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Diskussion während der Arbeitszeit erlaubt ?

A
andywag
Nov 2016 bearbeitet

Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?

3.951021

Community-Antworten (21)

S
Saunaliese

18.07.2012 um 23:37 Uhr

Sicher darfst du das. Allerdings würde ich mich vorab beim Vorgesetzten entschuldigen, dass du betriebsratsarbeit machst. Er darf dich in deinem Amt nicht behindern.

H
Hoppel

18.07.2012 um 23:47 Uhr

@ Saunaliese

Seit wann gehören Diskussionen über Probleme zu den erforderlichen Aufgaben eines BRM? Könntest Du mit einem Verweis auf eine Rechtsquelle aushelfen?

U
Uhuneu

19.07.2012 um 09:31 Uhr

@hoppel siehe § 39 Abs. 3 BetrVG; in den Kommentierungen findest du, was du brauchst

S
saunaliese

19.07.2012 um 10:38 Uhr

danke uhuneu.

S
Streikbrecher

19.07.2012 um 12:28 Uhr

saunaliese & uhuneu.

Dann würde ich doch einmal empfehlen den § 39 genau zu lesen.

Denn im Abs. 1 findet man: "Der Betriebsrat kann ...... "nicht BR".... ...Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren."

Also Sprechstunden sind zu vereinbaren. Da steht nicht von Diskissionen während der Arbeit und damit ggf ablenken und Fehler/-quellen ermöglichen bzw die Produktions/ -ablauf stören/ unterbrechen.

Letztlich es steht dort auch der BR (also Betriebsrat kann vereinbaren) und nicht das BRM (Mitglied).

Also, wenn zittiren bzw sich darauf berufen, dann richt lesen vorher.

Der AG kann sollte es durch die Diskussionen zu Störungen/ Fehler usw. im Betrieb/ in der Produktion kommen, beide also auch das BRM dann abmahnen. Denn es ist dann eben keine Mandatsarbeit die geschützt ist.

U
Uhuneu

19.07.2012 um 14:22 Uhr

@streikbrecher der Hinweis bezog sich aber auf § 39 Abs. 3 BetrVG und nicht Abs. 1

B
blackjack

19.07.2012 um 14:31 Uhr

Der BR hat nicht das Recht, nach seinem Ermessen die Arbeitnehmer ohne oder gegen den Willen des Arbeitgebers an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen.

S
saunaliese

19.07.2012 um 14:54 Uhr

@blackjack: wie meinst Du das jetzt? Ich frage doch nicht erst den Arbeitgeber ob ich einen bestimmten Kollegen aufsuchen darf um dessen Probleme zu kösen. Das fehlte mir auch noch. Warum ich den Kollegen aufsuche und welches Problem vorliegt, geht den Arbeitgeber erstmal gar nichts an. Natürlich sind Sprechstunden zu vereinbaren. Aber nicht jedes Problem kann bis zur nächsten Sprechstunde warten und dann erwarten die, die Euch gewählt haben, dass sie auch zwischendurch ein offenes Ohr geschenkt bekommen. Und ich verstehe die Argumentation ´von Streikbrecher nicht. Ich weiß nicht wie Ihr es in Euren Betrieben handhabt, aber ich wäre als Arbeitnehmer mehr wie angepisst, wenn ich ein Problem hätte und ich darauf verwiesen würde, dass es dafür Sprechzeiten gibt.

B
blackjack

19.07.2012 um 15:05 Uhr

saunaliese, muss man sich bei Euch für BR-Tätigkeiten nicht an und abmelden?

S
saunaliese

19.07.2012 um 15:25 Uhr

Unsere Betriebsräte geben den Vorgesetzten den Hinweis, dass sie BR mit einem Kollegen leisten werden und für Dauer x nicht an ihrem Arbeitsplatz sind. Jedes Betriebsratsmitglied hat einen BR Lohnschein, der für diese Zeit angedrückt wird. Sollten allerdings außerordentliche Sitzungen oder so anfallen, benachrichtige ich meinen Ansprechpartner der Geschäftsleitung, informiere, wann was anliegt und dieser entschuldigt die BR Leute bei den entsprechenden Vorgesetzten

S
saunaliese

19.07.2012 um 15:28 Uhr

@blackjack ich glaube die Frage hast Du anders gemeint. Wir melden uns ab und wieder an, aber wir fragen nicht ob es dem Vorgesetzten recht ist oder nicht. Das Betriebsratsmitglied muß schlussendlich entscheiden, wie dringend das Kollegenanliegen ist und welche Tragweite daraus resultiert.

B
blackjack

19.07.2012 um 15:42 Uhr

saunaliese, also diskutiert ihr auch nicht einfach so ins Blaue. Beim TE wurde sich meiner Meinung nach, nicht abgemeldet.

S
saunaliese

19.07.2012 um 15:58 Uhr

@blackjack nee da hast Du schon Recht. So Plaudereien übers Wetter werden natürlich nicht mal eben zwischendurch geführt.

S
Streikbrecher

19.07.2012 um 17:05 Uhr

saunaliese

..der Hinweis bezog sich aber auf § 39 Abs. 3 BetrVG und nicht Abs. 1 Was hat denn diese nun damit zu tun. Mit der Diskussion am Arbeitplatz währen der lfd. Arbeit/Produktion?? Er besagt, sofern der BETRIEBSRAT und nicht das BRM mit dem AG FESTE SRECHSTUNDEN vereinbart haben, kann der AN diese aufsuchen ohne Lohneinbuße. Muss es aber mt dem AG dann absprechen/abmelden. Denn die Produktion muss ja weitergehen. Sie müssen sich vor dem Besuch bei ihrem Vorgesetzten ordnungsgemäß abmelden und nach Rückkehr wieder zurückmelden (BAG 23. 6. 83, AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 9. 8. 85, DB 85, 2463; ErfK-Eisemann, Rn. 5; Fitting, Rn. 28; GK-Weber, Rn. 24, 26).

