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Befristung - zählt Praktikum mit ?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

eine MA hat im Mai 2003 ein halbjähriges Praktikum geleistet und anschliessend einen Jahresvertrag bekommen. Im November 2004 hat sie eine erneute einjährige Befristung bekommen. Wenn die Praktikumszeit mitzählt, wäre die befristung ab Mai unwirksam. Meine Frage an Euch, zählt das Praktikum mit, sie war voll eingegliedert und der Weisung des AG gebunden.

Danke für Eure Hilfe

Gruß Franz-Josef

3.07408

Community-Antworten (8)

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pit47

21.03.2006 um 11:37 Uhr

Hallo Franz-Josef, als Praktikant ist man gem § 19 i.V.m. § 3 II BBiG Arbeitnehmer, so dass diese Gesetze auf Praktikanten anzuwenden sind. Ausnahme: Pflichpraktika während des Studiums. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Weitere Vorgehen würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen.

F
Franz-Josef

21.03.2006 um 12:55 Uhr

Hallo pit47

kurze Nachfrage: Welches Gesetz $ 19 ? und was ist das BBiG?

Ich komme grade nicht drauf, sorray

Gruß Franz-Josef

W
w-j-l

21.03.2006 um 13:10 Uhr

BBiG ist das Berufsbildungsgesetz. Aber, pit47, inwieweit die zwei von Dir zitierten §§ die AN-Eigenschaft von Praktikanten bestätigen sollen, entzieht sich meinem Verständnis.

F
Franz-Josef

21.03.2006 um 13:57 Uhr

Hallo pit47

kurze Nachfrage: Welches Gesetz $ 19 ? und was ist das BBiG?

Ich komme grade nicht drauf, sorray

Gruß Franz-Josef

K
kkhh

21.03.2006 um 14:13 Uhr

Lt. Teilzeitbefristungsgesetz § 14, Abs. 2 ist eine Befristung unzulässig, wenn bereits schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, dazu zählen auch Praktikanten, die ja ins Arbeitsleben eingebunden sind und eine Arbeitsleistung erbringen müssen.

K
Kölner

21.03.2006 um 14:22 Uhr

@kkhh Da empfehle ich eine genauere Lektüre des TzBfG. Wann ist eine weitere Befristung unzulässig?

Im Sinne des § 14 TzBfG ist natürlich die Befristung eines AN nach einem Praktikum - auch ohne Sachgrund - möglich!

F
Franz-Josef

21.03.2006 um 14:41 Uhr

@Kölner muss den jetzt die Zeit mitgerechnet werden oder nicht? wenn ja, dann wäre eine Befristung wenn sie länger als bis Mai geht nicht mehr in Ordnung. Oder?

K
Kölner

21.03.2006 um 17:11 Uhr

Laut Meinel/Heyn/Herms ist eine zweijährige sachgrundlose Befristung im Anschluss an ein Praktikum in Ordnung. Däubler lehnt diese Auffassung weitestgehend ab.

Eine Befristung mit Sachgrund ist in jedem Fall in Ordnung.

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