Geschäftsordnung BR
Kann sich der BR eine Geschäftsordnung geben, die folgendes regelt:
BR-Mitglieder die am Sitzungstag Nachtschicht arbeiten gelten automatisch als entschuldigt. BR-Mitglieder die am Sitzungstag Freischicht haben gelten automatisch als entschuldigt. BR-Mitglieder die am Sitzungstag arbeitsunfähig sind gelten automatisch als entschuldigt. BR-Mitglieder die am Sitzungstag Urlaub haben gelten automatisch als entschuldigt.
Das würde mir als BRV wahnsinnig viel Zeit und Telefonate ersparen.
Wie macht ihr das mit Ersatzmitgliedern? Bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds lade ich Ersatzmitglieder entsprechend der Rangliste (Stimmenzahl) der letzten BR-Wahl. Kann ich nach der Ladung des vierten Ersatzmitglieds (bei einem 11er Gremium) Schluss machen, oder muss ich mich bis an`s Ende der Liste durchwuseln?
Community-Antworten (11)
28.02.2008 um 13:35 Uhr
Du musst dich bis ans Ende durchwuseln. Es geht hier immer um die Verhinderung des BR-Mitglieds. Ein verhindertes Ersatzmitglied ist ja vollwertiges Mitglied des BRs mit allen Rechten und Pflichten.
Die Geschäftsordnung kann man so beschließen. mfg
28.02.2008 um 13:55 Uhr
@Leitpfosten, "BR-Mitglieder die am Sitzungstag Nachtschicht arbeiten gelten automatisch als entschuldigt." Falsch! Er hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung und ist demnach nicht verhindert!
"BR-Mitglieder die am Sitzungstag Freischicht haben gelten automatisch als entschuldigt." Falsch! Freischicht ist keine Verhinderung!
"BR-Mitglieder die am Sitzungstag arbeitsunfähig sind gelten automatisch als entschuldigt." Ist ganz klar im BetrVG geregelt und ist eine Verhinderung, aber arbeitsunfähig heisst nicht amtsunfahig und das BR-Mitglied kann - wenn es will - trotzdem an Sitzungen teilnehmen, muss das allerdings beim BRV anmelden, damit kein Ersatzmitglied geladen wird.
"BR-Mitglieder die am Sitzungstag Urlaub haben gelten automatisch als entschuldigt." Ist ebenfalls im BetrVG geregelt! Also? Die GO ab in die Tonne..........
Aber das Vergnügen, dich bis an das Ende der Ersatzmitgliederliste durchzuwurschteln möchte ich dir nicht nehmen!
28.02.2008 um 14:12 Uhr
@Leitpfosten ...und baldmöglichst mal ein Seminar besuchen! Was Du veranstalten willst, ist eine ungesetzliche Art und Weise.
28.02.2008 um 14:25 Uhr
Danke M-L
Die Definition von "Verhinderung" ist schon klar.
Aber wenn alle BR-Mitglieder eine solche GO beschliessen bedeutet das doch einfach nur: "Ich bin damit einverstanden nicht vom BRV eingeladen(angerufen) zu werden, da ich ja bei genannten Situationen sowiso nie komme"
Stell dir die Situation vor...Wir sind ein Betrieb mit rund um die Uhr Produktion incl. Wochenende.
Jetzt habe ich ordentlich zur Sitzung geladen und ein Tag vorher bekomme ich ne Abmeldung eines BR-Mitglieds (verhindert).
Muss ja jetzt Ersatz laden. Erstes Ersatzmitglied hatte Nachtschicht. Kann vor 14:00 Uhr nicht anrufen, weil er solange schläft. Er sagt dann um 14:05 (nach meinem Anruf auch ab). Nächstes EBRM anrufen. Krank! Gerade beim Arzt...kommte erst um 15:30 nach Hause. Also dann nochmals probiert. Absage "Muss ins Bett". Ich hab jetzt Feierabend, versuche also Morgen mein Glück mit EBRM Nummer drei. Sitzungstag: EBRM hat Urlaub! Nach 50 mal klingeln lassen geb ich auf. Aber darf ich jetzt EBRM 4 anrufen, da Nr. 3 ja nicht verhindert, sondern nur nicht erreichbar ist. (Gibts eigentlich Telefon auf den Malediven??) Also lade ich Nr.4, der dann auch kommt.
