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Zeitlich begrenzte Zustimmung - zu einem Beurteilungssystem?

N
Nathan
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Betrieb erst seit kurzem einen BR. Seit vielen Jahren gibt es bei uns Beurteilungen von denen die jährlichen Gratifikationen abhängig sind. Wir möchten, dass dieses Beurteilungssystem überarbeitet wird, was aber bis zu den nächsten Beurteilungen zeitlich nicht zu schaffen ist. Nun bittet der AG um Zustimmung des Beurteilungssystems. Wenn wir ablehnen fallen die nächsten Gratifikationen aus. Das wollen wir natürlich nicht. Ist es also möglich für einen begenzten Zeitraum (ein Jahr) zuzustimmen? Und ist eine temporäre Zustimmung auch in anderen Fällen möglich? Danke

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Community-Antworten (2)

S
STAN001

25.09.2008 um 12:17 Uhr

Ich würde sagen: "Ja" - ...in einer Regelabsprache, die nicht nach wirkt...

P
paula

25.09.2008 um 13:41 Uhr

da muss der AG schon mitspielen... und er hat da ja nun ein gewisses Druckpotential. Unser AG hat sich auch hingestellt und meinte entweder so oder gar nicht. Mit viel Verhandlungseifer haben wir nun eine befristete BV zum testen. Aber bei Euch drängt es natürlich....

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