W.A.F. LogoSeminare

Kündigung bei Krankeit?

B
Berni
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

kann eine Kollegin in bestimmten Fällen wärend einer Krankeit gekündigt werden?

2.11705

Community-Antworten (5)

D
DerOlli

18.09.2006 um 10:24 Uhr

Was soll das den für ein bestimmter Fall sein?

B
Berni

18.09.2006 um 11:03 Uhr

Hallo DerOlli

es geht z.B. um eine Kollegin die in den letzten Monaten eine sehr hohe kranken bedingte Abwesenheit hatte. Ich vermute nun, das man versuchen wird diese Kollegin zu Kündigen.

T
Thom220

18.09.2006 um 11:57 Uhr

Hallo Berni

Das kommt darauf an ob die Kollegin immer wegen der gleichen Krankeit AU ist.

Wenn dem so ist, kann der AG davon ausgehen das sich der Gesundheitszustand der Mitarbeiterin auf längere sicht nicht bessert. Dann könnte er unter Umstäden den Arbeitsplatz neu Besetzen.

P
peters

18.09.2006 um 12:19 Uhr

Der Arbeitgeber kann auch während der Krankheit kündigen.

Allerdings sollte man beachten, dass es nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX §84 Abs. 2) eine Verpflichtung gibt, nach längerer Erkrankung eines Arbeitnehmers ein Wiedereingliederungsgespräch mit dem Betroffenen und dem BR zu führen. Wenn dies nicht geschehen ist, sind erst mal keine anderen Mittel zulässig.

D
DerOlli

18.09.2006 um 14:31 Uhr

Ich als BR würde alles tun damit die Kollegin nicht den Arbeitsplatz verliert. Und ja das mit dem SGB IX §84 Abs.2 habe ich auch schon auf dem Tisch! Haben ein Buch im BR das sich betriebliches Eingliederungsmanagement schimpft.

Ihre Antwort