Am Tag nach der Sitzung beschwert sich Nummer3, weil er gerne gekommen wäre, wenn er geladen worden wäre.
Und nu?
Na, Kölner..Gibt`s ein Seminar, dass aufzeigt, wie sowas "im echten Leben" funktioniert??
28.02.2008 um 15:04 Uhr
Hallo Leitpfosten,
beim Lesen Deiner Frage und Deiner ANtwort kamen mir aber Fragen auf, die ich an Dich richten wollte. Wenn Du rechtzeitig einlädst, dürfte knapp vorher eigentlich nur die Absage wegen Krankheit kommen, wo das BRM bettlägrig ist, denn ansonsten kann er ja auch teilnehmen. Wir sind zwar ein kleineres Gremium, aber trotzdem haben wir gemeinsam die Termine für die ordentlichen Sitzungen abgesprochen und es gibt bei uns einen Plan, wann wir Sitzungen und Urlaub haben, den ich auch den EBRM zur Verfügung gestellt habe, damit sie sich darauf einstellen können. Wenn einer wegen "müde" nicht kommt, dann ist das doch kein wirklicher Hinderungsgrund und in dem Fall darf doch gar kein EBRM geladen weden, oder habe ich das falsch verstanden? Wir haben es bei uns auch so geregelt, dass Einladungen, die wir per Mail erhalten an die BRM nach Hause gemailt werden, damit sie informiert sind, falls sie länger frei haben. Also, so eine GO halte ich aus dem Bauch heraus für falsch.
28.02.2008 um 15:10 Uhr
@leitpfosten, Live ist immer Live.... ABER du willst ja das regeln was keiner regeln möchte ausser er will unbedingt sein Mandat los werden !
Müde.... Wie gesagt es gibt NUr wenige Gründe NICHT BRM zu sein UNd das hat auch seinen Grund !
Wegen 88442 , äh, ggf solltet ihr mal interne darüber reden wann wer und warum überhaupt Betriebsrat... Dann klappt das auch im "Realen" leben.
28.02.2008 um 15:39 Uhr
leitpfosten Ja,ja, so ein Betriebsratsvorsitzender hat es schwer. Ich Frage mich immer nur wie das die anderen Betriebsräte machen.
Durch eine Geschäftsordnung können Vorgaben des BetrVG nicht außer Kraft gesetzt werden. Auch dann nicht wenn alle damit einverstanden sind. Deshalb sollte man genau die Vorgaben kennen und beachten wie einzuladen ist um auch das entsprechende Ersatzmitglied über sein Stellvertretung zu informieren.
Im übrigen finde ich Geschäftsordnungen für einen Betriebsrat quatsch, sie hemmen mehr als sie nutzen.
