Erstellt am 02.08.2012 um 18:48 Uhr von gironimo
machen kann er es schon. Er sagt damit: "Wir stimmen nur zu, wenn....." . Wenn der AG dies akzeptiert gilt die Vereinbarung entsprechend 1/2 Jahr. Akzeptiert er nicht, besteht keine Einigkeit und die Veränderung kann so lange nicht stattfinden, bis eine Einigung erzielt ist.
Erstellt am 02.08.2012 um 18:48 Uhr von Globus
interessant - wer hat das dem BR vorgelegt und vor allem soll die Arbeitszeit verkürzt oder verlängert werden?
Nicht immer hat der BR da ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach §99 BetrVG.
Da haste schon mal den § ;-)
übrigens, sollte euer BR ein solches Zustimmungsverweigerungsrecht in dem Fall haben, kann er nur eben diese Zustimmung verweigern - die Gründe sind auch im 99er abschließend beschrieben. Sollten Formfehler oder ähnliches da sein, muss der BR den AG darüber informieren.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Erstellt am 02.08.2012 um 18:50 Uhr von Globus
oh gironimo - darüber sollten wir echt diskutieren ;-)
Erstellt am 02.08.2012 um 19:00 Uhr von bergkristall
@globus
Arbeitszeit ist 7-14 und soll auf 6-13 gelegt werden, aufgrund Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf...die Kinderbetreuungszeiten wurden nach vorne gelegt.
Erstellt am 03.08.2012 um 07:39 Uhr von Tanzbär
Und nach einem halben Jahr sind die Kinder groß und deswegen will der BR das befristen.
Na aber hallo ... da will wohl einer zeigen, was er so drauf hat.
Erstellt am 03.08.2012 um 08:40 Uhr von Kölner
@Tanzbär
Er kann draufschreiben kann was er will (der BR).
Da er die Frage nach der Befristung der AZ-Verlegung nicht zu entscheiden hatte, hat der Beschluss aus meiner Sicht keine Wirkung.
Er hätte den Antrag ansonsten ablehnen müssen - hat er aber scheinbar nicht...