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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man eine ablösende Betriebsvereinbarung (BV) erzwingen oder muss man die alte BV erst kündigen?

D
Digo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Frage: Kann man eine ablösende Betriebsvereinbarung erzwingen oder muss ich die alte BV erst kündigen? Hintergund: Wir habe eine BV zum Thema Urlaub, und bei der haben wir als BR ein paar handwerkliche Fehler gemacht. Die wollen wir in einer neuen Vereinbarung nun korrigieren.

Grüße Digo

3.40803

Community-Antworten (3)

W
Werner

21.09.2005 um 13:47 Uhr

Was steht zum Thema Kündigung und Nachwirkung in der bestehenden BV?

D
Digo

21.09.2005 um 13:54 Uhr

@Werner Nichts. Wir sind davon ausgegangen, dass sie nachwirkt, da sie inhaltlich das in §87 Abs 1 Satz 5 genannten Mitbestimmungsrecht betrifft.

W
Werner

21.09.2005 um 14:01 Uhr

Bestehende BV kündigen. Sofort in Verhandlungen über den Inhalt der Neuen gehen. Denkt daran eine salvatorische Klausel mit einzubringen um evtl. Fehlern vorzubeugen und dann bei erkennen von Fehlern nicht die ganze BV erneuern zu müßen.

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