28.02.2008 um 16:34 Uhr
Hallo Leitpfosten. Also über Sinn und Unsinn von GO´s reden wir jetzt mal nicht. So wie ihr das machen wollt, geht es aber tatsächlich nicht. Ihr verstoßt damit gegen das BetrVG. Das ist auch gefährlich, warum, da komme ich später zu. Warum könnt ihr die GO so nciht beschließen? Stell dir vor, du fährst mit ein paar Bekannten in den Urlaub. Vor Fahrtantritt beschließt ihr, dass die StVO nicht gilt und ihr innerhalb geschlossener Ortschaft 100 fahren dürft. Ist dann euer Beschluß rechtsgültig? Na, dann fragen wir mal den netten Polizisten, was der dazu meint wenn ihr geblitzt werdet. Beim BetrVG sieht das ncihts anders aus. Wie du schön hörtest, ist Krankheit nciht unbedingt ein Grund der BR Sitzung fernzubleiben. Was ist, wenn eine Sache beschlossen werden soll, die dem BRM, der sich beim popeln den linken rinkfinger gebrochen hat, sehr wichtig ist und er mit beraten und beschließen will? wenn ihr ihn pauschal als entschuldigt fehlend wertet, hat er keine Chance dazu. Vermutlich hat er ja nciht mal die TO gesehen und weiß gar nciht, dass sein "Lieblingsthema" zum Beschluß steht. Davon ab, wird der Beschluß dann nichts rechtsgültig, da er ja hätte dabei sein können! Beschlüsse fassen wir ja nicht aus Spaß und die Arbeit im Gremium ist nciht nur Kaffee trinken! Haltet euch an Gesetze! Ihr wollt ja auch, dass der AG sich an Gesetze hält. Und auch von mir noch mal - wo ist das Problem alle einzuladen? Wer nicht kommen kann, aus Gründen die das BetrVG vorgibt, kann sich doch dann eben abmelden, dann wird das nächste Erstzmitglied geladen - wenn das dann keine Lust hat, sollte man mit dem mal über seine Einstellung gegenüber der BR Arbeit reden! Denkt bitte daran, dass die BR Arbeit Vorrang vor der vertraglichen Arbeit hat!!! Viel Spaß...
28.02.2008 um 17:42 Uhr
Hihi....Ihr habt ja noch Glück dass Ihr keine Geschlechterquote und oder Listenwahl hattet. Oder doch? Das macht doch das nachladen erst richtig spannens :-)
Aber mal im Ernst: Macht eine Art Urlaubsplan und plant regelmässige Sitzungen ein. Wer absehbar verhindert ist siehst Du dann. Und bei den Kranken musst halt durchtelefonieren.
Unser BRV hat auch die Nummern der Privathandys....
29.02.2008 um 08:24 Uhr
Schönen Dank für die Diskussion... Hat aber rein garnichts gebracht! @uschi...klar, gehen wir davon aus, dass das BRM krank wird (gibt`s relativ oft)und ich werde als BRV sicherlich nicht sagen:"Du musst kommen, falls Du irgendwie kannst" Wenn jemand Kopfschmerzen oder Zahnweh hat habe ich das zu akzeptieren. @waschbär...das Leben ist real...aber es gibt halt Unterschiede...und bei uns sind diese Probleme sehr real...und keiner meldet sich ab, weil er müde ist. Aber das ein Nachtschichtler, der gerade mal 5 Stunden in der Koje war sich ins Auto setzt und 50km zur BR-Sitzung fährt ist m.E. verhindert. @alter Heini...klar ists nicht immer einfach, aber ich bin überzeugt, dass man den Begriff verhindert aus BetrVg ziehmlich dehnen kann. Ausserdem bin ich mir sicher, dass 90% aller Beschlüsse von allen Gremien dieser Republik anfechtbar sind. @D.J...und wenn wir beschliessen dass nur die im Auto hocken, die auch fahrtüchtig sind, und sich dann an die 50km/h halten...?? Nächste Frage: Wenn ich kurzfristeig ein EBRM einladen muss, weil ein anderer kurzfristig krank geworden ist (von mir aus auch bettlägrig). Wie übermittle ich die TO? Hat jeder E-Mail, Fax, oder muss ich vorlesen?? Was mach ich wenn das EBRM nen Hörsturz hatte?? Und ich habe nie behauptet, dass irgendwer keine Lust hat... @betriebsratten...durchtelefonieren ist o.k! Und wenn einer nicht rangeht? (weil er vieleicht nach der Nachtschicht noch pennt) Den Nächsten anrufen oder solange klingeln lassen, bis er endlich wach ist?
29.02.2008 um 11:11 Uhr
Das wirst ´Du bis zu einem Urteil der Vereinten Nationen (also letztinstanzlich) nicht auf Stunden und Minuten klingeln lassen geklärt bekommen. Musst schon selbst entscheiden
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