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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuständigkeit des BR bei Bedarfsbeschäftigten?

E
Erdinger
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein großes Münchner TV-Produktions-Unternehmen mit 65% Festangestellten (FA) und 35% sog. "Bedarfsbeschäftigten" (BB), die aber auch wie Festangestellte rund 20-24 Arbeitstage pro Monat "gebucht" werden und auch über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Während die Festangestellten alle möglichen Zulagen, Boni, Vergünstigungen und zusätzliche Leistungen wie 13. und 14. Monatsgehalt, Sonderurlaub bei Todesfällen in der Familie oder beim Umzug, Weihnachtsgeld, Jahresprämien, etc. erhalten kucken die BBs in die Röhre. Werden BBs beim BR anders behandelt als Festangestellte oder sollte sich der BR nicht um die Belange ALLER Mitarbeiter eines Betriebes kümmern ? Gibt es einen Unterschied in der Gleichstellung zwischen BB und FA ? WO kann man sich informieren, welche RECHTE die BBs haben und in wie weit man ähnliche Gratifikationen wie ein FA einfordern kann ? Sowohl die Personalabteilung als auch der BR arbeiten eher GEGEN die BBs als dafür und scheiden daher leider als Informationsquellen aus. Danke für Euere Hilfe. Gruß R.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

16.01.2009 um 10:17 Uhr

@Erdinger 'Bedarfsbeschäftigte'...klasse Begriff, nicht wahr? Seit dem 12. Mai 2004, ArbG Berlin ist die Ungleichbehandlung 'eigentlich' nicht mehr zu gestatten. Den AN würde ich als BR dieses Urteil kopieren und entsprechend den AG - bei einem Nichteinlenken - auf eine Klagewelle vorbereiten.

R
Rapper22

16.01.2009 um 11:13 Uhr

Hall Erdinger,

was die Gleichbehandlung anbetrifft, hat Kölner recht. Dies trifft aber nur auf die Bezahlung zu. Sonderleistungen, und das sind ja die oben genannten bzw. vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) fallen nicht darunter. Wir haben bei uns im Unternehmen auch gelegentlich "Bedarfsbeschäftigte". Die bekommen den gleichen Stundenlohn wie unser Mitarbeiter oder manchmal auch mehr, haben aber keinen Anspruch auf Urlaubsgeld etc. Denn Sie gelten als sogenannte "Sub-Unternehmer", also "Ein-Mann-Betrieb". Mit denen wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Bezahlung und andere Sachen regelt.

Rapper22

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