Erstellt am 14.08.2012 um 10:31 Uhr von Xantippe
Krankschreibung ist eine Angelegenheit zwischen Arzt und Patienten. Selbstverständlich kann sie Montag zum Arzt gehen und sich "weiter" krankschreiben lassen. Vielleicht hat ihr Arzt ja sogar Freitag zu.
Erstellt am 14.08.2012 um 10:41 Uhr von Betriebsrätin
Bei diesem Thema sind arbeitsfreie Tage azch zu beachten, zaehlen also bei der 3 Tageregelung mit.
Erstellt am 14.08.2012 um 10:49 Uhr von Kulum
Jup, und bei Erkältung is Tee trinken gut
Erstellt am 14.08.2012 um 17:11 Uhr von Hoppel
@ IInonameII
AU-Bescheinigungen dürfen nicht rückwirkend ausgestellt werden. Die Kollegin soll auf alle Fälle am Freitag und nicht erst Montag zum Arzt gehen und den Arzt entscheiden lassen.
Ob Ihr am Wochenende arbeitet oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht um Kalender- und nicht um Werk- oder Arbeitstage. Jeder Tag zählt!
Erstellt am 14.08.2012 um 21:37 Uhr von DerRechtler
Hallo - natürlich kann der MA am Montag zum Arzt gehen, dann wird vom Arzt auf
der Attest "Folgebescheinigung" ausgestellt und die AU läuft normal weiter...
Es reicht aus, wenn am Montag die Folgebescheinigung mit der voraussichtlichen Dauer eingetragen ist...
Der Arztbesuch am Freitag ist nicht notwendig, da bis Fr. das Attest lief und am WE keine Arbeitsleistung zu erbringen ist - das kann dem AG dann egal sein...und sollte ihn nicht aktzeptieren...
Bevor ihr hier mal Fragen einstellt, würde ich einfach mal googeln...da gibt es bessere Antworten als die hier von den anscheinend allwissenden BR´lern
@Hoppel
Was soll dein Hinweis auf die Kalendertage???
Also es gibt auch ein Leben ausserhalb des BetrVG - und das ist in den meisten Fällen rechtlich verbindlich - bitte vorher mal nachdenken...
Erstellt am 15.08.2012 um 08:22 Uhr von Kulum
@ Hoppel
"AU-Bescheinigungen dürfen nicht rückwirkend ausgestellt werden."
Wo hast du nur solchen Unsinn her, dass du ihn hier als der Weisheit letzten Schluss verkaufst?
Erstellt am 15.08.2012 um 08:41 Uhr von Betriebsrätin
Ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers muss bei jeder Arbeitsunfähigkeit sofort erfolgen. Den Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung dagegen braucht der Arbeitnehmer in der Regel erst bei einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als drei Kalendertagen zu erbringen.
Ausnahme: Sie besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bereits früher verlangt.
Wichtig: Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt bei dem Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab. Als Kalendertage gelten alle Tage, sodass die Wochenenden und Feiertage mitzählen. Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen.
Betreffend Rueckdatuerlung lest hier:-----
http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Rueckdatierung-von-AU
Erstellt am 15.08.2012 um 08:51 Uhr von Kulum
"Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen."
Was lässt dich ausgerechnet auf Montag schließen?
(auch wenn das völlig offtopic ist, die MA hatte ihre Krankheit für Freitag schon angezeigt hat, der Tag ist also völlig belanglos. Wenn am Samstag nicht gearbeitet wird ist auch niemand da dem sie die Krankheit anzeigen könnte / müsste)
Nachtrag: Ok, Montag ist Tag vier, ist mir grad selber klar geworden
Erstellt am 15.08.2012 um 10:14 Uhr von Nubbel
anzeigepflicht, sofort
erstbescheinigung, am 4ten kalendertag, (freitag angezeigt, we zählt mit, spätestens montag nachweis oder arbeiten)
bis freitag krank geschrieben, montag arbeiten, oder erneut anzeigepflicht sofort am montag und sofort am montag erneuter nachweis
wenn man das am freitag schon vermutet, könnte es dem arbeitsklima nicht schaden, schon am freitag anzuzeigen, dass man montag noch mal zum arzt geht.
Erstellt am 15.08.2012 um 10:27 Uhr von Kulum
Mag zwar Haarspalterei sein, aber Anzeigepflicht eben NICHT sofort. Unverzüglich ist richtig und das ist nicht das Gleiche. Beim Rest zieh ich mit
Erstellt am 15.08.2012 um 12:41 Uhr von wahlvst
Unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung, also sofort bei erkennen der AU.
Weiter auch zu diesem Them interessant:
LAG Nürnberg: Arbeitsunfähigkeit - Betriebsrat darf bei Modalitäten der Krankmeldung nicht mitbestimmen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG umfasst nicht in jedem Fall die arbeitgeberseitige Anordnung der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU). [LAG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2012 - Aktenzeichen: 2 TaBV 60/10]
Erstellt am 15.08.2012 um 13:00 Uhr von Kulum
wahlvst
wow, wer bist du, dass du aus einem "unverzüglich" des Gesetzgebers ein "sofort" machst? Zumal es Blödsinn ist. Vor antreten der Schicht, wann immer die an diesem Tag auch beginnt wird in aller Regel reichen.
Übrigens lies doch mal das Urteil. Natürlich sprechen ArbG regelmäßig dem BR die Mitbestimmung ab, wenn eine Maßnahme keinen kollektiven Bezug hat. Der erste Satz zum Urteil bei dir ist wohl eher die Schlagzeile der BILD Zeitung zu dem Thema. Mit dem Leitsatz des Urteils hat er jedenfalls so gut wie nichts zu tun.
Erstellt am 15.08.2012 um 13:28 Uhr von bayerle
wer sich Zeit nimmt, zu überlegen, ob er sich sofort oder "nur" unverzüglich krankmelden soll, handelt mit Sicherheit schuldhaft verzögert
Erstellt am 15.08.2012 um 17:12 Uhr von Kulum
Sorry, aber du kannst da noch so verbohrt darauf beharren, dadurch wird es nicht richtig.
Genau genommen heißt es in der Kommentierung: "...so schnell, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist. Im Regelfall ist ist dies eine telefonische Benachrichtigung zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit"
Aber selbst das ist nicht zwingend. Was wenn jemand nach einem Unfall ins KH eingeliefert wird. Muss der deiner Meinung nach tatsächlich dem Rettungsarzt sagen, dass der noch kein MRT machen soll, er muss erst den Chef anrufen? Glaubst du hoffentlich selber nicht. Falls doch - good luck