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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Titel an Arbeitszeit gebunde

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Christiane-Flat
Mai 2022 bearbeitet

Mein Arbeitgeber hat neue Titel eingefürt - in unserer Redaktion z.B. Junior-Redakteur, Redakteur, Senior-Redakteur. Auch sehr erfahrene Redakteure erhalten nun den ihrer Berufserfahrungen angemessenen Titel "Senior-Redakteur" nur, wenn sie mindestens 26 Stunden pro Woche arbeiten. Einen entsprechenden Passus gibt es nicht im Vertrag. Ist dieses Verhalten rechtskonform?

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Community-Antworten (1)

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R.Staunlich

09.05.2022 um 18:21 Uhr

TzBfG:

"§ 4 Verbot der Diskriminierung (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

Da würde ich den Arbeitgeber mal nach den sachlichen Gründen fragen.

Ich vermute mal, dass ein Senior auch besser entlohnt wird als ein Junior? Das wäre absolut verboten dann.

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