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Arbeitszeitänderung ohne Anhörung des Betriebsrats

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rosinante
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hätte da mal eine frage.. Fakten: vor ca. 1,5 Jahren (BR ganz neu eingeführt) hat der BL im Lager die Arbeitszeit ohne den BR verändert. damals hat jeder(4Lagerarbeiter) eine AZ von 7Uhr bis 15:30Uhr gehabt. von heute auf morgen kam der BL und hat gesagt ab jetzt müssen zwei AN Schicht arbeiten.. 1Schicht 7-15:30 und 2Schicht von 10:30-19:00Uhr.. dies betrifft allerdings nur 2 AN, die anderen 2 dürfen ganz normal weiter arbeiten.. dies geschah alles ohne den BR anzuhören!! Frage: -ist dies rechtlich wirksam da der AG den BR nicht angehört hat? -kann der BR jetzt daran noch etwas ändern? -müssen sich die 2AN der Anordnung beugen(ist ja eigentlich nicht wirksam ohne Anhörung oder)?? man muss dazu sagen dass wir ein Saison Betrieb sind.. wenn Saison ist, beschwert sich eigentlich niemand.. aber außerhalb der Saison lohnt sich die 2Schicht überhaupt nicht.. Dies sagen die lager MA und die Abteilungsleiter der Produktion.. nur der BL sagt es wird gebraucht und wenn es Abends keine Arbeit mehr gibt dann soll der MA halt einfach in die Produktion gehen um dort zu arbeiten.. Vielen Dank schon mal für euern rat!! gruß

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Community-Antworten (5)

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Widder

31.07.2012 um 14:32 Uhr

Der BR hat Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeit, siehe § 87 BetrVG. Wenn ihr auf eure Rechte verzichtet ist das eure Sache. Wenn er es ohne euch gemacht hat, und ihr mitbestimmen wollt, dann müßt ihr ihm dies klar machen. Wenn nötig mit einem guten FA und einer einstweiligen Verfügung, nämlich ihm vom ArbG klar machen lassen, das er die Mitbestimmungsrechte des BR zu wahren hat.

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rosinante

31.07.2012 um 14:52 Uhr

kann der BR nicht sagen die Schicht ist unzulässig und die MA Arbeiten wieder normal bis sich der BL mit dem BR über die Arbeitszeitveränderung einig ist.. Direkt zum Anwalt und alles will da glaub keiner sofort gehen. weil dann ist man unten durch beim BL und dass ist im nachhinein schlimmer als die Arbeitszeit...

G
Globus

31.07.2012 um 15:18 Uhr

Nicht die AN sollen zum Anwalt gehen...

Der BR muß hier sein Mitbestimmungsrecht einfordern. Also am Besten eine BV mit dem AG abschließen - dem kann sich der AG nicht entziehen. Sollte er nicht verhandeln wollen, ist die Verhandlung halt gescheitert und die Einigungsstelle wird angerufen.

Nu seid ihr also im Zugzwang und ich würde in dem Zusammenhang dann sofort mehr für die AN wollen - also eventuell eine Flex Arbeitszeit ;-)

usw usw usw usw

G
gironimo

31.07.2012 um 21:51 Uhr

Ich kann das nur unterstreichen. Der BR muss handeln und dem BL unmißverständlich klar machen, dass es dem BR ernst ist mit seiner Mitbestimmung.

Also fordert ihn auf, seine Anweisung unverzüglich zu wiederrufen und wenn er dies nicht tut, müsst Ihr (der BR) zum Gericht (hierzu Fachanwalt hinzuziehen).

Nu seid ihr also im Zugzwang< - so ist es - sonst könnt Ihr nicht erwarten, dass Euch der Arbeitgeber überhaupt ernst nimmt.

B
BRUTUS

01.08.2012 um 04:30 Uhr

Rosinante, trink Tee, pflückt Blümchen aber versuch nicht, BR zu sein und alle lieb zu haben, zumindest gegen den AG hast du so keine Chance

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