Die Amtszeit der JAV läuft zum 31.10.2006 ab. Der Wahlvorstand ist bis heute (26.10.2006) untätig gewesen. Was kann ich als Auszubildender, der kandidieren möchte, noch machen?
Erstellt am 26.10.2006 um 10:56 Uhr von betriebsratten Beantragung der Wahl beim Arbeitsgericht , Basis ist BetrVG §63 Absatz 3