Erstellt am 21.08.2012 um 13:32 Uhr von Schnubbel
Hallo Annalena,
evtl. fallen die Prämienzahlungen unter §4a EntFG. Dann ist die Kürzung möglich.
Schau Dir den §§ an und die Art der Prämie, dann müsstest Du eine Antwort haben.
Gruß
Schnubbel
Erstellt am 21.08.2012 um 16:00 Uhr von gironimo
Prämienregelungen unterliegen der Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Wenn die Prämie nicht eine Ausnahmeregelung nur für diesen Mitarbeiter ist - also ein kollektiver Sachverhalt ableitbar ist, müsstet Ihr bei den Konditionen zur Prämienzahlung mit beteiligt sein.
Im Übrigen stellt sich natürlich auch die Frage, wofür die Prämie gewährt wird (Definition).
>da es im Arbeitsvertrag als monatlich vereinbart wurde< - wenn es so vereinbart wurde, muss auch gezahlt werden. Aber wie gesagt: Es kommt auf die Details an. Den Vertrag genau lesen.