W.A.F. LogoSeminare

Gründung WA - bitte nur interessierte und fachkundige Antwortgeber und nicht NUBBEL

P
Portionierer
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Standort in Bayern mit drei Firmen: A (KG), B (GmbH) und C (KG). Der Mutterkonzern, A, hat seinen Sitz eben in Berlin (Verwaltung und Personalwesen) und (neben unserer Produktion in Bayern) eine weitere Dependance/Betriebsteil (Produktion) in Sachsen (S).

Wir sind am Standort Bayern ein BR (seit nunmehr fast 22 Jahren) und selbst tätig erstmals seit 2 Jahren und vertreten in den drei Firmen insgesamt 120 AN (A = 70, B = 25, C = 25). In S gibt es nur den Betriebsteil des Mutterkonzern A mit 44 AN und einem 3köpfigen BR. B und C (eigene GmbH und KG) gibt es nur in Bayern, nicht in Sachsen und auch nicht in Berlin (die sind ohne BR).

Wir wollen/müssen jetzt einen WA ins Leben rufen - was der Arbeitgeber überhaupt nicht gerne hat. Fragen:

  • Müsste es einen GBR geben? Wenn ja, wie und warum und mit wem (weil nur wir die Firmen B und C am Standort haben, die aber Töchter von A sind)? Wenn nein, warum nicht?
  • Oder können wir einen WA auf BR-Ebene nur in Bayern ins Leben rufen? Müssen wir Rücksicht nehmen auf Sachsen?
  • Bekämen wir auch Daten des Mutterkonzerns A (eine KG)?

Zur Info: Der gemeinsame BR in Bayern wurde damals mit Zustimmung der Gewerkschaft und des Arbeitgebers auf diese Art und Weise gegründet (Zusammenschluß A, B, C).

Erstellt am 10.02.2013 um 21:35 Uhr von Portionierer

1.155013

Community-Antworten (13)

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:34 Uhr

Hallo Portionierer, gibt es zweimal A? Oder ist A in drei Betriebsteile aufgeteilt: Sachsen, Berlin und Bayern?

Sollte meine zweite Vermutung stimmen, müsstet Ihr zumindest mit A in S einen GBR bilden. Der WA wäre dann m. E. auf GBR Ebene zu bilden.

Aber selbst wenn Ihr es falsch machen solltet: Der AG müsste es anzweifeln oder verweigert die Unterlagen und dann würde ein Gericht Licht ins Dunkel bringen ;)

Antwort 1 Erstellt am 11.02.2013 um 07:50 Uhr von Lotte

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:35 Uhr

Müsste es einen GBR geben?

Läßt sich nach dem was Du da schreibst nicht sagen... Dazu ist die Darstellung nicht präzise genug. GBR werden in mehreren BETRIEBEN eines (!) UNTERNEHMENS gebildet. Wenn also S, A (Bay) und A (Ber) alles einunddieselbe KG sind aber eben mit mehreren Betrieben an mehreren Standorten, dann ja (dann hättest Du aber S als A (Sach) deklarieren müssen).

Wenn ja, wie und warum und mit wem (weil nur wir die Firmen B und C am Standort haben, die aber Töchter von A sind)?

Da ihr dann also BR für A (Bay) zuständig seid, müsstet ihr als Vertreter von A mit S einen solchen bilden. Das die anderen beiden Unternehmen Töchter von A sind, ist für diese Frage belanglos, der GBR ist für DIESE dann nicht zuständig.

Wenn nein, warum nicht?

Falls das alles eigenen KGs, GmbHs, etc. sind, dann nein, denn dann wären das unterschiedliche Unternehmen mit je einem Betrieb. Diese könnten wahrscheinlich einen KBR bilden. In Bay müsst/dürft ihr das nicht, da ihr ohnehin als ein Betrieb zählt (wäre deswegen auch sinnlos).

Oder können wir einen WA auf BR-Ebene nur in Bayern ins Leben rufen?

Nicht einmal das.

§106 BetrVG: In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden.

Der WA wird in dem UNTERNEHMEN, nicht in Betrieben, ins Leben gerufen. D.h., da ihr in Bay drei Unternehmen seid, müsste es DREI WA geben. Allerdings erfüllt keines Eurer drei Unternehmen die Voraussetzung "100 AN".

