Mal angenommen eine BV wurde Ende 2010 gekündigt, hat aber Nachwirkung. Seit dem ist man in Verhandlungen gewesen, ohne Erfolg. Also schaltetete man die E-Stelle ein, die nun einen Spruch gefällt hat. So gut, so schlecht, denn der E-Stellenspruch war im Mai und in der neuen BV, also diejenige die die Gekündigte ablösen soll, steht, sie soll erst im Dezember 2012 in Kraft treten. § 77 Abs. 4 ist aber meiner Meinung nach klar, denn:

(4) Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend.

Meinem Wissen nach, gilt die alte BV nur solange fort, bis eine neue abgeschlossen wurde. Eine neue BV wurde abgeschlossen und somit ist m.E.n. die alte nichtig oder? Oder müssen die AN weiter mit der alten BV bis Dezember 2012 leben? Die neue BV gilt doch dann eigentlich ab Mai 2012 oder habe ich ein Stock im Hirn? in den Kommentaren konnte ich zu dieser Angelegenheit nicht wirklich hilfreiches finden. habt ihr eine Antwort? nach möglichkeit mit §§ und oder Urteilen, wäre lieb von Euch, vielen Dank!