Aufgabenneuverteilung = Versetzung?
Guten Morgen,
bei uns kann eine "1 Personen Abteilung" nicht wieder besetzt werden. Die bisherige Mitarbeiterin ist nicht verlängert worden und eine Neueinstellung ist von unserer Zentrale verweigert worden. Die betreffende Abteilung ist das Kassieren und Verbuchenvon Nachnahmebeträgen zugestellter Pakete.
Die Kollegin ist bereits seit Juni nicht mehr anwesend und bisher wurde die Abteilung durch 2 MA abwechselnd vertreten. Dies ist aber keine Dauerlösung, da keiner von beiden dies dauerhaft übernehmen will. Auf Grund der Arbeitszeiten von 11:30 - 20:00 Uhr. Beide sind eigentlich von 07:00 - 15:30 Uhr tätig. Desweiteren sollen die beiden weiterhins als Urlaubs- und Krankheitsvertreter fungieren.
Da eine Neubesetzung eben nicht möglich ist, soll diese Stelle auf eine andere Abteilung mit umgelegt werden. Dies betrifft 4 Mitarbeiter aus der Serviceabteilung, die dann wöchentlich im Tausch die Beträge kassieren sollen in einem eigens dafür vorgesehenem Büro, 2 Türen weiter. Die Mitarbeiter sind alles Vollzeitkräfte mit 8h / Tag.
Ebenso ein Grund für die Nichtneubesetzung ist der Arbeitsaufwand. Effektiv zusammengerechnet ist man max. 2 Stunden mit Kassieren beschäftigt. Ebenfalls kann in dem Büro sämtliche sonstige Tätigkeiten, die eigentlichen Aufgaben des MA, ausgeführt werden, was auch getan werden soll und eben nebenbei kassiert.
Die Arbeitszeit würde statt 08:00 - 16:30 Uhr von 11:30 - 20:00 Uhr betragen.
Machbar ist dies, da ich die Urlaubs- und Krankeitsvertretung der bisherigen Mitarbeiter war und daher aus Erfahrung spreche.
Ein weiteres Problem dabei ist, das nach Vorgaben die Cash-Abteilung nicht durch eine geringfügig beschäftige Kraft ausgeführt werden darf, sondern nur von MA mit Teilzeit- oder Vollzeitverträgen. Und einstellen dürfen wir nicht mal eine Teilzeitkraft.
Nun zu meinen Fragen: Ist diese Aufgabenneuverteilung eine Versetzung nach §99 BetrVG? Wenn ja und der BR die Zustimmung verweigert, wie geht es dann weiter? Müssen die beiden Urlaubs- und Krankheitsvertretungen dann weiter ( unbegrenzt ) einspringen, denn die Beträge müssen ja kassiert werden, und da wenn in der Service-Abteilung dies als Vertretung angesehen wird, ist es ja auch für jeden anderen eine Vertretung die abgelehnt werden kann.
Desweiteren stehe ich selbst vor in dem Zusammenhang vor einem Problem. Da ich derzeit eine der Urlaubs- Krankheitsvertretungen bin und auch im BR. stellt sich mir die Frage, wenn der BR die Zustimmung verweigert, der AG meint, wir machen das bis zur gerichtlichen Klärung erst mal weiter wie bisher, ich dies machen soll / muss.
Meine "Versetzung" wurde auch nie beantragt, da ich allgemein im Betrieb für verschiedene Abteilungen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehme.
Aber ich möchte nicht dauerhaft Spätschicht übernehmen, aus familären Gründen kann ich das nicht. Wenn der BR beschliesst der Aufteilung der Abteilung Cash zu widersprechen, kann er dann im gleichen Schritt meiner "Versetzung" ins Cash widersprechen? Wenn ja, aber die GF mich auffordert, trotzdem weiterhin die Beträge zu kassieren, kann ich mit dem Wissen als BR, da ich nicht darf ablehnen oder wäre das Arbeitsverweigerung?
Danke für eure Geduld beim Lesen:-) und für eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
30.09.2013 um 13:32 Uhr
Im § 95 Abs. 3 BetrVG wird der Begriff der Versetzung definiert: (3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Die Frage ist also - für jeden von Euch - ändern sich die Umstände erheblich. Das kommt natürlich darauf an, was genau die derzeitigen Tätigkeiten sind und wie "artfremd" die neuen Aufgaben. Vom Gesamtaufwand zeitlich betrachtet scheint mir alt+neu möglicher Weise nicht wesentlich. Aber auch die zeitliche Lage müsste berücksichtigt werden (Abweichung von BV Arbeitszeit? Arbeitsvertragliche Festlegungen? usw). So aus dem Hut kann man also nicht eindeutig sagen, ob es Versetzungen sind.
Warum kann der Job nicht auch zwischen 8.00 und 16.30 Uhr erledigt werden? (Mitbestimmung des BR bei der zeitlichen Lage der Arbeitszeit).Ist das nicht alles eine Frage der Organisation?
30.09.2013 um 13:43 Uhr
An einer BV-Arbeitszeit arbeiten wir gerade und in den Arbeitsverträgen wurden keine klaren Stellenbeschreibungen und Arbeitszeiten festgelegt. Lt. Arbeitsverträge also Versetzungen möglich.
Die Arbeitszeit von 12:00 - 20:00 Uhr resultiert daraus, das die Zusteller das Gelände vor 08:00 Uhr ( so früh wie möglich ) verlassen und die "Arbeit" also das kassieren der Beträge nicht vor 14:00 Uhr erfolgen kann, da die Zusteller nicht eher von Ihrer Tour zurück sind. Und ein Kassieren am nächsten Tag bei teilweise hohen Beträgen ist nicht zielführend das Geld beim Fahrer zu belassen über Nacht ( das wolen diese auch nicht ). Zumal dann frühs bis 07:00 Uhr trotzdem irgendjemand kassieren müsste.
30.09.2013 um 13:51 Uhr
Ach, Tresor mit Einwurf und schon wäre das Problem der Fahrer gelöst. von 8.00 - 14.00 die sonstigen anfallenden Arbeiten, ab 14.00 wird gebucht, was bis 16.30 nicht gebucht wurde kommt wieder in den Tresor und wird am nächsten Tag gebucht - Möglichkeiten gibts sicher einige. Manchmal tut man sich nur schwer, wenn die GF eine Idee toll findet diese von einer anderen Idee zu überzeugen. Aber Beginn und Ende der Arbeitszeit, da seid ihr in der vollen Mitbestimmung. Die Absicherung des AG, dass Versetzungen laut Arbeitsvertrag möglich sind, hat nichts mit eurer Mitbestimmung bei Versetzungen zu tun bzw hebelt diese nicht aus. Der AG muss trotzdem jedesmal brav den BR fragen, wenn er versetzen will. Diese Arbeitszeit ist IMHO durchaus eine erheblich Änderung der Umstände.
30.09.2013 um 23:05 Uhr
Die bisherige Mitarbeiterin ist nicht verlängert worden
Na das würde ja auch aussehen ... Hmpfff. Heheheheeee!
Es liebt Euch Euer Friwi
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