Betriebliche Wiedereingliederung - welche Möglichkeiten bestehen, die Kollegin erst nur in der Frühschicht einzusetzen?
Guten Morgen,
- MA sol in einer Abteilung welche in Konti-Schicht arbeitet wiedereingegliedert werden.
- Aussage ihres Arztes ist das sie während der Wiedereingliederung nicht am Wochenende arbeiten soll.
- Der Werksarzt selber ist zu diesem Thema bisher nicht involviert worden.
- Aus Sicht des BR´s und auch im Sinne der Kollegin macht es Sinn während der Wiedereingliederung nur in Frühschicht zu arbeiten. Außerdem auch erst noch den Werksarzt mit einzuschalten. Meine Frage ist nun inwieweit der Werksarzt zwingend mit eingeschaltet werden kann und welche Möglichkeiten bestehen die Kollegin erst nur in der Frühschicht einzusetzen.
Vielen Dank für die Unterstützung,
Gruß Nenja
Community-Antworten (4)
11.04.2008 um 10:32 Uhr
@Nenja Ich habe immer gedacht, dass § 84 SGB IX nur funktioniert, wenn man MIT dem Kollegen berät und die BEM entscheidet und nicht ÜBER ihn... ;-)
Auch halte ich die Entscheidung des BEM's (Kommission) für entscheidend...
11.04.2008 um 12:47 Uhr
Hallo Kölner!
Wieder zuviel in die Kristallkugel geschaut? :-))
Wiedereingliederung ist nicht BEM. Wiedereingliederung ist eine Maßnahme zur Unterstützung des medizinischen Heilungserfolges. Daher auch vom behandelnden Arzt verordnet / eingeleitet. Der Betrieb muß aus organisatorischen Gründen prüfen ob die WE möglich ist. (3 Stunden täglich am Fließband ist schwer zu organisieren...)
Ich sehe hier nicht unbedingt die Notwendigkeit den Betriebsarzt einzuschalten. Nur Frühschicht wird ohne diesbezügliche ärztliche Aussage schwer durchzusetzen sein.
MfG
Grinsi
12.04.2008 um 22:22 Uhr
Nenja, der Betriebsarzt ist auch für die Beratung der Kollegen, hinsichtlich medizinischer Fragen, die den Arbeitsplatz betreffen, zuständig, kann von diesen also eingeschaltet werden, zwingend ist es aber nicht. Bei der WE ist es leider so, dass der AG diese auch ablehnen kann. Deswegen kann eine WE ohne Wochenende nur in FD schwierig werden.
12.04.2008 um 22:44 Uhr
@Grinsi lies bitte noch mal... § 84 SGB IX ...
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