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Trotz Attest gebückte Arbeit zugewiesen

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Siegfried2000
Mai 2022 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege hat ein Attest das er Bandscheibenvorfälle hat, und nicht in gebückter Haltung arbeiten soll. Nun wird im wissentlich eine Arbeit zugewiesen, bei der er mehrere Stunden in gebückter Haltung steht. Was kann man machen ?

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Community-Antworten (4)

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Meyman

06.05.2022 um 09:31 Uhr

Hallo,

AG verletzt seine Fürsorgepflicht, wenn er wissentlich Arbeiten zuweist, die der Gesundheit der AN schaden. Fürsorgepflichten ergeben sich aus mehreren Schutzgesetzen, welche der AG zwingend einzuhalten hat. Er hat Maßnahmen zu treffen, die das Leben und die Gesundheit der AN schützen sollen. Leidensgerechter Arbeitsplatz, falls vorhanden, könnte sicher helfen. Zumal sind die Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Ziele von BEM sind: Überwindung und Vorbeugung von erneuten Arbeitsunfähigkeit sowie Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Habt ihr Gefährdungsbeurteilung? Der Betriebsrat, der Betriebsarzt oder das Integrationsamt kann helfen.

U
UdoWoe

06.05.2022 um 11:04 Uhr

@Meyman: BEM ist aber nur durchzuführen wenn der MA mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten erkrankt war/ist. Dann aber auch auf Antrag des AN. Der BR sollte eine Gefährungsbeurteilung durchführen. Zudem sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Macht das der direkte Vorgesetzte oder wirklich der AG? Auf jeden Fall als BR ein Gespräch führen.

R
RudiRadeberger

06.05.2022 um 12:15 Uhr

Ist die gebückte Arbeit Teil seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit? Wenn ja, hat er unter Umständen ein Problem. Stichwort Berufsunfähigkeit.

E
Erbsenzähler

06.05.2022 um 13:38 Uhr

Wir hatten mal so einen Fall vor Jahren mit dem Persil-Schein (5kg Heben, Stemmen und Tragen). Der "externe" Betriebsarzt hat das ganze überprüft, weil es aus seiner Sicht zu viele Gefälligkeitsatteste gibt. Die SiFa hat die möglichen Arbeitsplätze anschließend bewertet. Leider war kein freier Schonarbeitsplatz vorhanden. Somit kam das leider das was Rudi schon angedeutet hat. Der MA war nicht für die Arbeitsplätze geeignet und ihm wurden neue berufliche Perspektiven eröffnet. Er wurde gekündigt, weil er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen konnte. Vorm Arbeitsgericht bekam der AG leider recht.

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