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BV zu Kurzarbeit

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Diddelmanus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, wie haben einen Betriebsrat. Jetzt steht bei uns Kurzarbeit an. Frage jetzt:

Muss es zur Kurzarbeit eine Betriebsvereinbarung geben?

Ist diese mit dem Arbeitgeber erzwingbar?

Danke schonmal für Antworten.

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Community-Antworten (2)

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gironimo

08.08.2012 um 10:20 Uhr

wie wahlvst schon schreibt: Bei Kurzarbeit handelt es sich ja um eine vorübergehende Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit und ist daher mitbestimmungspflichtig.

Aber auch wegen individualrechtlichen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag heraus, sieht der Gesetzgeber eine BV vor. Ohne BV scheitert der AG schon bei der Arbeitsagentur,

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