Hallo zusammen, hier eine Frage aus dem Bereich Zustimmung zur Eingruppierung eines Arztes. Der Einstellung zweier Ärzte haben wir bereits im Oktober 2006 zugestimmt. Nicht aber der Eingruppierung in die Entgeldgruppe. Unser AG hat sich beim KAV erkundigt .Sie haben in Österreich studiert, sind nach deutschem Recht AIPler, wobei es in Deutschland diese Bezeichnung nimmer gibt. Fakt aber ist, das sie die Approbation noch nicht erhalten haben. Jetzt sind sie in die EG 13 TVöD eingruppiert und nicht in den neuen TV-Ärzte, obwohl sie im Marburger Bund sind und demnach ein recht hätten in den Tarifvertrag der Ärzte übergeleitet zu werden.Wir werden /wollen dieser Eingruppierung, sobald sie uns vorliegt( haben wir nochmals einfordern müssen), widersprechen. Was passiert dann bei Zustimmungsverweigerung? Wer weiß Rat?