Gratifikationen zurückzahlen?
Guten Abend,
ich habe zum 31.10 den Job gekündigt und müsste lt. Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld, welches anteilig jeden Monat mit meinem Gehalt zusammen überwiesen wurde, zurückzahlen. Nun ist es so, dass ein anderer Kollege, der einen Monat früher gekündigt hat die Gratifikationen NICHT zurückzahlen muss, obwohl er die gleiche Klausel wie ich im Vertrag stehen hat. Laut ihm wurde ihm von der Chefin ein "Zugeständnis" gemacht. (Dies hat sie anscheinend bei einem anderen Kollegen auch getan.) Hab das auch als Beweis in digitaler Schriftform. Ich war 9 Monate im Betrieb, mein Kollege 2-3 Jahre. Sollte aber keine Rolle spielen, da er es lt. Vertrag zahlen müsste.
Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Chance, dieses Geld nicht zurückzahlen zu müssen? Ist das. was die Chefin macht, legitim? Kann sie sich da auf irgendwas berufen? Sollte ich damit zu unserem Betriebsrat gehen, oder kann ich das vergessen und sollte zahlen?
Community-Antworten (3)
16.09.2016 um 23:23 Uhr
Hallo Amatsue, wenn Deine Chefin das Geld zu Recht fordert, dann ist es rechtlich eher belanglos, ob sie anderen Kollegen diesen Betrag ohne Rechtsgrund geschenkt hat. Es ist aber vielleicht ein Hinweis darauf, dass Betteln manchmal hilft. :-)
Wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung hast oder den Betrag schlicht nicht zahlen kannst, könnte der BR Dir vielleicht ein paar Informationen geben oder selbst das Gespräch mit der Chefin suchen. Rechtlich gegen die Forderung vorgehen kann er nicht, das gehört nicht zu seinen Aufgaben und Kompetenzen.
17.09.2016 um 09:35 Uhr
Gehe zum BR, .Vielleicht hat der irgendwann mal seine Mitbestimmung ausgeübt und es gibt eine Regelung, die du nicht kennst
19.09.2016 um 17:42 Uhr
Zitat (Amatsue): "und müsste lt. Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld, welches anteilig jeden Monat mit meinem Gehalt zusammen überwiesen wurde, zurückzahlen."
Ich habe da erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung überhaupt zulässig ist. Weihnachtsgeld kann im Falle einer Kündigung nur dann zurückgefordert werden, wenn es dafür eine vertragliche Regelung gibt UND das Weihnachtsgeld ausschließlich die Betriebstreue belohnen soll. Hat es hingegen (auch) einen Entgeltcharakter, so ist die Rückforderung regelmäßig ausgeschlossen. Durch die monatliche Zahlung ist meiner Auffassung nach der Entgeltcharakter gegeben.
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