Praktikum - Lehre - evtl. Probezeitkündigung vom Lehrling?
Hallo und servus, ein Lehrling von uns hat dieses Jahr von Mai bis September ein Praktikum gemacht mit der Vertraglichen Vereinbahrung das er darin schon Kenntnisse Vermittelt bekommt die er dann schon für seine Ausbildung bei uns benötigt, also somit eine Bestätigung das er als Auszubildender übernommen wird. Er hat auch im September mit der Ausbildung bei uns bekonnen. Mitte November liesen Sie Ihn eine Probezeitverlängerung bis Ende Dezember Unterschreiben, mit der Begründung das der Ausbildende Mitarbeiter für längere Zeit erkrankt ist. Jetzt habe ich hintenrum gehört das sie ihn in der Probezeit evtl. noch Kündigen wollen.
Meine Frage daher, gilt die verlängerte Probezeit überhaupt bzw. darf diese überhaupt noch so lange sein da er ja schon eine Probezeit in seinem Praktikum hatte?
Für Eure hilfe bin ich sehr dankbar g. Michl
Community-Antworten (5)
11.12.2008 um 11:45 Uhr
Praktikum ist keine Probezeit und wird der auch nicht angerechnet. Für eine Verlängerung der Probezeit muss aber die IHK zustimmen und die wird das auch tun wenn der Azubi während der Probezeit länger krank war.
11.12.2008 um 12:26 Uhr
Salve Rolfo2, der Azubi war ja nicht krank sondern nur der der in Ausbilden soll? g. Michl
11.12.2008 um 14:16 Uhr
Sorry, habe ich falsch aufgefasst, hakle doch mal nach wegen der Zustimmung der IHK. Wenn die zugestimmt hat kann die Probezeit verlängert werden. Sollte es zu einer Kündigung während der Probezeit kommen seid ihr als BR doch wieder im Spiel.
11.12.2008 um 14:23 Uhr
Hallo Betriebsrat,
im BBiG § 20 steht: Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen.
und § 22 Abs. 1 Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältbis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
MfG Angi1
11.12.2008 um 14:32 Uhr
@rolfo2
Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden. Da hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht sondern lediglich ein Anhörungsrecht, also schlecht Karten.
@betriebsrat
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. Eine Verlängerung der Probezeit ist laut Arbeitsrecht nur dann möglich, wenn die Ausbildung länger als ein Drittel der Probezeit ausfällt, zum Beispiel, weil der Azubi krank ist. Dies muss aber vorher vereinbart werden.
Wenn im Ausbildungsvertrag eine längere Probezeit als vier Monate angegeben ist, ohne dass Ausbildungszeit entfallen ist, dann ist diese Angabe nichtig. Der Auszubildende kann nicht mehr in der Probezeit gekündigt werden.
Gruß Mic
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