Werksarzt
Hallo,
ich habe mal eine Frage ein Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall (Explosionstrauma)4Wochen krank geschrieben AG verlangt nun von Ihm das er zum Werksarzt geht und sich begutachten läßt auch weil er in den letzten 2 Jahre 50 krank Tage hatte.
Darf der AG ihn einbestellen zum Werksarzt?
Community-Antworten (5)
08.08.2012 um 14:58 Uhr
Duerfen ja, aber es besteht freie Arztwahl. Man kann also auch auf eigene Kosten und in der Freizeit, da der AG ja einen.kostenfrei stellt, zu einem externen Arbeitsmediziner. Daher muss der AG diese Zusatzkosten nicht tragen. Weiter unterliegt auch der Werksarzt der Schweigepflicht.
08.08.2012 um 14:59 Uhr
Ist die BG eingebunden? Was sagt unternimmt diese? Die kann Vorstellung beim.Arzt veranlassen.
08.08.2012 um 15:30 Uhr
Hallo,
die BG ist eingebunden aber nicht wirklich eine Hilfe bin eher enttäuscht von diesem Verein habe immer gedacht die BG hilft einem dies ist aber nicht der Fall die schauen auch nur das sie nichts bezahlen müssen.
08.08.2012 um 15:40 Uhr
Hallo, warum macht ihr keine BV zu diesem.Thema. Arbeits und Gesundheitsschutz § 87
08.08.2012 um 17:58 Uhr
Wenn der AG die AU anzweifelt, muss er sich an die Krankenkasse wenden.
Ich würde als BR erst einmal Fragen, was der AG eigentlich konkret wissen will und ob sich dies nicht auch im Zuge von BEM erledigen läßt.
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