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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werksarzt Pflichttermin?

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katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein MA wird vom Personalleiter zum Werksarzt bestellt. Grund: ziemlich erhöhte Fehlzeiten durch Krankheit, häufig auch mit Krankschreibung. Nun die Frage: muss der MA diesen Termin wahrnehmen, oder kann er diesen auch ablehnen. Vielen Dank für eure Antworten. Gruß Katie

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Community-Antworten (3)

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TROISDORFER

02.10.2007 um 12:33 Uhr

Hallo,der AG kann bei der Krankenkasse verlangen,das sich der MA zum MD meldet . Ob der Werksarzt ,auch gleichzeitig der MD ist,wäre zu klären,auch der MD unterliegt der Schweigepflicht .... mfg

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katie

02.10.2007 um 12:37 Uhr

Hallo TROISDORFER, der Weg über die Krankenkasse ist klar, aber muss der MA zum Werksarzt gehen, oder kann er dies ablehnen. Danke Katie

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troisdofer

02.10.2007 um 16:41 Uhr

Es Besteht freie Arztwahl,ohne Einschränkung,aussnahme ist nur der Durchgangsarzt bei einem Unfall ... Warum sollte euer MA dem Werksarzt mehr vertrauen als seinem Hausarzt der sicherlich sein Leidensweg kennt !!!

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