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Neue Verträge

P
Pietsworld
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen haben viele Mitarbeiter neue Verträge bekommen. Teilweise wurden Löhne gekürzt. Teilweise wurden Mitarbeiter, ihrer Ansicht nach falsch eingruppiert. Und viele bekamen eine schlechte Beurteilung, z.B. "nicht Teamfähig." Unser Betriebsrat ist neu installiert und ohne Erfahrung. Wer kann mir hier helfen. Bin Vorsitzender und will den Kollegen/innen gern helfen. Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

K
Karly

14.07.2012 um 00:02 Uhr

Wieso NEUE Vertraege?? Ein AG einmal einen ArbV!! Dann hoechsten ggf Aenderungen/ Ergaenzungen oder Anlagen.

Einen neuen ArbV beim gleichen AG unterschreiben sollte man also lassen oder nur nach Beratung mit einem Anwalt. Denn meistens wird es schlechter.

Also Koll bersten nichts ohne Beratung zu unterschreiben. Der AG kann es auch nicht erzwingen.

Der koennte ggf nur eine Aenderungskuendigung aussprechen. Dann diese unter Vorbehalt annehmen und sofort zum Anwalt.

G
gironimo

14.07.2012 um 11:29 Uhr

Ja - das ist der beste Rat, den man den Kollegen geben kann. NICHTS unterschreiben.

Als BR solltest Du dann aktiv werden und den AG auffordern, den BR in seiner Mitbestimmung zu beachten. Hier kämen z.B. die Beurteilungsgrundsätze in Frage (§ 94 Abs. 2 BetrVG), die dazu führen, dass der AG feststellt jemand sei "nicht Teamfähig".

Aber natürlich solltet Ihr auch die Frage der neuen Verträge ansprechen; auch wenn Ihr da nicht direkt im Boot seid.

Und natürlich unbedingt: Seminare besuchen

H
Hoppel

14.07.2012 um 11:55 Uhr

@ Pietsworld

Bevor ihr wilden Aktionismus betreibt, solltet ihr Euch schleunigst schulen lassen, um mit einem Grundgerüst von Sachverstand agieren zu können. Da Eure KollegInnen die neuen Verträge unterschrieben haben, ist das Kind sowieso schon in den Brunnen gefallen. Die Betroffenen sollten sich schleunigst an einen Anwalt wenden und sich beraten lassen, ob der neue Vertrag ggf. angefochten werden kann.

Du schreibst, dass Kollegen mit ihrer Eingruppierung nicht einverstanden sind. Also muss es bereits so etwas wie Eingruppierungsrichtlinien geben. Greift ein Tarifvertrag oder was sonst ist die Grundlage für eine Eingruppierung?

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