Erstellt am 02.08.2012 um 13:07 Uhr von Streikbrecher
sofort im ldf. Urlaubsjahr
Aber der Br sollte es wissen!
Erstellt am 02.08.2012 um 13:07 Uhr von martinez
kommt drauf an was ihr in euerm Unternehmen für eine vereinbarung habt??
ob er verfällt nach einer bestimmten zeit oder nicht!?
kann man so jetzt keine genaue Antwort geben...
Erstellt am 02.08.2012 um 14:14 Uhr von wahlvst
Zum Thema Unverfallbarkeit und Abgeltung des gestezl. Urlaubes der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, gibt es abschließende BAG rechtsprechung auch im Web.
Erstellt am 02.08.2012 um 14:43 Uhr von zweiferin
Es ist schon etwas erschreckend, dass BR die wichtigen Änderungen und Urteile in diesem Zusammenhang immer noch nicht kennen. Denn sie sind nun ja schon einige Monate alt und sehr intensiv medial behandelt worden, also veröffentlicht.
Denn gerade solche für die AN sehr wichtigen Themen sollten BR bekannt sein. Auch weil das Urlaubsjahr nun ja auch schon wieder einige Monate alt ist.
Erstellt am 02.08.2012 um 15:39 Uhr von Nubbel
Statt hier dumm zu schwätzen und kluge reden zu schwingen, hättest du alle mit deiner weisheit erhellen können!
Erstellt am 02.08.2012 um 18:41 Uhr von Globus
hmmmm - es ist doch immer wie es ist. Hier kann man nciht mal seine Rechtmeinung mitteilen, da uns einfach dazu Infos fehlen.
Ja, der Spruch des EuGH ist auch mir bekannt - auch Auslegungen des BAG (oder war es LAG?) egal - es kommt bei dieser Frage um die näheren Umstände an - ohne diese kann hier keine Einschätzung vorgenommen werden.
Außerdem möchte auch ich nochmals betonen, dass hier keine Rechtsauskünfte gegeben werden, sondern lediglich Meinungen der User. Das ist keine Rechtsberatung hier, sondern nur ein Austausch von eben Usermeinungen!!! Das erspart also nciht den Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht!!!
Ich denke, in dem hier gelagerten Fall, sollte das zumindest echt eine wirkliche Option sein!!!
Erstellt am 03.08.2012 um 08:43 Uhr von Kölner
@Nubbel
Man sagt so manchem BR nach, dass er 'GROSSMANNSSUCHT' entwickelt, wenn er meint, lange genug BR gewesen zu sein oder lange genug im Web nachgelesen zu haben.
@patti
Um welchen Urlaubsanspruch (aus welchem Jahr) geht es und wann wird der Kollege wieder arbeiten?