Erstellt am 24.07.2012 um 12:36 Uhr von BRMetall
Hallo.
ganz einfach erst einmal lesen. Zum Beispiel wie wird ein BR gewaehlt? Also Wahlordnung und die ersten §§§ des BetrVG. Findet man alles im Web. Dort findet man auch den § 85 BetrVG.
Erstellt am 24.07.2012 um 12:51 Uhr von martinez
ich würde den BR eurer Firma einfach mal ein bisschen nerven und täglich nachfragen was jetzt los ist mit dem Wechsel in die Tagschicht mit den Worten "Attest liegt doch vor und warum unternimmt keiner etwas", Br ist dafür ja schließlich da und auch gewählt dass er die Interessen der MA zu vertritt..
einfach so kommst du natürlich nicht in den BR oder auf die nachrücker Liste da schon längst gewählt wurde..der Zug ist abgefahren!!
was du tun kannst ist dich bei der nächsten Wahl(im normalfall zwischen März und Mai 2014) einfach aufstellen zu lassen, dann siehst du ob du genug stimmen deiner kollegen bekommst und damit in den BR gewählt wirst.
Mach deine kollegen eventuell darauf aufmerksam(wenn es wirklich so ist) dass der BR die Interessen der MA nicht wahr nimmt und klär sie auf dass sie bei den Neuwahlen eventuell andere Leute Wählen sollen oder aufstellen lassen..
so dass sich in eurer Firma endlich mal etwas tut in die positive Richtung der MA..
dies geht allerdings nur mit einem richtigen BR der auf der seite der Mitarbeiter steht und nicht auf der Seite des Arbeitgebers...
Gruß
Erstellt am 24.07.2012 um 15:17 Uhr von rkoch
> 7 Tage Nachtdienst (76 Std.) und 7 Tage frei.
Ich kann daraus noch nicht erkennen ob das rechtswidrig ist.
Zwar sind hier einige Knackpunkte enthalten, aber dafür gibt es im ArbZG entsprechende Ausnahmeklauseln:
1. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt gerade mal 38 h, also weit entfernt von den zulässigen 48h
2. Die Sonntagsarbeit ist in einigen Branchen üblich (§10 ArbZG) und weitere Ausnahmen sind möglich, kann also zulässig sein. Der Ausgleich ist gegeben.
3. Die tägliche AZ beträgt 10,85h, das ist kritisch, aber möglicherweise zulässig wenn in diesen Zeitraum bezahlte Pausen fallen. Weitere Ausnahmen sind möglich, z.B. §7 (2) 4. ArbZG.
Insofern lassen wir das mal offen....
Die Sache mit der Versetzung in die Tagschicht ist so eine Sache... Nach §6 (4) ArbZG entsteht zwar mit dem Attest ein Anspruch auf dieses, der AG kann aber bei "dringenden betrieblichen Erfordernissen" die Sache verweigern. Dazu kommt noch, das ein solcher Tagschicht-Arbeitsplatz existieren muss, bzw. ohne Kündigung eines anderen AN freigemacht werden kann, d.h. z.B. wenn sich auch andere AN verpflichtet haben Dauernachtschicht zu leisten.
> wie kann ich den Druck auf BR und Verwaltung erhöhen?
Der BR hat im übrigen wenig Macht in dieser Sache. Er kann zwar den AG nerven, erzwingen kann er nichts. Untätig bleiben sollte er allerdings auch nicht... Am Ende kannst nur Du selbst aktiv werden indem Du einen Anwalt vorschickst...
Ein Wort der Warnung: Wenn der AG tatsächlich keinen Tagschichtarbeitsplatz zur Verfügung hat, kann schlimmstenfalls das Attest (je nach Wortwahl "wird empfohlen/soll/muß aus der Nachtarbeit ..." bzw. "darf nicht in der Nachtarbeit ...") zu einem Beschäftigungsverbot führen - mit der Folge, dass Du Deine persönliche Eignung verlierst Deinen Job zu machen. Die Folgen sollten klar sein........
Erstellt am 24.07.2012 um 15:37 Uhr von gironimo
Du solltest vielleicht die Gewerkschaft um Rat fragen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Wenn die Dienstpläne aus Deiner Sicht "rechtswidrig" sind, fragt sich doch, warum der BR diesen zugestimmt hat. Vielleicht hinterfragst Du das mal beim BR.
Wenn Dir die Sache dringlich erscheint, solltest Du aktiv auf den BR zu gehen und nicht darauf hoffen, dass dieser auf eine Kopie reagiert, die er nur z.K. erhalten hat.