Befristung - zählt Praktikum mit ?
Hallo Kollegen,
eine MA hat im Mai 2003 ein halbjähriges Praktikum geleistet und anschliessend einen Jahresvertrag bekommen. Im November 2004 hat sie eine erneute einjährige Befristung bekommen. Wenn die Praktikumszeit mitzählt, wäre die befristung ab Mai unwirksam. Meine Frage an Euch, zählt das Praktikum mit, sie war voll eingegliedert und der Weisung des AG gebunden.
Danke für Eure Hilfe
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (8)
21.03.2006 um 11:37 Uhr
Hallo Franz-Josef, als Praktikant ist man gem § 19 i.V.m. § 3 II BBiG Arbeitnehmer, so dass diese Gesetze auf Praktikanten anzuwenden sind. Ausnahme: Pflichpraktika während des Studiums. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Weitere Vorgehen würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen.
21.03.2006 um 12:55 Uhr
Hallo pit47
kurze Nachfrage: Welches Gesetz $ 19 ? und was ist das BBiG?
Ich komme grade nicht drauf, sorray
Gruß Franz-Josef
21.03.2006 um 13:10 Uhr
BBiG ist das Berufsbildungsgesetz. Aber, pit47, inwieweit die zwei von Dir zitierten §§ die AN-Eigenschaft von Praktikanten bestätigen sollen, entzieht sich meinem Verständnis.
21.03.2006 um 13:57 Uhr
Hallo pit47
kurze Nachfrage: Welches Gesetz $ 19 ? und was ist das BBiG?
Ich komme grade nicht drauf, sorray
Gruß Franz-Josef
21.03.2006 um 14:13 Uhr
Lt. Teilzeitbefristungsgesetz § 14, Abs. 2 ist eine Befristung unzulässig, wenn bereits schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, dazu zählen auch Praktikanten, die ja ins Arbeitsleben eingebunden sind und eine Arbeitsleistung erbringen müssen.
21.03.2006 um 14:22 Uhr
@kkhh Da empfehle ich eine genauere Lektüre des TzBfG. Wann ist eine weitere Befristung unzulässig?
Im Sinne des § 14 TzBfG ist natürlich die Befristung eines AN nach einem Praktikum - auch ohne Sachgrund - möglich!
21.03.2006 um 14:41 Uhr
@Kölner muss den jetzt die Zeit mitgerechnet werden oder nicht? wenn ja, dann wäre eine Befristung wenn sie länger als bis Mai geht nicht mehr in Ordnung. Oder?
21.03.2006 um 17:11 Uhr
Laut Meinel/Heyn/Herms ist eine zweijährige sachgrundlose Befristung im Anschluss an ein Praktikum in Ordnung. Däubler lehnt diese Auffassung weitestgehend ab.
Eine Befristung mit Sachgrund ist in jedem Fall in Ordnung.
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