Erstellt am 15.12.2017 um 14:54 Uhr von celestro
Ich würde dem WV eine Frist von 1 Woche setzen. Garniert mit dem Hinweis, daß man beim Argeitsgericht die Absetzung anstreben wird, wenn nicht bis zum Ablauf der Frist etwas "passiert".
Wobei man sich natürlich klar machen sollte, daß bis zur eigentlichen Wahl noch sehr viel Zeit vergeht. Kann also sein, daß sich der WV davon nicht beeindrucken läßt.
Erstellt am 15.12.2017 um 19:42 Uhr von basilica
Antrag beim Arbeitsgericht auf Ersetzung des Wahlvorstandes ist leider erst 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit möglich, § 18 Abs 1 BetrVG iVm § 16 Abs 2
Ich gehe mal davon aus, daß Ihr den Wahlvorstandmitgliedern ausreichend erklärt habt, wie kompliziert das Wahlverfahren ist und wie man einen Beschluß zur Seminarteilnahme faßt, protokolliert und sich dann beim Arbeitgeber ab- und beim Anbieter anmeldet. Für Neue ist das ja alles andere als selbstverständlich. Vielleicht könnt Ihr noch Eure Schulungsunterlagen von vor vier Jahren oder ein paar sonstige Literaturtips weitergeben, falls die WV-Mitgl. eher Autodidakten sind und keine Seminare wollen.