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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie überzeugt man die GF Gratifikationen für erreichte Leistungsziele zu erhalten

Y
yxcvbnm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage.

Unsere Belegschaft möchte der GF den Vorschlag machen Gratifikationen/ Bonuszahlungen

für MA mit besonderen Leistungen vorzuschlagen (d.h. Leistungsziele erreicht ).

Was ist dabei zu beachten ?

Welche steuerlichen Vorteile hat der AG bei solchen Zahlungen bzw. Sachleistungen ?

Und wie könnte ein solches Schreiben Rhetorisch formuliert sein.

Danke vorab für die Info.

1.01303

Community-Antworten (3)

R
rkoch

15.08.2012 um 13:27 Uhr

d.h. Leistungsziele erreicht

Ich würde mal in §87 (1) Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG schauen....

"Leistungsziele" aka. Zielvereinbarungen sind ein "Entgeltgrundsatz" bzw. eine "Entlohnungmethode" im Sinne von §87 (1) Nr. 10. Arbeitnehmer haben grundsätzlich nur die Pflicht ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen, nicht aber ein Ziel zu erreichen oder spezifisches Gewerk herzustellen. Derartiges ist den Werksverträgen vorbehalten. Insofern kann ein "Leistungsziel" nur dann aufgestellt werden, wenn an dieses auch eine entsprechende "Leistungsprämie" geknüpft ist. Wir sind damit automatisch im Entgeltbereich. Und OB eine derartige Leistungsentlohnung eingeführt wird, oder nicht, das ist ein "Entgeltgrundsatz".

So bald wir einen entsprechenden "Leistungslohn" (egal ob Akkord-, Prämien- oder Zielentgelt) haben, ist der BR bei der Ausgestaltung des ganzen nach §87 (1) Nr. 11 im Boot. Und zwar sowohl hinsichtlich der konkreten Ziele sowie bei der Festlegung des "Geldfaktors" der anzuwenden ist, wenn das Ziel erreicht wird.

Beides ist über die Einigungsstelle erzwingbar. Wenn der AG kein derartiges Leistungsentgelt zahlen möchte, dann kann er das gerne tun, aber dann kann er sich seine "Ziele" irgendwohin stecken, denn dann sagt der BR schlicht: NEIN, diesen Entgeltgrundsatz führen wir nicht ein.

BTW: Die Mitbestimmung reicht auch so weit, dass bereits bestehende, ohne den BR eingeführte, Ziele aufgehoben werden müssen.

Welche steuerlichen Vorteile hat der AG bei solchen Zahlungen bzw. Sachleistungen ?

Keine... Die Leistungsprämie ist grundsätzlich Bestandteil des Arbeitslohnes (wie schon das Wort "Geldfaktoren" aussagt) und wird ganz normal als solcher gezahlt. Eine "Sachleistung" z.B. ein Benzingutschein, geht i.d.R. nur ausnahmsweise, nicht aber regelmäßig.

Und wie könnte ein solches Schreiben Rhetorisch formuliert sein.

Sehr gehrter AG,

wie wir erfahren haben wenden Sie ein Zeilvereinbarungssystem an. Derartiges darf nur mit unserer Zustimmung eingeführt werden und nur in Form eines Leistungslohnes.

Wir fordern Sie deshalb auf mit uns in Verhandlungen zu treten bzw. die Zielvereinbarungen aufzuheben.

MfG BR

T
Tanzbär

15.08.2012 um 13:40 Uhr

So wie ich den TE verstanden habe, weiß der AG noch gar nichts von seinem Glück. Die Belegschaft will ihm das irgendwie vorschlagen, dass er Leistungsprämien einführen soll.

R
rkoch

15.08.2012 um 14:03 Uhr

@Tanzbär

ich habe das grundsätzlich auch so verstanden... Aber den Teil "Leistungsziel erreicht" habe ich man so interpretiert, dass es derartige Vorgaben seitens des AG bereits gibt. Vielleicht nicht durch Vereinbarung, aber durch den "üblichen" Druck auf die AN.

Wenn der AG derartiges nicht abfordert, kann man ihn natürlich auch nicht dazu zwingen. Aber so bald es Leistungsvorgaben gibt (z.B. Sollzeiten für die Ausführung von Tätigkeiten) landet man quasi automatisch im Leistungsentgeltbereich. Je nachdem wie Ernst der AG diese Sollzeiten nimmt, wird die Chance einer erfolgreichen Vereinbarung entsprechend höher. Sollzeiten die zwar auf dem Zettel stehen, die aber keinen interessieren sind wieder ein Fall von "nicht abgefordert".

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