Einhalten von Fristen bei festgelegtem Sitzungstag
Unser BR plant seine Sitzungen nur noch alle zwei Wochen ab zu halten. Wie könnten wir die Verwaltung dazu bringen unsere Fristen einzuhalten? Gibt es sowas wie eine generelle Fristverlängerung oder müsste dazu eine BV geschlossen werden? Wir haben ein gutes Verhältnis zu unserer Verwaltung, daher möchten wir ihnen auch entgegenkommen. Nur wird es sicher schwierig ihnen vorzugeben an welchen Tagen im Monat sie uns Vorlagen übermitteln können damit wir die Frist halten können.
Hoffentlich habt ihr dazu eine Idee!
Community-Antworten (6)
06.05.2022 um 11:01 Uhr
Wir haben im Monatsgespräch dem AG und HR mitgeteilt, an welchen regulären Termine wir unsere Sitzungen abhalten. Bsp. Reguläre Sitzung des BRs immer am ersten Donnerstag im Monat und der BA ist bei uns immer Dienstags um 13.00Uhr. Dies hat der AG und HR schriftlich und das funktionert ganz gut. Wenn natürlich der AG oder HR etwas außer der Reihe senden, Bsp. eine Kündigung, dann müssen wir trotzdem außerhalb der Termine ran.
06.05.2022 um 11:02 Uhr
Da gibt es ein einfaches Patentrezept: miteinander reden! Wenn ihr ein gutes Verhältnis zur Verwaltung habt, sollte es doch kein Problem sein, eine praktikable Lösung zu finden.
06.05.2022 um 11:09 Uhr
die Verwaltung und auch der BR kann keine Fristen verändern, wie kommt man auf die Idee? eine Kündigung ist von Fristen und Terminen z.B. zum 15. des Monats / zum Quartalsende mit Fristen belegt, hieraus ergeben sich dann die Anhörungsfristen für den BR.
logischerweise wird der AG nicht eine Kündigung um eine Monat/Quartal verschieben weil der BR keine Sitzung ausserhalb der Routine abhalten möchte.
Und fristlose Kündigungen werden in der Regel auch nicht 2 Wochen aufgeschoben, nur weil der BR dann seine regelmäßige Sitzung hat. Wobei das wäre für den AN natürlich gut, denn warum will der AG fristlos kündigen, wenn der Grund nicht wichtig genug ist, dass er dem BR zusätzliche Sitzung zumuten möchte?
06.05.2022 um 12:14 Uhr
@Reife Das solche Fristen nicht veränderbar sind ist logisch, dennoch kann man sich darauf einigen im z.B. 2-Wochen Rythmus abwechselnd 1x BR-Sitzung und 1x Betriebsausschusssitzung zu machen. Das setzt natürlich voraus, das die Aufgaben des BA klar definiert sind und dann kann auch der AG planen, was Einstellungen, Versetzungen, Stellenausschreibung, Fort- und Weiterbildungsangebote etc. betrifft. Wir haben das per Regelungsabsprache so miteinander vereinbart, wir sind ein 19er BR und da passt der 2 Wochenrythmus sehr gut, der BA ist durch die Freigestellten (mit Teilfreistellungen haben wir 7 BRM freigestellt, das Gremium hat das so beschlossen) besetzt und das funktioniert. Natürlich müssen auch wir Sondersitzungen machen bei außerordentlichen Kündigungen und der BA ist nur für Personalmaßnahmen "ermächtigt", das ist aber dem AG bekannt und dementsprechend handelt er.
Gruß Galaxy
06.05.2022 um 13:43 Uhr
Wir haben unseren AG mitgeteilt, wann wir unsere Sitzungen planen. Somit er in der Abwesenheit der BRMs den Ablauf in den Abteilungen gewährleisten kann. Gleichzeitig haben wir in gesagt, dass wenn Fristen eingehalten werden müssen wir uns innerhalb der Frist mit dem BR oder dem Ausschuss tagen müssen. Nachdem er gemerkt hat, dass der Ablauf im Unternehmen gestört ist, wenn wir außerhalb der geplanten turnusmäßigen Sitzungen uns zusammensetzen müssen. Funktioniert es sehr gut. Natürlich bei den Anhörungen zu fristlosen Kündigungen gibt es ausnahmen...
06.05.2022 um 14:07 Uhr
Eben Regelabsprache ist hier das Richtige nicht BV. Wir tagen auch 14 tägig und haben abgemacht, dass nur an diesen Tagen personelles bearbeitet wird. Ausnahme fristlose Kündigung.
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