Erstellt am 13.07.2012 um 22:02 Uhr von Karly
Wieso NEUE Vertraege?? Ein AG einmal einen ArbV!! Dann hoechsten ggf Aenderungen/ Ergaenzungen oder Anlagen.
Einen neuen ArbV beim gleichen AG unterschreiben sollte man also lassen oder nur nach Beratung mit einem Anwalt. Denn meistens wird es schlechter.
Also Koll bersten nichts ohne Beratung zu unterschreiben. Der AG kann es auch nicht erzwingen.
Der koennte ggf nur eine Aenderungskuendigung aussprechen. Dann diese unter Vorbehalt annehmen und sofort zum Anwalt.
Erstellt am 14.07.2012 um 09:29 Uhr von gironimo
Ja - das ist der beste Rat, den man den Kollegen geben kann. NICHTS unterschreiben.
Als BR solltest Du dann aktiv werden und den AG auffordern, den BR in seiner Mitbestimmung zu beachten. Hier kämen z.B. die Beurteilungsgrundsätze in Frage (§ 94 Abs. 2 BetrVG), die dazu führen, dass der AG feststellt jemand sei "nicht Teamfähig".
Aber natürlich solltet Ihr auch die Frage der neuen Verträge ansprechen; auch wenn Ihr da nicht direkt im Boot seid.
Und natürlich unbedingt: Seminare besuchen
Erstellt am 14.07.2012 um 09:55 Uhr von Hoppel
@ Pietsworld
Bevor ihr wilden Aktionismus betreibt, solltet ihr Euch schleunigst schulen lassen, um mit einem Grundgerüst von Sachverstand agieren zu können.
Da Eure KollegInnen die neuen Verträge unterschrieben haben, ist das Kind sowieso schon in den Brunnen gefallen. Die Betroffenen sollten sich schleunigst an einen Anwalt wenden und sich beraten lassen, ob der neue Vertrag ggf. angefochten werden kann.
Du schreibst, dass Kollegen mit ihrer Eingruppierung nicht einverstanden sind. Also muss es bereits so etwas wie Eingruppierungsrichtlinien geben. Greift ein Tarifvertrag oder was sonst ist die Grundlage für eine Eingruppierung?