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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtübergabezeit Überlappungszeit = Arbeitszeit? oder unbezahlt?

C
cityboy
Jul 2019 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aber eine Frage/Anliegen, für das ich nirgens eine Antwort finde.

Evt. können Sie mir hierzu weiterhelfen.

Folgendes:

Ein Vollkonti-Schichtbetrieb als Einzelarbeitsplatz. Arbeitsplatz darf nicht unbesetzt sein. Arbeitszeit täglich 8 Stunden. Frühschicht, Nachmittagschicht und Nachtschicht. In den 8 Stunden sind die Pausen bezahlt. Also 8 Stunden anwesend und 8 Stunden verrechnet. 3 mal Schichtwechsel täglich. Problem gibt es nur bei jeder Schichtübergabe, 3 mal täglich. Die ablösende Schicht kommt etwas früher und die anwesende Schicht geht etwas später. Von der Stichuhr bis zum Arbeitsplatz sind es ungefähr 2 min. Gehzeit. Hier kommt es täglich zu einer nicht verrechneten Schichtübergabe bzw. Überlappungszeit. Diese ist täglich unterschiedlich und bewegt sich im Rahmen von 5 - 15 min. bei jeder Schichtübergabe. In Summe kommt im Jahr ca. 4-6 Tage an nicht bezahlter Zeit pro Mitarbeiter raus. z.B. 10min. mal 220 Arbeitstage. Geteilt durch 60 min., geteilt durch 8 Stunden. ergibt ca. 4,5 Tage, pro Mitarbeiter. -> 5 Mitarbeiter betrifft es aktuell und dies wären dann in Summe schon ca. 20 bis 30 Tage im Jahr, eine ganz erhebliche Summe an nicht vergüteter Schichtübergabezeit, die derzeit nicht verrechnet oder vergütet wird. -> Meine Rechnung. Die Anwesenheitszeit wird zwar elektronisch erfasst, jedoch wird die Arbeitszeit genau nach 8 Stunden vom System beendet. Die tägliche Mehrarbeit durch die erforderliche Schichtübergabe ist somit unbezahlt und wird auch auf keinem Stundenkonto gutgeschrieben.

Eine Nachfrage bei der Personalabteilung und auch beim Betriebsrat war ohne Erfolg. Diese Zeit kann nicht verrechnet werden, so die Aussage. Evtl. gibt es die Möglichkeit über einen pauschalierten Geldbetrag in Höhe X. Laut Personalabteilung und Betriebsrat. Die Firma ist in der IGBCE Chemietarif.

Nun also meine Frage/n:
Gibt es hierzu in Deutschland ein Gesetz oder aktuelle Rechtsprechung zu meinem Thema? Wo finde ich die nötigen Informationen hierzu? Auf was kann ich mich stützen, damit die Schichtübergabezeit oder Überlappungszeit auf ein Stundenkonto verbucht werden kann oder sogar muss? Müssen die Mitarbeiter einen pauschalierten Geldbetrag in Höhe X aktzeptieren? An wen kann ich mich wenden, ohne dass mir Kosten entstehen?

Bitte um Antwort.

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Danke Gruß cityboy

11.270011

Community-Antworten (11)

M
Moreno

16.07.2019 um 12:40 Uhr

Wenn der AG diese ,,Überlappungszeit" möchte muss er dies auch vergüten. Notfalls muss er halt sein Buchungssystem anpassen!

K
Kjarrigan

16.07.2019 um 12:41 Uhr

Im Manteltarifvertrag Chemie gibt es in § 6 sog. Wach- und Umkleidezeiten. Habt ihr da etwas geregelt? Ansonsten kann man die Zeiten (Pauchalen) ja anpassen z.B. 10 - 12 Min je Schicht und damit die Wegezeit und Rüstzeit (Übergabe) abdecken. oder halt neu verhandlen, falls es die gar nicht gibt

M
Moreno

16.07.2019 um 12:46 Uhr

Was haben Wasch und Umkleidezeiten mit einer Schichtübergabe zu tun?

N
nicoline

16.07.2019 um 13:10 Uhr

Ansonsten kann man die Zeiten (Pauchalen) ja anpassen z.B. 10 - 12 Min je Schicht und damit die Wegezeit und Rüstzeit (Übergabe) abdecken. Was sind denn Pauchalen und was hat Wege und Rüstzeit mit der Übergabe zu tun? Wegezeit findet statt vom Punkt des Umziehens bis zum Arbeitsplatz und Rüstzeit betrifft das Umziehen.

N
nicoline

16.07.2019 um 13:42 Uhr

cityboy Die ablösende Schicht kommt etwas früher und die anwesende Schicht geht etwas später. Warum? Hat das jemand angeordnet?

An wen kann ich mich wenden, ohne dass mir Kosten entstehen? Da wirst du niemanden finden. Du könntest dich an eine Gewerkschaft wenden, das kostet Mitgliedsbeitrag. Du könntest dich an einen Anwalt wenden, das kostet auch Geld. Kostenlos wäre nur der BR und der scheint bei euch ja nicht so richtig zu funktionieren!

durch die erforderliche Schichtübergabe Warum ist sie erforderlich?

