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Mitwirkung bei Gratifikationen

E
Elise
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, unsere GF will individuelle Gratifikationen verteilen für das abgelaufene Geschäftsjahr (lt. Arbeitsvertrag keine Ansprüche aus betrieblicher Übung) . Dabei sollen einige MA wegen Schlechtleistung oder häufiger Krankheiten nicht bedacht werden. Wie müssen wir als BR reagieren, ist die Grati tatsächlich in den einzelnen Gruppen an alle zu zahlen? Danke

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

15.07.2014 um 11:23 Uhr

Die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag könnte hier eine nicht unbedeutende Rolle spielen...

G
gironimo

15.07.2014 um 11:25 Uhr

Der BR hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auf der ganzen Linie.

Erst einmal geht es um allgemeine Beurteilungsgrundsätze (§94 BetrVG) - also was ist gut und schlechte Leistung und wie und wer misst sie.

Und dann kommen noch die Entgeltgrundsätze nach § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG dazu.

Also fordert Euren AG auf, Eure Mitbestimmung zu beachten.

Ggf. müsst Ihr sie auf dem Rechtsweg durchsetzen, wenn der AG Eure Mitbestimmung nicht beachten will.

O
Ombudsmann

15.07.2014 um 12:26 Uhr

Ich würde dringend davor warnen, Gironimos Weg zu befolgen.

Wenn freiwlillige Zahlungen vorm Arbeitsgericht landen, sind sie mit Sicherheit bald ganz schnell weg. Der AG will bewusst die guten und gesunden Mitarbeiter belohnen (und die anderen wahrscheinlich sanktionieren). Das kann man richtig oder falsch finden, betriebswirtschaftlich gesehen ist das eine effektive Methode.

Eine Verteilung zu anderen Kriterien steht nicht in seinem Interesse. Dann gibt es sicherlich eher nichts für niemand.

Mitbestimmung im Zuge "drüber reden" und "überzeugen". Sicherlich. Aber der Rechtsweg wäre sowas von dumm....

L
Lotte

15.07.2014 um 12:38 Uhr

Hallo, interessante Frage: Lässt man den AG schalten und walten aus Angst vor Verlusten für einige KollegInnen? Und wo fängt man damit an, wo hört man auf? Das ist sicher eine Frage, mit der jedes Gremium sich irgendwann einmal befassen muss. LG Lotte

G
gironimo

15.07.2014 um 12:51 Uhr

Ombudsmann<

das kann ich nicht akzeptieren.

Die Mitbestimmung aufgeben nur weil der AG sagt "nur nach meinen Regeln".

Auf keinen Fall.

O
Ombudsmann

15.07.2014 um 13:06 Uhr

Gironimo, dann erklär das der Belegschaft, dass eine Mehrheit keine Gratifikation bekommt, weil du zu starre Prinzipien hast. Wenn sie dich dann nochmal wieder wählen, alles gut. Ich würds nicht tun.

P
Pjöööng

15.07.2014 um 16:07 Uhr

Zitat (Ombudsmann): "Wenn freiwlillige Zahlungen vorm Arbeitsgericht landen, sind sie mit Sicherheit bald ganz schnell weg. Der AG will bewusst die guten und gesunden Mitarbeiter belohnen (und die anderen wahrscheinlich sanktionieren). Das kann man richtig oder falsch finden, betriebswirtschaftlich gesehen ist das eine effektive Methode. "

Und aus genau diesem Grunde sind diese Zahlungen nicht "mit Sicherheit bald ganz schnell weg". Natürlich könnte der AG diesen Vorgang nutzen um die Position des BR in der Belegschaft zu schwächen, aber betriebswirtschaftlich wird das ein teurer Racheakt.

Mitbestimmung heißt ja auch hier nur, dass der BR an den Verteilungsgrundsätzen mitwirken kann. Das Budget und den Zweck legt der Arbeitgeber aber einseitig fest. Insofern wird der BR auch schwerlich verlangen können, dass ein Budget welches außerordentliche Leistungen belohnen soll an alle AN gleichmäßig ausgeschüttet wird. Dann gäbe es tatsächlich nichts.

Insofern sollte man schon versuchen, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Wenn sich aber der AG quer stellt, dann würde ich den Gang vor's Arbeitsgericht nicht scheuen. Um dem Arbeitgeber den Wind aus den Segeln zu nehmen würde ich ihm vorher eine BV vorschlagen, die seinen Interessen ausreichend Rechnung trägt und damit Rechtssicherheit für die Belegschaft gibt. Wenn er dann den BR anschwärzen will, kann man der Belegschaft relativ leicht erklären, dass man hier eigentlich nnur Rechtssicherheit und Fairnes erreichen wollte, ohne dass es an der Verteilung zu viel verändert hätte.

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