Zustimmungsverweigerung bei der Eingruppierung in die Entgeldgruppe
Hallo zusammen, hier eine Frage aus dem Bereich Zustimmung zur Eingruppierung eines Arztes. Der Einstellung zweier Ärzte haben wir bereits im Oktober 2006 zugestimmt. Nicht aber der Eingruppierung in die Entgeldgruppe. Unser AG hat sich beim KAV erkundigt .Sie haben in Österreich studiert, sind nach deutschem Recht AIPler, wobei es in Deutschland diese Bezeichnung nimmer gibt. Fakt aber ist, das sie die Approbation noch nicht erhalten haben. Jetzt sind sie in die EG 13 TVöD eingruppiert und nicht in den neuen TV-Ärzte, obwohl sie im Marburger Bund sind und demnach ein recht hätten in den Tarifvertrag der Ärzte übergeleitet zu werden.Wir werden /wollen dieser Eingruppierung, sobald sie uns vorliegt( haben wir nochmals einfordern müssen), widersprechen. Was passiert dann bei Zustimmungsverweigerung? Wer weiß Rat?
Community-Antworten (4)
12.04.2007 um 14:57 Uhr
Schau mal im Fitting, RN 82 und 83 zum § 99 BetrVG: der AG muss Eure fehlende Zustimmung durch das ArbGer ersetzen lassen.
12.04.2007 um 16:16 Uhr
Sollte der AG dies nicht tun, ist den Ärzten nahe zu legen, nach der Probezeit eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Viel Erfolg!
12.04.2007 um 23:21 Uhr
Hallo birwein,
EG 13 entspricht dem frueheren BAT II. Wenn sich der AG beim KAV erkundigt hat, duerftet Ihr doch oeffentlicher Dienst sein, oder (ansonsten ergaebe der Kommunale ArbeitgeberVerband wohl keinen Sinn)?
Wenn die Kollegen einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, der sich nach den Vorschriften des TVoeD richtet, sollte der TVoeD meiner Meinung nach auch gelten.
Die Eingruppierungsvorschriften des BAT gelten meines Wissens nach noch bis Oktober 2007 (danach haben die oeffentlichen Arbeitgeber wohl freie Hand, bei der Eingruppierung!), so dass Ihr - oder z.B. ver.di - ggf. ueberpruefen muesstet, ob die Eingruppierung anhand der Taetigkeitsmerkmale korrekt vorgenommen wurde.
Falls ich mit meiner Annahme komplett daneben liege, vergesst bitt meinen Beitrag.
Mit kollegialen Gruessen JoK
13.04.2007 um 08:38 Uhr
@JoK
So sehr liegst du nicht daneben, daher ist dein Beitrag auch sehr hilfreich! ;-)
Verwandte Themen
Neueinstellung zugestimmt aber Eingruppierung Zustimmung verweigert - Wer hatte dieses Problem schon einmal im BR?
Wir sind ein Betrieb mit ca. 140 MA im Tarif eisenschaffende Industrie des Saarlandes Wir haben einer Einstellung zugestimmt, haben der Eingruppierung jedoch widersprochen mit der Begründung, dass di
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
Folgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine
Mitbestimmung Eingruppierung
1. Fall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Umgehung von Leiharbeitnehmerregelungen
Guten Tag, neben dem Beruf besuche ich ein Abendstudium in BWL. Für das Fach Arbeitsrecht schreibe ich eine Hausarbeit über das folgende Thema und würde mich über Tipps freuen, welche rechtlichen
Eingruppierung / Verguetungshoehe - Informationspflichten des AGs
Hallo, bei uns ist eine Neusinstellung faellig. Der AG hat uns um Zustimmung zu dieser gebeten und hierbei u. a. ausgefuehrt: "Die vorgesehene Eingruppierung soll auf einer 40 Stunden Woche basi