Hallo und servus,
ein Lehrling von uns hat dieses Jahr von Mai bis September ein Praktikum gemacht mit der Vertraglichen Vereinbahrung das er darin schon Kenntnisse Vermittelt bekommt die er dann schon für seine Ausbildung bei uns benötigt, also somit eine Bestätigung das er als Auszubildender übernommen wird. Er hat auch im September mit der Ausbildung bei uns bekonnen. Mitte November liesen Sie Ihn eine Probezeitverlängerung bis Ende Dezember Unterschreiben, mit der Begründung das der Ausbildende Mitarbeiter für längere Zeit erkrankt ist. Jetzt habe ich hintenrum gehört das sie ihn in der Probezeit evtl. noch Kündigen wollen.

Meine Frage daher, gilt die verlängerte Probezeit überhaupt bzw. darf diese überhaupt noch so lange sein da er ja schon eine Probezeit in seinem Praktikum hatte?

Für Eure hilfe bin ich sehr dankbar
g. Michl