nach einem urteil des arbeitsgerichts: ... dürfen MA nicht an mehr als 5 tagen beschäftigt werden. nun will unsere firma in der 1. oktoberwoche den sonntag öffnen (von stadt usw. alles geklärt) der einsatzplan sieht nach vorstellung der gl folgendermaßen aus MO - arbeit DI - frei MI - Feiertag bezahlt DO - arbeit FR - arbeit SA - arbeit SO - arbeit lt. meinung des br wird hier in einer 6-tage-woche geplant/gearbeitet was meint ihr dazu? wichtig ist hier das wort "beschäftigt". soll heißen gearbeitet oder bezahlt? danke!