W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeitänderung

B
bergkristall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Problem: dem BR liegt ein Antrag auf unbefristete Arbeitszeitänderung für einen einzigen MA vor AG hat schon zugestimmt, BR stimmt dem Antrag zu, hat aber ohne Rücksprache mit AG oder AN eine Befristung von einem 1/2 Jahr drauf geschrieben. Darf der BR einfach so eine Befristung drunter schreiben ? ist das rechtens ??, wenn ja mit welchem §§ darf er das oder mit welchen §§ nicht ??

vielen Dank für eure Hilfe :-)

1.48506

Community-Antworten (6)

G
gironimo

02.08.2012 um 20:48 Uhr

machen kann er es schon. Er sagt damit: "Wir stimmen nur zu, wenn....." . Wenn der AG dies akzeptiert gilt die Vereinbarung entsprechend 1/2 Jahr. Akzeptiert er nicht, besteht keine Einigkeit und die Veränderung kann so lange nicht stattfinden, bis eine Einigung erzielt ist.

G
Globus

02.08.2012 um 20:48 Uhr

interessant - wer hat das dem BR vorgelegt und vor allem soll die Arbeitszeit verkürzt oder verlängert werden?

Nicht immer hat der BR da ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach §99 BetrVG.

Da haste schon mal den § ;-)

übrigens, sollte euer BR ein solches Zustimmungsverweigerungsrecht in dem Fall haben, kann er nur eben diese Zustimmung verweigern - die Gründe sind auch im 99er abschließend beschrieben. Sollten Formfehler oder ähnliches da sein, muss der BR den AG darüber informieren.

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

G
Globus

02.08.2012 um 20:50 Uhr

oh gironimo - darüber sollten wir echt diskutieren ;-)

B
bergkristall

02.08.2012 um 21:00 Uhr

@globus

Arbeitszeit ist 7-14 und soll auf 6-13 gelegt werden, aufgrund Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf...die Kinderbetreuungszeiten wurden nach vorne gelegt.

T
Tanzbär

03.08.2012 um 09:39 Uhr

Und nach einem halben Jahr sind die Kinder groß und deswegen will der BR das befristen. Na aber hallo ... da will wohl einer zeigen, was er so drauf hat.

K
Kölner

03.08.2012 um 10:40 Uhr

@Tanzbär Er kann draufschreiben kann was er will (der BR). Da er die Frage nach der Befristung der AZ-Verlegung nicht zu entscheiden hatte, hat der Beschluss aus meiner Sicht keine Wirkung. Er hätte den Antrag ansonsten ablehnen müssen - hat er aber scheinbar nicht...

Ihre Antwort