Urlaubs Halbierung
Eine Bekannte wurde für drei Monate von Vollzeit auf halbtags gesetzt. Jetzt will man ihr für den Zeitraum den Urlaub auch noch halbieren. Ist das möglich?
Community-Antworten (4)
30.08.2012 um 15:07 Uhr
..Eine Bekannte wurde für drei Monate von Vollzeit auf halbtags Gesetzt Jetzt ?? Was bedeutet dieses? Hat sie mit dem AG Teilzeit vereinbart? Denn ein AG kann nicht einfach einen Vollzeit-AN auf Teilzeit setzen. Wenn er zu wenig Arbeit hat, gerät der AG in Annahmeverzug. BGB § 615.
Der Urlaub richtet sich nach den Arbeitstagen je Woche. Es soielt dann keine Rolle ob man am Tag 4 oder 8 Std gearbeitet hat.
Berechnung von Urlaub bei Teilzeit http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/543428/urlaub.html;jsessionid=1E8687C2BB38E2E459B4A22F0176AF46.repl21
30.08.2012 um 15:12 Uhr
Zunächst mal müsste gefragt werden, wie sie auf Halbtags "gesetzt" wurde? Was hat sie denn in ihrem Arbeitsvertrag stehen??? Einfach sagen, ab jetzt nur noch halbe Tage geht eigentlich nicht so einfach!
Der Urlaubsanspruch halbiert sich nicht, wenn sie nun jeden Tag arbeitet, aber eben nur noch bspw. vier Stunden. Wenn sie nun Tageweise arbeitet und zu hause bleibt, reduziert sich der Anspruch natürlich!
30.08.2012 um 15:51 Uhr
..Wenn sie nun Tageweise arbeitet und zu hause bleibt, reduziert sich der Anspruch natürlich.
Auch dann ist es Teilzeit und es gilt die o.a. Regelung! Auch dann richtet sich der Anspruch nach den Arbeitstagen. www.kanzlei-leising.de/Publikationen/ArbeitaufAbruf.pdf
30.08.2012 um 17:59 Uhr
Also kurz:
Ist das möglich?<
Ja, wenn sie statt bisher an 6 Tagen in der Woche jetzt nur noch 3 Tage in der Woche arbeitet.
Nein, wenn sie weiterhin an gleich vielen Tagen in der Woche arbeitet wie bisher; nur weniger Stunden.
(Und Zwischenabstufungen für andere Teilzeit-Modelle).
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