W.A.F. LogoSeminare

Prämienzahlung

A
Annalena
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein MA kam heute zu mit (BRV) mit der Frage, er bekommt eine Prämienzahlung monatlich nun ist er krank (8.Woche) und die Prämie wurde gekürzt. Ist das rechtens oder muss AG auch bei langer Krankheit die volle Prämie zahlen da es im Arbeitsvertrag als monatlich vereinbart wurde?

Bitte benötige eure Hilfe. Annalena

1.15102

Community-Antworten (2)

S
Schnubbel

21.08.2012 um 15:32 Uhr

Hallo Annalena, evtl. fallen die Prämienzahlungen unter §4a EntFG. Dann ist die Kürzung möglich. Schau Dir den §§ an und die Art der Prämie, dann müsstest Du eine Antwort haben.

Gruß Schnubbel

G
gironimo

21.08.2012 um 18:00 Uhr

Prämienregelungen unterliegen der Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Wenn die Prämie nicht eine Ausnahmeregelung nur für diesen Mitarbeiter ist - also ein kollektiver Sachverhalt ableitbar ist, müsstet Ihr bei den Konditionen zur Prämienzahlung mit beteiligt sein.

Im Übrigen stellt sich natürlich auch die Frage, wofür die Prämie gewährt wird (Definition).

da es im Arbeitsvertrag als monatlich vereinbart wurde< - wenn es so vereinbart wurde, muss auch gezahlt werden. Aber wie gesagt: Es kommt auf die Details an. Den Vertrag genau lesen.

Ihre Antwort