Erstellt am 21.08.2012 um 16:10 Uhr von gironimo
Da der BR in der "erzwingbaren" Mitbestimmung ist (§ 87 BetrVG), geht eine Neuregelung der Arbeitszeit nur mit Zustimmung des BR. Ihr könnt also NEIN sagen. Aber wie geht es weiter: Der AG kann, wenn der BR nicht verhandlungsbereit ist - die Einigungsstelle anrufen. Die wird einen Kompromiss aushandeln.
Da AG eher selten die E-stelle anrufen, würde ich erst einmal ein klares NEIN verkünden. Dann wären aber für die Verhandlungen auch gute Gegenargumente sinnvoll. Bereitet Euch gründlich auf das Thema mit allen PRO und KONTRAS vor. Also schiebt das Thema erst einmal nach hinten, indem Ihr dem AG mitteilt, Ihr müsst Euch erst in das Thema einarbeiten (eventuell Seminare besuchen und so weiter).
Ob dem Arbeitgeber der Wunsch des Abteilungsleiters das dann noch wert ist ....?
Erstellt am 22.08.2012 um 08:41 Uhr von Kulum
Auch wenn das keine Antwort wird, darf ich fragen warum die Mitarbeiter das nicht wollen? Aus dem Geschriebenen kann ich nichts nachteiliges erkennen??? Oder ich denke einfach gerade zu kurz.
Erstellt am 22.08.2012 um 09:23 Uhr von rkoch
Oder um Kulums Antwort aufzugreifen:
Selbst wenn es Gleitzeit gibt, kann niemand die AN zwingen nicht an alten Arbeitszeiten (sofern sich Beginn und Ende innerhalb des GZ-Rahmens befinden) festzuhalten!
Aber ich kann die MA schon verstehen... Im Schichtbetrieb ergeben sich durch Gleitzeit i.d.R. zusätzliche Probleme. z.B. wenn Schichtübergabe vorgesehen ist müssen die AN sich absprechen, wann diese stattfindet. Insofern wird sich ohnehin ein fester Zeitpunkt einstellen, der die "Gleitzeit" ad absurdum führt. Gerade im Dreischichtbetrieb ist Gleitzeit aus diesem Grund eigentlich Unsinn... Mit Gleitzeit reicht u.U. ein einzelner AN der die Gleitzeit zu seinen Gunsten ausnutzt, um den Schichtbetrieb durcheinanderzuwürfeln....
Hier ist einfach der BR gefragt um sich die Frage zu stellen, was mit der GZ effektiv bezweckt wird und ggf. dann entsprechend zu verhandeln. z.B. indem eine Schichtübergabe kategorisch ausgeschlossen wird und eine "versehentliche" Doppelbelegung des Arbeitsplatzes im Schichtwechselzeitraum zu Lasten des AG geht. Entweder spielt der AG dabei mit oder er sieht ein, dass seine Wunschträume nur Luftschlösser sind.