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Bekommt ein Bauarbeiter bei Auswärtsbeschäftigung Auslöse plus Übernachtung oder ?

AN
Arno Nym
Jan 2018 bearbeitet

Bekommt ein Bauarbeiter bei Auswärtsbeschäftigung die Auslöse von 34,50 EURO und muß für seine Unterkunft selbst aufkommen, oder muss der Arbeitgeber die Unterkunft bezahlen und darf 6,50 EURO von der Auslöse einbehalten.

Folgender Text steht im Tarifvertrag

4.1 Auslösung

Die Auslösung ist Ersatz für den Mehraufwand für Verpflegung und Übernachtung im Sinne der steuerlichen Vorschriften.

Die Auslösung beträgt für jeden Kalendertag 34,50 €.

4.2 Unterkunftsgeld

Übernachtet der Arbeitnehmer in einer von dem Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Unterkunft (Baustellenunterkunft/ Pension/Hotel), so kann der Arbeitgeber für jede Übernachtung einen Betrag von 6,50 € von der tariflichen Auslösung einbehalten.

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Community-Antworten (2)

B
Bernd

19.09.2005 um 10:23 Uhr

Der AG kann, muß die Unterkunft aber nicht stellen bzw. bezahlen. Tut er es aber, darf er 6,50 EUR von der Auslöse einbehalten. bernd

AN
Arno Nym

20.09.2005 um 20:43 Uhr

Danke für die Antwort. Laut Tarifvertrag : Arbeitet der Arbeitnehmer auf einer mindestens 50 km vom Betrieb entfernten Ar-beitsstelle und beträgt der normale Zeitaufwand für seinen Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle mehr als 1 ¼ Stunden, so hat er nach folgender Maßgabe An-spruch auf eine Auslösung.

Wenn ich dort übernachten möchte wer ist dann verantwortlich mir eine geignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen? Suche ich mir selbst ein Hotel darf ich es von der erhaltenen auslöse bezahlen ? Um die Unterkunft von der Firma bezahlt zu bekommen damit mein Eigenanteil nur 6,50 Euro beträgt, muß ich den Arbeitgeber dazu veranlassen mir diese Unterkunft zu besorgen? Was ist wenn dieser mir sagt such dir ein Zimmer ?

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