W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Essen während der Arbeitszeit

M
mitleidenschaft
Feb 2020 bearbeitet

Unser Geschäftsführer hat beschlossen, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht mehr frühstücken und oder Mittag essen dürfen. Es gab eine Besprechung, wir waren anwesend, es wurde erklärt dass es nicht mehr erlaubt ist, diese Pausen während der Arbeitszeit zu genießen. In der Vergangenheit wurde dies akzeptiert, aber jetzt sagt der Geschäftsführer, dass es außer Kontrolle geraten ist. Insbesondere eine Mitarbeiterin (meine Ex-Frau) genießt anscheinend jeden Tag während der Arbeitszeit ein 30-minütiges Frühstück. Ich möchte ihr helfen, aber alle Kollegen sind sauer auf sie, weil die zu Hause frühstücken und erst in der Mittagspause zu Mittag essen und meine Ex-Frau macht das alles während der Arbeitszeit. Ja, sie macht ihr Mittagessen im Pausenraum um 11.30 Uhr, isst an ihrem Schreibtisch und geht dann für 1 Stunde in die Mittagspause. Ich weiß nicht, wie ich ihr helfen kann. Kann ich "Betriebliche Übung" sagen? Sie macht das schon seit 10 Jahren - die Geschäftsführerin sagt, zuerst war es nur eine belegte Brötchen, aber jetzt hat sie 5 Gläser Marmelade und toastet ihr Brot. Die sagen es sei Arbeitszeitbetrug. Sie planen, ihr eine Abmahnung zu geben. Was kann ich hier sagen? Das schlimme – sie macht es weiterhin. Alle Mitarbeiter wurden in Januar darauf hingewiesen, sie macht es trotzdem.

1.241010

Community-Antworten (10)

M
Moreno

19.02.2020 um 10:31 Uhr

Ist doch gut, dann kann sie bald zuhause frühstücken! :-)

P
Pjöööng

19.02.2020 um 10:54 Uhr

Tja, zu spät! Hättet Ihr Euch nicht getrennt, dann könntest Du ihr jeden Tag ein so reichhaltiges Frühstück servieren, dass sie während der Arbeit gar nichts mehr essen könnte. Jetzt ist die gute Frau für sich selber verantwortlich! Sie kann ihr Leben gestalten wie sie es möchte, ohne dass ihr Ex ihr da rein reden darf.

Wie alt ist die Guteste denn? 14?

E
enigmathika

19.02.2020 um 10:54 Uhr

Das ist ein so eklatanter Fall von Ausnutzen von Duldsamkeit (um nicht zu sagen Unverschämtheit), dass man sich wundert, dass nicht schon eher etwas passiert ist. Am Besten hilfst Du ihr, wenn Du ihr sagst, dass sie damit aufhören muss. Vertragswidriges Verhalten begründet kein betriebliche Übung.

Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob Du uns hier veräppeln willst.

N
nicoline

19.02.2020 um 10:55 Uhr

....genießt anscheinend jeden Tag während der Arbeitszeit ein 30-minütiges Frühstück. Ja, sie macht ihr Mittagessen im Pausenraum um 11.30 Uhr, isst an ihrem Schreibtisch und geht dann für 1 Stunde in die Mittagspause. Wenn ich das mal alles zusammen rechne, kommen da ja locker 2 Stunden Pause zusammen. Du hilfst ihr wahrscheinlich am Besten, wenn du ihr klar machst, dass dieses Verhalten schlußendlich durchaus zu einer Kündigung führen kann. Du hilfst ihr gar nicht, wenn du versuchst, dafür zu sorgen, dass sie so weiter machen kann. Eine betriebliche Übung kann man nur dann geltend machen, wenn man als AN sicher davon ausgehen kann, dass der AG das bislang geduldete Verhalten für alle Zeiten weiter dulden wird (um das mal vereinfacht auszudrücken). Ob das hier gegeben ist, müssten die Betroffenen notfalls per Klage klären (ich glaube nicht, dass so eine Klage Erfolg haben wird). Und wie so oft haben mal wieder alle zu leiden, weil einige wenige das "Ein Auge zudrücken" ausnutzen. Wie blöd kann man sein

C
celestro

19.02.2020 um 11:59 Uhr

Sie kann froh sein, wenn Sie nur eine Abmahnung kassiert. So wie es klingt, würde es mich nicht einmal wundern, wenn ein Arbeitsgericht hier auch eine direkte Kündigung durchwinken würde.

"Kann ich "Betriebliche Übung" sagen?"

Du kannst es sagen, aber es ist Unsinn.

"Ich weiß nicht, wie ich ihr helfen kann."

Indem Du Dich vom Helfersyndrom befreist. Lass den AG die Abmahnung zustellen, vielleicht kapiert Sie es ja dann.

D
DummerHund

19.02.2020 um 12:04 Uhr

So Skurril die Angelegenheit auch ist. Wenn man wirklich helfen will kann man nur immer wieder sagen, "lass es sein sonst erwartet dich irgendwann eine Abmahnung und ne Kündigung". Der Rest liegt dann an ihr selber.

L
Lucy84

19.02.2020 um 14:00 Uhr

Wenn ein Arbeitgeber sich von manchen Mitarbeitern/innen trennt, ist dies oft heilsam für den kompletten Betrieb.

Oder "Wer nicht hören will, muss fühlen"

Es ist meistens so, das durch das Verhalten von wenigen oder auch einer einizigen, Verhaltensregeln eingeführt werden müssen, unter dem dann die gesamte Belegschaft zu leiden hat.

Aber auch wichtig: Ein Verbot von Speisen am Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Ordnung im Betrieb

K
kratzbürste

19.02.2020 um 15:03 Uhr

Von "Betrug" kann keine Rede sein. Sie macht es ja wissentlich des AG und seit Jahren mit dessen Duldung.

Ich würde mich aber als BR unter Berufung auf die Mitbestimmung dagegen wehren, dass wegen einer Person alle AN darunter leiden sollen.

U
UdoWoe

20.02.2020 um 16:37 Uhr

Ich habe dazu noch ein Frage: Arbeitet Sie die längere Pausenzeiten nach? Wenn Ja, dann kann Sie das tun. Immerhin heisst es die Mindestpausenzeiten sind... Wenn Nein, dann wäre es wirklich Arbeitszeitbetrug und der AG könnte entsprechende Abmahnungen bis hin zu Kündigungen schreiben. Pausenzeit müssen entsprechend dem Gesetz eingehalten werden. Und was jeder MA in seiner Pause macht, das geht dem AG einen (sorry für das Wort) Scheiss an. Ich kann essen, toasten, schlafen oder in der Nase pobeln.

C
celestro

20.02.2020 um 17:18 Uhr

"Von "Betrug" kann keine Rede sein. Sie macht es ja wissentlich des AG und seit Jahren mit dessen Duldung."

Sehe ich nicht so. Der GF hat es grundsätzlich geduldet ja. Aber sicher nicht, dass diese 1 Person soviel länger Pause macht.

"Und was jeder MA in seiner Pause macht, das geht dem AG einen (sorry für das Wort) Scheiss an. Ich kann essen, toasten, schlafen oder in der Nase pobeln."

Du hast das Problem aber verstanden, oder?

Zitat: "Insbesondere eine Mitarbeiterin (meine Ex-Frau) genießt anscheinend jeden Tag während der Arbeitszeit ein 30-minütiges Frühstück."

WÄHREND DER ARBEITSZEIT!

Ihre Antwort