Erstellt am 16.01.2009 um 09:17 Uhr von Kölner
@Erdinger
'Bedarfsbeschäftigte'...klasse Begriff, nicht wahr?
Seit dem 12. Mai 2004, ArbG Berlin ist die Ungleichbehandlung 'eigentlich' nicht mehr zu gestatten.
Den AN würde ich als BR dieses Urteil kopieren und entsprechend den AG - bei einem Nichteinlenken - auf eine Klagewelle vorbereiten.
Erstellt am 16.01.2009 um 10:13 Uhr von Rapper22
Hall Erdinger,
was die Gleichbehandlung anbetrifft, hat Kölner recht. Dies trifft aber nur auf die Bezahlung zu. Sonderleistungen, und das sind ja die oben genannten bzw. vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) fallen nicht darunter.
Wir haben bei uns im Unternehmen auch gelegentlich "Bedarfsbeschäftigte". Die bekommen den gleichen Stundenlohn wie unser Mitarbeiter oder manchmal auch mehr, haben aber keinen Anspruch auf Urlaubsgeld etc. Denn Sie gelten als sogenannte "Sub-Unternehmer", also "Ein-Mann-Betrieb". Mit denen wird ein Vertrag abgeschlossen, der die Bezahlung und andere Sachen regelt.
Rapper22