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BR Vorfeld Initiator - Ab wann gilt der "Extra Kündigungsschutz"

TS
Thomas S.
Aug 2024 bearbeitet

Hallo Team

ich habe nun die vom Notar beglaubigte Absichtserklärung, dass ich einen BR initieren möchte. Nun heißt es gleichgesinnte Kandidatinnen und Kandidaten für den Wohlvorstand zu finden (mit mir zusammen drei an der Zahl).

Wenn ich die zwei Gleichgesinnte gefunden habe, werden wir dann die offizielle Einladung zur der ersten Versammlung rausschicken.

Der Arbeitgeber weiß davon natürlich noch gar nichts. Ab wann gilt denn der "spezielle Kündigungsschutz für den Vorfeldinitiator". Ab wann zählen denn die drei Monate? Ab dem Notar-Stempel oder muss ich die Absichtserklärung erst dem Arbeitgeber vorlegen?

Ab wann muss ich den Arbeitgeber hier aufklären? Ab wann weiß er, dass ich dem speziellen Kündigungsschutz unterliege?

Gruß

Thomas

25205

Community-Antworten (5)

R
RudiRadeberger

02.08.2024 um 15:42 Uhr

Schau mal hier.

Der besondere Kündigungsschutz für dich besteht bereits durch deine Absichtserklärung.

https://www.brwahl.de/kandidaten/kuendigungsschutz-wahlvorstand-betriebsrat

Gilt meiner Meinung nach ab dem Stempel. Sonst könnte man das Schreiben ja 10 Jahre mit sich rumschleppen und erst bei Bedarf vorlegen.

Du musst den AG hier nicht aufklären. Dass du dem speziellen Kündigungsschutz unterliegst, sollte er spätestens mit deiner Wahl in den Wahlvorstand wissen. Aber was er wissen sollte und was er tatsächlich weiß, sind zwei Paar Schuhe.

Falls er dir vorab die Kündigung überreicht, kommt das beglaubigte Schreiben ins Spiel.

T
titapropper

02.08.2024 um 16:04 Uhr

Hatten wir das nicht am 30.07.2024 um 0:44 Uhr schonmal??

TS
Thomas S.

02.08.2024 um 16:37 Uhr

nö, nicht ganz..... Es ist für mich immer noch nicht klar, ob das Notarschreiben nun automatisch den 3-monatigen Kündigungsschutz aktiviert, oder ab wann das gelten würde. Ist dies im Gesetzbuch klar nachlesbar ab welchem Zeitpunkt es genau gilt?

C
celestro

02.08.2024 um 22:58 Uhr

Der TE hatte irgendwie 2 Mal das gleiche Thema aufgemacht.

J
Josefina

05.08.2024 um 13:41 Uhr

Nachdem Du Deine Absichtserklärung notariell beglaubigen hast lassen, hast Du den K'schutz. Für Deine zukünftigen Mitstreiter m. M. erst wenn dies gegenüber dem AG angezeigt wurde

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