Was oder wo ist die gesetzliche Grundlage dafür, das der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Zeiten für die Betriebsratstätigkeit nehmen kann.
Aktuell gestattet der AG nur 1 Stunde pro Woche BR-Tätigkeit pro BRM bei einem BR von 7 und 144 AN. Mehr wird dem Stundenkonto einfach nicht gutgeschrieben.
Ich brauche nur die gesetzlich Grundlage!

Mit besten dank im voraus für die Info.