Praktikum in anderer Branche
Hallo,
ich könnte etwas Hilfe gebrauchen zu einer Frage eines Kollegen von mir. Dieser ist für vertragliche 11,5h/Woche festangestellt. Er macht nun nebenbei eine Ausbildung als Erzieher und hat im nächsten Jahr ein Praktikum in einer Kita für 3 Monate. Wir als Betriebsrat können mit dem Arbeitgeber reden, das der Vertrag für 3 Monate ruht, aber er würde auch kein Geld bekommen, was er für die Ausbildung benötigt. Gäbe es auch noch andere Möglichkeiten, das er das Praktikum machen kann, ohne auf das 3 Monatsgehalt zu verzichten? Mit kam ne Idee mit Minusstunden aufbauen, obwohl es ganz schön viele wären. Oder man den kompletten Urlaub von 36 Tagen in die Praktikumszeit einbindet, auch wenn es nur 1 1/2 Monate abdeckt. Vielleicht habt ihr noch ne Idee. Danke schon mal im Voraus.
LG Maik
Community-Antworten (1)
17.08.2012 um 12:40 Uhr
Je nachdem worin das Praktikum besteht (lernen oder arbeiten), kann der Kollege von seiner Praktikumsstelle ein entsprechendes Einkommen verlangen. Lernen für sich setzt natürlich auch ab und an die Einbindung in die Arbeit voraus, aber wohl kaum für 3 Monate... I.d.R. wir er dort wohl mehr arbeiten als lernen.
Ob die Kita dann natürlich mitmacht und ihm die Praktikumsstelle auch unter (Teil-)Vergütung anbietet steht auf einem anderen Blatt.
Ansonsten hat Deine Idee mit den "Stunden" schon was für sich. Allerdings hat sie zwei Haken:
- Die Idee NICHT zu arbeiten und dafür Lohn zu erhalten ist rechtlich problematisch. Rein rechtlich wäre der AN nicht verpflichtbar die Zeit nachzuarbeiten. Der Lohn wäre quasi "geschenkt".
- Der AG muss natürlich überhaupt die Möglichkeit haben den AN irgendwann länger als die 11,5h zu beschäftigen!
Wenn letztere Möglichkeit innerhalb des nächsten Jahres bis zum Praktikum besteht, gibt es IMHO zwei Optionen die rechtlich möglich wären:
- Der Kollege arbeitet Stunden in ein Zeitkonto. Die Vorleistung mit späterer Auszahlung geht bedingt. Sie müsste entsprechend einzelvertraglich vereinbart werden, es sei denn es gäbe ein derartiges Zeitkonto infolge einer BV.
- Der Kollege erhöht zeitlich befristet sein Arbeitsvolumen Kraft einzelvertraglicher Vereinbarung, erhält den entsprechenden Lohn und legt den "Überschuss" auf die Hohe Kante, wovon er dann während des Praktikums lebt.
Variante 2. ist IMHO die rechtlich einwandfreiste Variante....
Evtl gäbe es auch noch die Variante für die Zeit ohne Einkommen BAföG zu beantragen, aber in dem Bereich bin ich nicht firm....
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