, natürlich nicht bewiesen, steht bei der Sachlage aber definitiv im Raum! Steht in der Überschrift nicht was von "wirtschaftlicher Schieflage"?! Wie schon gesagt, bevor man die Löhne seiner Belegschaft nicht mehr zahlt, lässt man erst mal alles andere liegen. Und wenn es schon soweit ist, ist es bis zur Insolvenz nicht mehr weit, ich spreche da aus Erfahrung, nicht nur als Finanzbuchhalter, auch als Insolvenzerfahrener...
Und @ vomhofe: Für den BR böte sich hier eine Betriebsversammlung an, auf der der AG Farbe bekennen muß!
@ Kölner: Ja, klar ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren wird den AG sicher zum Einlenken bewegen, denn eigentlich könnte er die Löhne ja zahlen, tut es nur aus reiner Boshaftigkeit nicht! (Ein arbeitsgerichtl. Mahnverfahren bietet sich in anderen Fällen eher an, z. B. wenn ein AN einen Betrieb verlassen hat und der Ex-AG tatsächlich bloß nicht zahlen WILL, weil man sich im Streit getrennt hat, oder so.)
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