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Untätiger Wahvorstand - Ab wann kann eine Neuwahl im Gang gesetzt werden wenn es feststeht das der Wahlvorstand untätig bleibt?

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BrumbärTosca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unseren Betrieb soll endlich ein Betriebsrat gewählt werden. Dieser wird wahrscheinlich 9 oder 11 Köpfe haben. Der Wahlvorstand wurde gewählt allerdings hat die Gf es geschafft eine große Anzahl seiner WauWau´s zur Versammlung zu schaffen. Die wurden im Vorfeld instruiert wie sie sich bei der Versammlung zu verhalten haben. Da die in der Mehrheit waren wurde einen 3er + 2 Ersatzleute, zum Wahlvorstand gewählt. Nun ist es so das zu erwarten ist das der WV untätig bleibt! Ich wurde durch unsere GW als Wahlvorstandbeobachter eingesetzt! Nun bis jetzt gab es noch nach meines Wissens keine Vorstandsitzung. Keine Aushänge, die über irgendetwas informiert. Noch irgendwelche andere Aktivitäten. Ich habe dieses Forum sehr intensiv durchforstet aber keine passenden Antworten gefunden. Meine Fragen:

  1. Ab wann kann eine Neuwahl im Gang gesetzt werden wenn es feststeht das der Wahlvorstand untätig bleibt? Die Möglichkeit den Wahlvorstand zu ersetzen per Gericht ist eine schwierige und langwierige Angelegenheit und möchte daher davon Abstand nehmen. (letztes Mittel) In den Gesetzestexten spricht man immer von einen Bestehenden Betriebsrat und die Untätigkeit des Wahlvorstands. Unser Betrieb hatte noch nie einen Betriebsrat und ich hoffe das es da eine andere Lösung gibt!
  2. Wie kann ich als Nichtabstimmender Wahlvorstandmitglied (Beobachter) Einfluss nehmen?
  3. Kann ich zur einer Wahlvorstandsitzung aufrufen?
  4. Kann ich als Beobachter selbst Infos an schwarze Bretter aushängen? Danke für eure Antworten!

gruss Tosca

7.92509

Community-Antworten (9)

E
Erwin

07.11.2009 um 17:56 Uhr

@BrumbärTosca

Du wurdest doch von GW als Wahlvorstandbeobachter eingesetzt. Also wende dich doch an die GEW und bitte um Unterstützung.

B
BrumbärTosca

07.11.2009 um 18:03 Uhr

Die GEW ist soweit machtlos, alle Angebote zum helfen von der GEW wurden vom Wahlvorstand abgelehnt! Mit ein Grund warum, ich als Beobachter eingesetzt werde. Denn das können die nicht ablehnen! Nur was soll ich beobachten wenn außer eine Untätigkeit nichts zu beobachten gibt

S
Sanne

07.11.2009 um 18:11 Uhr

@BrumBärTosca

Der WV wurde gewählt... Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Wahl anzufechten?

Gruß Sanne

B
BrumbärTosca

07.11.2009 um 18:37 Uhr

Nach § 18 Abs. 1 BetrVG kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Ersetzung eines untätigen Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen.

Aber das dauert und dauert bis da mal eine Entscheidung getroffen wird vergehen mitunter Jahre! :(

S
Sanne

07.11.2009 um 18:43 Uhr

BAG – 2 AZR 349/85 (BetrVG)

Die Wahl des Wahlvorstandes in einer Betriebsversammlung ist dann nichtig, wenn die Einladung zu dieser Versammlung nicht so bekannt gemacht worden ist, dass alle AN des Betriebes hiervon Kenntnis nehmen konnten, diese auch nicht auf andere Weise tatsächlich hiervon erfahren haben und durch das Fernbleiben der nicht unterrichteten AN das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Die in einer nichtigen Wahl gewählten Wahlvorstandsmitglieder genießen nicht den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG.

BAG vom 7.5.1986 - 2 AZR 349/85 (BB 1986 S. 1851; DB 1986 S. 1883; NZA 1986 S. 753)

Vielleicht so? Ich bin nicht wirklich firm im Thema.

B
BrumbärTosca

07.11.2009 um 20:23 Uhr

Das wäre einfach aber dem ist nicht so, leider :(

B
Biggy

08.11.2009 um 23:35 Uhr

BrumbärTosca ich kann dir nicht ganz folgen, einerseits sagst du, dass die wau waus des AG in der Mehrzahl waren trotz bekannt machen der Wahl des Wahlvorstands. Wo waren deine Kolleginnen und Kollegen die hätten verhindern können dass die falschen Leute gewählt werden. Irgendjemand muss ja den jetzigen Wahlvorstand vorgeschlagen und gewählt haben. Wir haben bei unserer ersten Wahl die Gewerkschaft mit ins Boot genommen, so konnten wir sicher sein, dass alles seinen regulären Weg geht. Sie waren anwesend und haben die Wahl geleitet.

Betriebsratsgründung und Betriebsratswahl 2010 - Arbeitshilfen zur Gründung und Durchführung der Betriebsratswahlen 2010

Schau mal BrumbärTosca hier kannst du dir den ablauf der Wahlen anschauen, wenn in diesem Zeitraum nichts passiert, dann sollte sich eure Gewerkschaft einschalten.

B
BrumbärTosca

09.11.2009 um 04:18 Uhr

Ja wo waren die Kollegen? Das fragte ich mich auch als ich die Masse an Vorarbeiter und Abteilungsleitern reinkommen sah :( . Kollegen, sie waren und sind über Jahre eingeschüchtert und haben sich nicht getraut! Die GW waren die Einlader aber auch die kamen gegen dir Unruhe und Stimmungsmache kaum/nicht an. Es war geplant das 5 +2 Personen den Wahlvorstand machen sollten und nach langen Diskussionen und Abstimmung per Hand wurde die Zahl runter gestuft. Es wurden 10 Leute für den Wahlvorstand vorgeschlagen es wurden 3 +2 gewählt. Dagegen kam man einfach nicht an. Der AG hat diese Schlacht gewonnen und wenn wir nicht aufpassen und der Wahlvorstand bleibt untätig wird er die nächste auch gewinnen :( .

R
rainerw

09.11.2009 um 09:57 Uhr

@BrumbärTosca Deine letzte Antwort spricht nicht gerade für euren GEW Sekretär. Wenn der WV absolut nicht in die Gänge kommt dann wieder an die GEW wenden.

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