Weiter, auch blackjack!!

Wenn das BetrVG von BR/Betriebsrat spricht ist STETS das Germium gemeint sonst sagt es das Mitglied des BR

Auch ein BR oder BRM darf nicht den lfd Betrieb/Produktion stören oder einfach unterbrechen. Denn es muss immer dem AG die Möglichkeit der Abhilfe gegenben werden.

B
BRMetall

19.07.2012 um 17:17 Uhr

Hier eine Aussage der IGM zum Thema

Um die Rechte aus dem BetrVG wahrnehmen zu können, müssen Arbeitnehmer/innen den BR jederzeit aufsuchen und in Anspruch nehmen können. Neben dem Besuch der in §39 BetrVG erwähnten Sprechstunden, kann deshalb jede/r Beschäftigte/r den BR wegen eines Anliegens während der Arbeitszeit aufsuchen. Dazu muss sich der/die Beschäftigte lediglich beim betrieblichen Vorgesetzten abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden. Der/die Beschäftigte hat natürlich auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen und sollte den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören. Eine Begründung muss dem Vorgesetzten nicht gegeben werden, es genügt, sich auf sein Recht der Inanspruchnahme des BR zu berufen. Während des Besuchs des BR darf den Beschäftigten gem. §39 Abs. 3 BetrVG das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Sie sind auch weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, z.B. auf dem Weg zum BR und zurück.

Also, nichts von Diskussionen mal einfach am Arbeitsplatz, sondern ab und wieder zurückmelden beim AG zum AUFSUCHEN des Betriebsrat.

U
Uhuneu

19.07.2012 um 18:56 Uhr

Worüber reden wir hier??? plaudern oder BR Arbeit i.S. der Frage von andywag... Kommentierung Fitting, 25.Aufl., § 39 RN 30 : "Es bleibt dem einzelnen AN unbenommen, soweit dies erforderlich ist, auch außerhalb der Sprechstunden den BR in Anspruch zu nehmen..... Ein BRM, das von einem AN im Betrieb angesprochen wird, ist nicht verpflichtet, diesen auf die Sprechstunde zu verweisen....Auch ist ein BRM berechtigt, einen AN auf dessen Bitte am Arbeitsplatz aufzusuchen, um mit ihm eine arbeitsplatzbezogene Angelegenheit zu besprechen...

H
Hoppel

19.07.2012 um 20:13 Uhr

@ Uhuneu

Niemand hat etwas dagegen, dass ein BRM auf die Nachfrage eines Kollegen direkt reagiert oder dass ein BRM einen Kollegen am Arbeitsplatz aufsucht.

Eine Diskussionsrunde ist mit Sicherheit nicht Bestandteil dieses Rechts. Wofür gibt es Betriebsversammlungen?

G
Globus

19.07.2012 um 20:19 Uhr

Und nun mal zur alltäglichen BR Arbeit... BRM wir in der Abteilung wo er arbeitet angesprochen wieso weshalb warum - klar kann dann eine Diskussion entstehen - soweit so gut und nciht verwerflich!!! Sollte hingegen das BRM mitbekommen, dass es in der Kürze der Zeit nicht zu beantworten ist, sollte in der Tat die Sprechstunde oder aber (wenn es brennt) ein Termin mit dem BR wahrgenommen werden. Endlose Diskussionen muß der AG IMHO nicht tollerieren. Es spricht aber ncihts dagegen, dass z.B. wie durch Geisterhand diese besagte Abtelung mal eben Rückspräche mit dem Gremium halten will... Wenn der AG auf Konfrontationskurs aus ist, wäre es spannend, was dann passiert - eventuell eine Abteilungsversammlung im Vorfeld ankündigen... möglich ist das ohne größere Probleme...

Je nach Lage der Dinge... also meine lieben Mitstreiter, kommt doch mal einfach auf den Punkt ;-)

S
Saunaliese

19.07.2012 um 21:02 Uhr

Auf den Punkt gekommen binichbereits zu Beginn der Diskussion. Leider stelle ich hier immer wiederf fest, dass aussagen zu allererst angezweifelt werden und wenn man dann alle kommentare durchliest, die anderen auch nichts anderes sagen. Na nur gut, dass wir alle kein großes Gremium sind. Das würde witzig. Ich Wünsche euch allen noch einen schönen Abend und lässt euch nicht ärgern

G
Globus

19.07.2012 um 21:36 Uhr

Saunaliese hmmm, ich habe jetzt echt nochmals deine ganzen Postes zu diesem Thema gelesen - auf den wirklichen Punkt bist du meiner Meinung nach nciht gekommen... Warum versuchst du dich immer zu verteidigen? Einiges war doch mehr als richtig - sage einfach ganz genau wie du es meinst und danach keine Rechtfertigung mehr... So richtig auf den Punkt gebracht, habe (zumindest meiner bescheidenen Meinung nach) nur ich das Thema - ohne große Emotionen und ohne im Streit zu verfallen...

Streiten ist wichtig, vernebelt aber mitunter den Blick auf die eigendliche Sache...

Ich hoffe - jeder Mitstreiter ist da mit mir einer Meinung...

B
Betsy

20.07.2012 um 11:13 Uhr

saunaliese was du hier schreibst kann für manchen BR ein böses erwachen geben. die frage sollte man schon richtig lesen! Durch die gegend laufen, mit kollegen diskutierst, den arbeitsablauf störst und dich nicht an das betrvg halten, da würde ich als arbeitgeber noch ganz andere dinge mit dir machen!

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