Erstellt am 08.08.2012 um 12:58 Uhr von BRMetall
Duerfen ja, aber es besteht freie Arztwahl. Man kann also auch auf eigene Kosten und in der Freizeit, da der AG ja einen.kostenfrei stellt, zu einem externen Arbeitsmediziner. Daher muss der AG diese Zusatzkosten nicht tragen. Weiter unterliegt auch der Werksarzt der Schweigepflicht.
Erstellt am 08.08.2012 um 12:59 Uhr von BRMetall
Ist die BG eingebunden? Was sagt unternimmt diese? Die kann Vorstellung beim.Arzt veranlassen.
Erstellt am 08.08.2012 um 13:30 Uhr von vfbjn
Hallo,
die BG ist eingebunden aber nicht wirklich eine Hilfe bin eher enttäuscht von diesem Verein habe immer gedacht die BG hilft einem dies ist aber nicht der Fall die schauen auch nur das sie nichts bezahlen müssen.
Erstellt am 08.08.2012 um 13:40 Uhr von BRMetall
Hallo, warum macht ihr keine BV zu diesem.Thema. Arbeits und Gesundheitsschutz § 87
Erstellt am 08.08.2012 um 15:58 Uhr von gironimo
Wenn der AG die AU anzweifelt, muss er sich an die Krankenkasse wenden.
Ich würde als BR erst einmal Fragen, was der AG eigentlich konkret wissen will und ob sich dies nicht auch im Zuge von BEM erledigen läßt.