Erstellt am 06.05.2005 um 08:47 Uhr von Dags
Werksarzt = Betriebsarzt?
ASiG!
Grundsätzlich muß kein eigener Betriebsarzt angestellt werden, sondern entsprechend der Mitarbeiteranzahl muss ein Arzt gewisse Stunden zur Verfügung stehen. In vielen Betrieben wird ein Betriebsarzt "gemietet", der z.B. alle zwei Monate für zwei stunden kommt und zur Verfügung steht. Näheres erfährst du aber bestimmt auch über deine Berufsgenossenschaft oder:
Hast du die "Becktexte"? Dort steht im Kleingedrucken zu §2ASiG:
- 0,25 h Stunde je beschäftigtem im Jahr für Betriebe mit geringfügiger Gefährdung
- 0,6 Stunden je Beschäftigtem im Jahr für Betriebe, in denen eine arbeitsmedizinische Betreuung durchzuführen ist, weil besondere Arbeitserschwernisse vorliegen oder besonderen Berufskrankheiten vorzubeuegen ist oder ...
- 1,2 Stunden je Beschäftigtem im Jahr für Betriebe ....