Erstellt am 07.08.2007 um 23:08 Uhr von Kölner
@rika
Der BR muss dem Betriebsferienansinnen des AG ja erst einmal zustimmen.
Einseitig kann der AG diese Betriebsferien nur einführen, wenn der BR das duldet...
Erstellt am 08.08.2007 um 06:27 Uhr von Frank B
Siehe §87 Abs.1 Ziff. 2,3 BetrVG. Es gibt keine Fristen! Wie Kölner schon schreibt, es liegt am Betriebsrat was der Arbeitgeber daraus macht. Übrigens kann der BR hier über die Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung erzwingen.