Kann man eine ablösende Betriebsvereinbarung (BV) erzwingen oder muss man die alte BV erst kündigen?
Hallo,
Frage: Kann man eine ablösende Betriebsvereinbarung erzwingen oder muss ich die alte BV erst kündigen? Hintergund: Wir habe eine BV zum Thema Urlaub, und bei der haben wir als BR ein paar handwerkliche Fehler gemacht. Die wollen wir in einer neuen Vereinbarung nun korrigieren.
Grüße Digo
Community-Antworten (3)
21.09.2005 um 13:47 Uhr
Was steht zum Thema Kündigung und Nachwirkung in der bestehenden BV?
21.09.2005 um 13:54 Uhr
@Werner Nichts. Wir sind davon ausgegangen, dass sie nachwirkt, da sie inhaltlich das in §87 Abs 1 Satz 5 genannten Mitbestimmungsrecht betrifft.
21.09.2005 um 14:01 Uhr
Bestehende BV kündigen. Sofort in Verhandlungen über den Inhalt der Neuen gehen. Denkt daran eine salvatorische Klausel mit einzubringen um evtl. Fehlern vorzubeugen und dann bei erkennen von Fehlern nicht die ganze BV erneuern zu müßen.
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