EDIT: Streiche alles da oben, ich korrigiere mich... Da macht mir das BAG einen Strich durch die Rechnung... Obwohl eigentlich entgegen dem Wortlaut des Gesetzes hat das BAG (ohne das ich ein Az. nennen könnte) offenbar entschieden, dass hier für einen Gemeinschaftsbetrieb anzunehmen ist, dass die beteiligten Unternehmen zusammenzufassen sind:

Mehrere im gesellschaftsrechtlichen Sinne selbstständige UN (Firmen) können einen gemeinsamen Betrieb i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG haben (dazu § 1 Rn. 88 ff.). Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn einzelne Teile des UN abgespalten und rechtlich verselbstständigt werden, wenn sich auf betrieblicher Ebene aber kaum etwas ändert. Hat keines der UN für sich allein 101 AN, erreicht oder übersteigt der gemeinsame Betrieb aber diese Zahl, so ist nach BAG für diesen ein WA zu bilden, sofern er über einen BR verfügt. Mit Recht hat das Gericht eine planwidrige Gesetzeslücke angenommen, die durch entsprechende Anwendung der §§ 106 ff. zu schließen ist: Dem BR die Unterstützung durch einen WA allein deshalb zu versagen, weil auf Arbeitgeberseite mehrere rechtlich selbstständige UN vorhanden sind, sei nicht zu rechtfertigen. (DKK, Däubler Rn. 20 zu §106 BetrVG, in Verweis auf 1. 8. 90, AP Nr. 8 zu § 106 BetrVG 1972 = NZA 91, 643.) Das ganze kann wieder anders aussehen, wenn der BR infolge §3 gebildet wurde. Das führt jetzt aber zu weit.

Also MÜSST ihr einen WA bilden, der dann eben DREI Partner hat, und sofern A (Bay) und A (Ber) einunddieselbe KG sind, erhält dieser WA dann die Informationen von A (Ber). Der nachfolgende Satz bleibt deswegen uneingeschränkt gültig:

Sofern oben die Vermutung zutrifft, dass die beiden A und S ein Unternehmen bilden und diese einen GBR gebildet haben und sofern der dann 100 AN vertritt, dann bildet DIESER GBR einen WA. (EDIT: Die A GmbH hätte dann ZWEI WA als Partner)

Der gemeinsame BR in Bayern wurde damals mit Zustimmung der Gewerkschaft und des Arbeitgebers auf diese Art und Weise gegründet (Zusammenschluß A, B, C).

Das würde entweder einen entsprechenden TV voraussetzen (§3 (1) BetrVG) oder ergibt sich bereits aus §1 (2) BetrVG, dann ist es im Grunde egal was AG und TV da gemacht haben.

Antwort 2 Erstellt am 11.02.2013 um 08:45 Uhr von rkoch

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:35 Uhr

rkoch Ich dachte, das sei klar! KG A hat drei Betriebsteile: In Bayern in Sachsen und Berlin. Sie besitzen kein eigene Unternehmensform und gehören zu A. A ist zugleich auch Mutter des Konzerns. In Bayern (an einem Ort) ist zusätzlich noch B (Vertriebs-GmbH) und C (KG), die alle der Mutter gehören zu 100%.

Nach Deiner Schilderung können wir als BR der 3 UN mit dem BR von Sachsen für A einen GBR gründen. Sozusagen für den Mutterkonzern sind dann auch Chancen für einen WA!?

Antwort 3 Erstellt am 11.02.2013 um 09:30 Uhr von Portionierer

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:36 Uhr

KG A hat drei Betriebsteile

Nur zur Begrifflichkeit: BetriebsTEILE sind eben Teile EINES Betriebes. Insofern hat die KG A drei Betriebe.

Nach Deiner Schilderung können wir als BR der 3 UN mit dem BR von Sachsen für A einen GBR gründen.

Nicht: Ihr könnt, sondern: ihr MÜSST! § 47 BetrVG: Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.

"IST ein GBR zu errichten" ist hier die MUSS-Form, "es ist so", es hat zu geschehen.

Sozusagen für den Mutterkonzern sind dann auch Chancen für einen WA!?

Ja, wenn alle drei Betrieb zusammengenommen "in der Regel mehr als 100 AN ständig beschäftigen". Allerdings bekommt dieser wieder nur die Zahlen der A KG, nicht (zumindest nicht im Detail) die Zahlen der verbunden Unternehmen. Wenn, dann nur in Form der Zu- und Abflüsse an diese.

