Ungenehmigte Überstunden
Hallo, es gibt bei uns ein ATler der auch mein Vorgesetzter ist, der einfach wieder samstags Überstunden gemacht hat. Im System sind Bearbeitungen mit seinem Code zu sehen. Das hat er schon in der Vergangenheit gemacht, bis wir ihm auf die Schliche gekommen sind, und er das nicht mehr tun durfte. Wir sind momentan strikt gegen Überstunden, weil der Personalstand sehr gering ist, und die Arbeit kaum zu schaffen ist. Das ist doch wohl der Hammer. Jetzt ist Urlaubszeit, sowohl Chef und rechte Hand von ihm sind nicht anwesend. Was können wir hier tun, sollen wir hier ein Gerichtsverfahren einleiten?
Das können wir nun mal nicht so stehen lassen.
Gruß Shanti
Community-Antworten (4)
17.07.2012 um 11:25 Uhr
Lustig - und wer trifft dann verbindliche Entscheidungen? Niemand? Oder weist jeder Vorgesetzte seine eigenen Ü-Std. an?
Die Frage ist hier wohl: Was würde der Chef machen, wenn er denn anwesend wäre? Die Ü-Std. untersagen bzw. deren Annahme verweigern? (heißt auf gut deutsch: Wenn er da wäre, würde er den MA nach Hause schicken, zumindest aber eine Bezahlung / Zeitausgleich für die Ü-Std verweigern)Kommt Dein Vorgesetzter auch noch freiwillig am Samstag, wenn er die Zeit der Firma schenkt? Wenn also Cheffe die Bezahlung verweigert - und dies zur Folge hat, dass der MA nicht mehr "zusätzlich für umme" kommt, ist doch alles geklärt, oder?
Ansonsten bleibt wohl nur die juristische Keule. Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich einmal juristisch damit auseinandergesetzt, was Duldung von Ü-Std. heißt (Az. 15 Sa 166/10, Punkt 3 der Urteilsbegründung --- http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE100068891&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 - im LANGTEXT ab Rn 44). Dort wird auch ein BAG-Urteil zitiert, dass auch die Duldung von Ü-Std. mitbestimmungspflichtig durch den BR ist und dass auch "Unwissenheit" Cheffe nicht vor Strafe schützt: Der Arbeitgeber ist Herr seines Betriebes. Er kann und muss seinen Betrieb organisieren. In Eurem Fall hinzuzufügen: Auch für die Zeit seines Urlaubs.
17.07.2012 um 23:10 Uhr
Hallo vielen Dank für die Antwort. Ich habe heute eine email an die GL gesendet mit der Bitte das zu unterlassen und dass wir unseren RA informieren werden um weitere Schritte einzuleiten. Es kam eine Entschuldigungsemail mit der Antwort, dass er mit dem MA (was auch mein Vorgesetzter ist) reden wird.
Mal sehen aber das hat er wiederholt gemacht . . . und langsam glaube ich, unser BR wird nicht ernst genommen, weil wir immer alles durchgehen lassen.
Aber Danke für das Urteil.
Gruß Shanti
17.07.2012 um 23:14 Uhr
Der BR kann auch per Einstweiliger Verfügung dem AG untersagen lassen Mehrarbeit ohne Beachtung der MB zu unterlassen und auch nicht zu dulden. Auch kann man ggf. wenn erkennbar ist, dass an einem Samstag ohne MB gearbeitet werden soll, dieses ggf per Eilverfügung untersagen lassen. Also morgens geht ein BRM mal schauen, wird gearbeitet geht der BRM mit einem vorher gefassten (Vorratsbeschluss) zum Anwalt und der handelt dann sofort.
18.07.2012 um 11:11 Uhr
dass er mit dem MA reden wird. Mal sehen aber das hat er wiederholt gemacht ...
Und wenn Euer Arbeitgeber wie folgt argumentiert: "Der Arbeitgeber vertrat allerdings die Auffassung, dass er den entsprechenden Bereichsleiter mehrfach darauf hingewiesen (Ergänzung: und sogar abgemahnt!) habe, dass der Betriebsrat den Überstunden zustimmen müsse. Missachte der Bereichsleiter diese Anweisung, könne man ihm keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts vorwerfen. Er hätte seine Pflicht erfüllt und könne nichts dafür, wenn der Bereichsleiter sich über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinwegsetze." könnte das für ihn sehr teuer werden, wie das in einem ArbGeb(!)-Ratgeber besprochene Urteil des LAG Hamm zeigt: http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/betriebsrat-redet-bei-freiwilligen-ueberstunden-mit.html
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