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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werksarzt ab welcher Betriebsgröße ??

J
Jockel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ab welcher Betr.-Größe ist ein Werksarzt vorgeschrieben?

1.44101

Community-Antworten (1)

D
Dags

06.05.2005 um 10:47 Uhr

Werksarzt = Betriebsarzt? ASiG! Grundsätzlich muß kein eigener Betriebsarzt angestellt werden, sondern entsprechend der Mitarbeiteranzahl muss ein Arzt gewisse Stunden zur Verfügung stehen. In vielen Betrieben wird ein Betriebsarzt "gemietet", der z.B. alle zwei Monate für zwei stunden kommt und zur Verfügung steht. Näheres erfährst du aber bestimmt auch über deine Berufsgenossenschaft oder:

Hast du die "Becktexte"? Dort steht im Kleingedrucken zu §2ASiG:

  • 0,25 h Stunde je beschäftigtem im Jahr für Betriebe mit geringfügiger Gefährdung
  • 0,6 Stunden je Beschäftigtem im Jahr für Betriebe, in denen eine arbeitsmedizinische Betreuung durchzuführen ist, weil besondere Arbeitserschwernisse vorliegen oder besonderen Berufskrankheiten vorzubeuegen ist oder ...
  • 1,2 Stunden je Beschäftigtem im Jahr für Betriebe ....

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