Antwort 4 Erstellt am 11.02.2013 um 12:48 Uhr von rkoch

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:37 Uhr

Perfekt Du bist Rechtsanwalt, richtig?

Antwort 5 Erstellt am 11.02.2013 um 13:03 Uhr von Portionierer

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:37 Uhr

Hallo rkoch, wenn Gewerkschaft und AG einen gemeinsamen Betrieb für A, B und C vereinbart haben, stünde ich ja als AN-Vertretung auf den Standpunkt, auch in allen Unternehmen als WA zuständig zu sein. LG Lotte

Antwort 6 Erstellt am 11.02.2013 um 13:25 Uhr von Lotte

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:38 Uhr

Lotte,

die Gewerkschaft und der AG können gem § 3 abweichede Betriebsstrukturen regeln. Das ist hier wohl erfolgt. Also gibt es für die rechtlich 3 Betriebe lt. dieses TV § 3 betreffend des BR nur einen Betrieb.

Der WA § 106ff Ein WA wird grundsätzlich nicht für einen Betrieb, sondern für das gesamte UN gebildet (zum UN-Begriff § 47 Rn. 12 ff.).

Also, WA ist GBR Angelegenheit, da nicht auf Betriebsebene. Die Betriebe entsenden dann in den WA

Antwort 8 Erstellt am 11.02.2013 um 14:55 Uhr von BRMetall

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:39 Uhr

BR Metall, was möchtest Du mir jetzt sagen, was ich nicht genau so sehen würde...

Übrigens handelt es sich hier um mehrere UN, in A gibt es 3 Betriebe, dort dann den GBR (wie rkoch richtig schrieb: muss gegründet werden) Aber als BR würde ich immer davon ausgehen, dass der WA über alles informiert werden muss wo er dann zuständig ist. Und das ist mehr als UN A.

Antwort 9 Erstellt am 11.02.2013 um 16:16 Uhr von Lotte

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:40 Uhr

@all Ich fasse mal zusammen:

  • Der TE "Portionierer" wird dann also für den Standort (mit jeweils eigener UN-Form) KEINEN eigenen WA gründen können.
  • Für die "A KG" mit ihren 3 Betrieben (alle unter dem Dach der Mutter und in ein und demselben UN) kann ein WA gegründet werden. Aber auf GBR-Ebene, weil noch ein zweiter BR in Sachsen existiert. Zufällig ist dieser Betrieb gleichzeitig die Konzernmutter und ein WA könnte hinsichtlich z.B. der Gewinne, der internen Verrechnungswege und -posten die Zu- und Abflüsse einsehen. Herz, was will man mehr!

Antwort 11 Erstellt am 11.02.2013 um 20:33 Uhr von Kölner

P
Portionierer

11.02.2013 um 23:40 Uhr

Kölner, naja, da haben Gewerkschaft und AG anscheinend einen gemeinsamen Betrieb übergreifend auf alle UN festgelegt.

Und wenn ich mir BetrVG § 3 (5) betrachte, dann ist in Folge dessen der WA originär für alles zuständig! Aber vielleicht habe ich auch Unrecht, aber: Ich würde das im Zweifel lieber ein Gericht als ein Forum klären lassen ;-)

Antwort 13 Erstellt am 11.02.2013 um 21:57 Uhr von Lotte

V
verarche

12.02.2013 um 00:13 Uhr

Wer vom Seitenbetreiber vera.... den hier die Teilnehmer? Denn wer kann hier sonst so alle Beiträge verändern?

R
rkoch

12.02.2013 um 09:54 Uhr

.. Die Beiträge sind von einem Adm. (oder Portionierer selbst) offenbar neu eingestellt worden, da das Original offensichtlich weg ist. Ich will da gar nicht böse Absicht unterstellen, vielleicht hat Portionierer den Thread (absichtlich (Prüfungsaufgabe?) oder versehentlich) gelöscht und der Adm. hat auf Anfrage von Portionierer (oder selbst weil er den Inhalt ernhalten wollte) den Thread wiederhergestellt, wobei aber offenbar zwei Beiträge untergegangen sind....

N
Nubbel

12.02.2013 um 10:52 Uhr

rkoch, gelöscht hat hier portionierer. wenn du dir seine beiträge im talk ansiehst, die er dann auch wieder gelöscht hat, weisst du wo der hase läuft.

Ihre Antwort