Erstellt am 28.08.2012 um 11:58 Uhr von Drehrumbum
Hallo Pfenning,
habt Ihr einen Tarifvertrag denn da gibt es einen Eingruppierungsvertrag da steht welche Lohngruppe für welche Tätigkeit. Wenn nicht haben die Kollegen sich bei der Einstellung besser verkauft und da kann der BR auch nichts daran ändern.
Erstellt am 28.08.2012 um 13:47 Uhr von Pfenning
Danke Drehrumbum erstmal für deine schnelle Anwort,und nein wir haben kein Tarifvertrag, aber ich hätte gedacht man könnte was mit dem Gleichbehandelsgesetz oder Gleichheitsgesetz was dagegen machen. (lohngruppen sind aber vorhanden scheinen aber auch Verhandlungsache zu sein)
Danke in voraus für eure Anworten
Erstellt am 28.08.2012 um 14:25 Uhr von Kulum
Meinst du jetzt das AGG oder doch eher den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Aber nach beiden geht da eher wenig bis nichts.
Es sei denn, du kannst nachweisen, das ausgerechnet alle Muslime bei euch 300,-€ weniger erhalten, dann ginge da vielleicht was.
Erstellt am 28.08.2012 um 16:04 Uhr von gironimo
Erst einmal würde ich den Arbeitgeber um Aufklärung bitten, warum diese Unterschiede bestehen.
Erstellt am 28.08.2012 um 16:06 Uhr von Hoppel
@ Pfennig
Was sagt denn der AG? Ich gehe davon aus, dass dieser im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf die Unterschiede angesprochen wurde.
Und wenn es Lohngruppen gibt, muss Euch als BR doch die Eingruppierung bekannt sein. Sind also alle Disponenten gleich eingruppiert? Gleiche Eingruppierung bedeutet aber nicht, dass das tatsächliche Gehalt identisch sein muss.
Wie werden bei Euch Lohn-/Gehaltserhöhungen gehandhabt?