Werksarzt Pflichttermin?
Hallo zusammen, ein MA wird vom Personalleiter zum Werksarzt bestellt. Grund: ziemlich erhöhte Fehlzeiten durch Krankheit, häufig auch mit Krankschreibung. Nun die Frage: muss der MA diesen Termin wahrnehmen, oder kann er diesen auch ablehnen. Vielen Dank für eure Antworten. Gruß Katie
Community-Antworten (3)
02.10.2007 um 12:33 Uhr
Hallo,der AG kann bei der Krankenkasse verlangen,das sich der MA zum MD meldet . Ob der Werksarzt ,auch gleichzeitig der MD ist,wäre zu klären,auch der MD unterliegt der Schweigepflicht .... mfg
02.10.2007 um 12:37 Uhr
Hallo TROISDORFER, der Weg über die Krankenkasse ist klar, aber muss der MA zum Werksarzt gehen, oder kann er dies ablehnen. Danke Katie
02.10.2007 um 16:41 Uhr
Es Besteht freie Arztwahl,ohne Einschränkung,aussnahme ist nur der Durchgangsarzt bei einem Unfall ... Warum sollte euer MA dem Werksarzt mehr vertrauen als seinem Hausarzt der sicherlich sein Leidensweg kennt !!!
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