Diese Zeit kann nicht verrechnet werden, so die Aussage. Diese Aussage ist natürlich gequirlter Hühnermist! Selbstverständlich ginge das, man müsste nur die Schichtzeiten ändern, klappt in diversen Krankenhäusern. Aber, das wollen die nicht und das der BR da mitmacht ist schon heftig

P
Pjöööng

16.07.2019 um 13:52 Uhr

Ich befürchte dass das mal wieder die übliche Gemengelage ist von "Das war schon immer so." und "vorauseilendem Gehorsam", schriftlich niedergelegt ist das "Arbeitsplatz darf nicht unbesetzt sein." vermutlich gar nicht.

Ich denke die Kollegen auf diesem Arbeitsplatz haben einen Anspruch auf eine klare (schriftliche) Arbeitsanweisung bezüglich der Schichtübergabe. Entweder steht da drin "Mit Ertönen der Werkssirene wird der Arbeitsplatz eingenommen bzw. verlassen" oder "der Arbeitsplatz darf so lange nicht verlassen werden, wie die Übergabe nicht durchgeführt wurde". Daraus ergibt sich dann zwingend was entlohnt werden muss.

Der BR sollte mal die Kaffeetassen wegstellen und seinen Verpflichtungen nachkommen.

C
cityboy

16.07.2019 um 20:19 Uhr

Hallo,

erstmal danke für alle Antworten.

Es handelt sich um einen Einzelarbeitsplatz mit sehr hoher Verantwortung. Dieser muss 24 Stunden rund um die Uhr besetzt sein. Es ist keine Arbeitskleidung nötig. Die Zeitrechnung für die Arbeitszeit ist eigentlich schon immer so, durch neue Kollegen ist dieses eigentlich erst ein Thema geworden. Der Betriebsrat hat Gespräche mit der Personalabteilung geführt, jedoch derzeit ohne den gewünschten Erfolg. Eine Übergabezeit mit der notwendigen wichtigen Schichtübergabe wird derzeit als privatvergügen gewertet, was aber normal nicht richtig sein kann, meine Meinung. Ich bin nun auf der Suche nach einer Rechtssprechung, Gesetze etc., mit denen ich das aus meiner Sicht begründen kann und dies der Personalabteilung schwarz auf weiß vorlegen kann. Dazu wäre ich sehr dankbar, wenn ich als Antwort Hinweise dazu bekäme.

M
Moreno

16.07.2019 um 22:10 Uhr

Was willst du für eine Rechtsprechung? Der AG kann nur eine Leistung vom AN erwarten wenn er dies vergütet. Warum strebt ihr keine BV Arbeitszeit an?

B
BR4life

16.07.2019 um 22:53 Uhr

Hab ihr mal daran gedacht das die MA 7.5 h arbeiten und 8 h bezahlt kriegen,wegen dem 3 schichtbetrieb Das sind dich noch 30 min Arbeitszeit übrig die für die schichtübergabe gut wären.

Ich sehe da keine Mehrarbeit,sorry

N
nicoline

17.07.2019 um 11:08 Uhr

BR4life, da es sich um einen Einzelarbeitsplatz handelt und scheinbar keine Pausenablösung stattfindet, wird die "Pause" bezahlt und hinzu kommt, dass eine Pause nicht dazu da ist, Arbeit zu erledigen. Es bleibt also dabei, dass alles, was über 8 Std. hinaus geht Mehrarbeit ist. cityboy, du hast zwar meine Fragen nicht beantwortet, trotzdem möchte ich dir noch einen Rat geben. Zunächst mal sollte man dem Vorschlag von Pjöööng folgen und eine klare Arbeitsanweisung für die Schichtübergabe fordern. Da der AG über die Notwendigkeit dieser Übergabezeit anderer Meinung zu sein scheint als ihr, müsst ihr also nachweisen, dass diese Übergabezeit für den korrekten Ablauf der Arbeit zwingend erforderlich ist.Wenn der AG dann immer noch uneinsichtig ist , den AG informieren, dass ihr zukünftig die Übergabe weg lasst und er sich dann um Fehlermeldungen und Beschwerden kümmern möge. Das dann aber auch durchhalten und das alles am Besten in Zusammenarbeit mit dem BR.

N
nicoline

17.07.2019 um 11:25 Uhr

Hmmmm, gibt es unterschiedliche TV in der Chemie? Ich hab hier was gefunden: Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 10.01.2018 – 4 Sa 449/17 4. Überschreitungen der 37,5-Stunden-Woche durch regelmäßig anfallende, geringfügige Schichtübergabezeiten von Wechselschichtarbeitnehmern in vollkontinuierlichen und teilkontinuierlichen Betrieben zählen gemäß § 2 Ziffer I Nr. 2 Satz 2 MTV Chemische Industrie NRW als "durch den Schichtplan bedingt" zur regelmäßigen Arbeitszeit. Die Überschreitungen sind - ohne Mehrarbeitszuschlag - zusätzlich zu vergüten.

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